Gwenni 23. April 2009 Teilen 23. April 2009 Nein, du musst im Antrag die Gesundheitsfragen beantworten und im Kleingedruckten wirst du über die Folgen der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht belehrt. Link zu diesem Kommentar
Dingsda 23. April 2009 Autor Teilen 23. April 2009 Aha, danke , wüsst ich das auch Link zu diesem Kommentar
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