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Wer muss Hundesteuer zahlen, wenn der Hund nicht beim Halter lebt?


conny1262

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conny1262

[Hallo , hab da mal eine Frage und zwar wir haben 2 Huskymischlinge seid 10 Jahren .

Sheila die Hündin gehört mir und Ronny der Rüde meiner Tochter, nun ist meine Tochter in eine andere Stadt gezogen , die Hunde können wir nach so vielen Jahren nicht trennen ist eigentlich auch jedem klar.

Die Hundesteuer hat meine Tochter in ihrer neuen Stadt für Ronny auch bezahlt, jetzt will unsere Gemeinde von mir die Doppelte Hundesteuer für einen Zweithund....ist das legal das der Hund dann automatisch als mein Zweithund läuft , muss ich das so hinnehmen?

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Also wenn der Hund dann weiterhin auf Dich und bei Dir angemeldet ist obwohl er bei Deiner Tochter lebt, dann musst auch Du die Hundesteuer zahlen.

Wäre ja so als wenn mein Auto auf meine Mutter angemeldet ist, ich ausziehe, Auto logischerweise mitnehme aber nicht auf mich anmelde, da muss weiterhin meine Mutter die Steuern zahlen :think:

Da bleibt nur Hund ummelden ;)

Edit: Oder hab ich das jetzt falsch verstanden? Leben beide Hunde bei Deiner Tochter?

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3Aussies

Also bei uns ist das so geregelt: Lebt der Hund durchgehend länger als einen Monat bei einem Menschen, ist der Hund dort auch zu melden und die Steuer zu entrichten.

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conny1262
Also wenn der Hund dann weiterhin auf Dich und bei Dir angemeldet ist obwohl er bei Deiner Tochter lebt, dann musst auch Du die Hundesteuer zahlen.

Wäre ja so als wenn mein Auto auf meine Mutter angemeldet ist, ich ausziehe, Auto logischerweise mitnehme aber nicht auf mich anmelde, da muss weiterhin meine Mutter die Steuern zahlen :think:

Da bleibt nur Hund ummelden ;)

Edit: Oder hab ich das jetzt falsch verstanden? Leben beide Hunde bei Deiner Tochter?

Ich glaube hast du falsch verstanden ....

Hunde leben weiterhin bei mir ,

meine Tochter hat nur die Steuer übernommen ...das heisst sie hat ihn bei sich angemeldet

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so weit ich weiß muss die Steuer da entrichtet werden, wo der Hund auch lebt, egal wer der eigentliche Besitzer des Hundes ist...

Würde heißen, deine Tochter hätte weiterhin bei deiner Stadt zahlen müssen...

Ich würde einfach so argumentieren, dass der Hund eigentlich bei deiner Tochter lebt und nur im Moment zu Besuch bei dir ist, weil sie grade aus irgendwelchen Gründen vorübergehend nicht genug Zeit für ihn hat...

Oder ihr deine Tochter geht bei sich aufs Amt und fragt ob sie die Steuer zurückbekommen kann... sie hätte den Hund eigentlich mitnehmen wollen, könnte sich jetzt aber doch nicht um ihn kümmern und er wäre wieder zu dir gezogen...

Ich denke mal nicht, dass es rechtens ist, wenn ihr 2 Mal bezahlen müsst...

Helena

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In der Stadt, in der der Hund wohnt, muss die Hundesteuer bezahlt werden.

Versicherung etc darf deine Tochter weiterhin bezahlen - da ist es nicht relevant, bei wem der Hund lebt.

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Also das Ihr doppelt zahlen müsst (für denselben Hund in zwei verschiedenen Städten) ist bestimmt nicht korrekt. Ich denke mal (weiss es aber nicht sicher), das die Hundesteuer dort entrichtet werden muss, wo der Hund auch tatsächlich lebt.

Kleines Schmankerl übrigens noch: Ich hatte (habe noch *g*) einen Hund.

Der ist auf mich bei unserer Gemeinde angemeldet.

Dann kam Hund Nr.2. Dieser gehört eigentlich meinem Mann.

Der wollte ihn dann bei der Gemeinde auf seinen Namen anmelden.

Die haben sich aber quer gestellt und gesagt, das MUSS auch über mich laufen.

Tja... so ist das....

(ok.. durch RH Arbeit zahlen wir eh keine Hundesteuer, insofern ist es egal..aber es lebe die Bürokratie... und auf das der Amtsschimmel was zu wiehern hat ;) )

Wenn der Hund bei Dir lebt (so hab' ich das verstanden), dann wirst Du Dir wahrscheinlich gefallen lassen müssen, das Du ihn als Zweithund bezahlen musst.

Dann sollte aber wenigstens Deine Tochter das bezahlte Geld wieder zurück erhalten!

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