Gwenni 18. August 2009 Teilen 18. August 2009 http://www.ksta.de/html/artikel/1246883786841.shtml Mich würde mal eure Meinung dazu interessieren. Ich denke mal, dass man egal wie man mit seinem Hund unterwegs ist auch fähig sein muss, den Hund an der Leine führen zu können. Im bebauten Gebiet gilt nun mal bei uns Leinenpflicht (finde ich auch sinnvoll). Wie der Beamte das rübergebracht hat, finde ich unmöglich! Link zu diesem Kommentar
Gast 19. August 2009 Teilen 19. August 2009 Lydia hat es auf den Punkt gebracht Wenig einfühlsam und engstirnig. Link zu diesem Kommentar
gast 19. August 2009 Teilen 19. August 2009 Ich frage mich grade nur: Warum kein Rollstuhl für die Tochter? oO Bei so einer Lebenssituation sagt keine Krankenkasse "Nöö sie kriegen keinen".. Wenn die Tochter im RS sitzen würde, könnte sie ihren Hund auch super an der Leine halten Link zu diesem Kommentar
Gwenni 20. August 2009 Autor Teilen 20. August 2009 Sesself....http://www.polar-chat.de/topic.php?id=39466&goto=733385 Warum hat jemand das Recht seinen Hund im Stadtgebiet offline rumlaufen zulassen, "nur" weil er ein behindertes Kind dabei hat? Ich hätte auch 25 € bezahlen müssen. Der alte Hund ist im ganzen Stadtgebiet rumgelaufen und ist auch hier und da mal selbstständig nach Hause gegangen. Die Frau führt als Argument an, dass der Hund sonst an der Leine zerren würde etc. Wir haben unseren Hund beigebracht, wenn er an der kurzen Leine läuft gibt es kein schnüffeln, zerren,... Außerdem wäre ein Rollstuhl eine gute Lösung um mit Kind und Hund unterwegs sein zu können. Link zu diesem Kommentar
Graf 20. August 2009 Teilen 20. August 2009 Die 25 € sind berechtigt.Es ist Leinenzwang und das ist für jeden Hundehalter bindend. Die Argumente der Mutter sind fadenscheinig.Wenn Sie durch die Begleitung ihrer Tochter nicht in der Lage ist den Hund ordnungsgmäß an der Leine zu führen,dann muß sie mit Tochter und Hund getrennt spazieren gehen.Eine Leinenbefreiung gibt es nur für Behindertenbegleithunde und da auch nicht überall.Der Begleithund für Behinderte ist dem Blindenhund gleich gestellt und dies ist ja hier offentsichtlich nicht der Fall. Graf Link zu diesem Kommentar
LedZeppelin 20. August 2009 Teilen 20. August 2009 Wegen 25 Euro schreibt man so einen langen Artikel? Link zu diesem Kommentar
meckisteam 20. August 2009 Teilen 20. August 2009 Hm, das die Tochter nicht im Rollstuhl sitzt kann ich in jedem Fall nachvollziehen. Sie ist super stolz das sie das Laufen (wieder) kann. Da will man nicht im Rollstuhl sitzen ! Außerdem ist es bei solchen Behinderungen wichtig das man "im Training" bleibt. Funktionen die nicht regelmäßig genutzt und trainiert werden verkümmern schnell. Auch meine Frau (Rollstuhlfahrerin nach Schlaganfall) läuft wenn es machbar ist zu Fuß. Übrigens läuft auch unsere Tweety ohne Leine von der Haustür zum Auto wenn ich meine Frau an der Hand habe ... Klar, es gibt diese Leinenpflicht. Fakt ist aber auch das hier die Behörde völlig überreagiert hat und ohne jedes Fingerspitzengefühl vorgegangen ist. Übrigens gäbe es auch für "normale" Hunde eine Möglichkeit der Leinenbefreiung per Einzelentscheidung. Ein Behinderten-Begleithund hat übrigens keinerlei Sonderstatus. Nur der Behinderten-Assistenzhund ist einem Blindenhund gleichgestellt (und dürfte allein durch seinen Status überall ohne Leine laufen). VG, Holger Link zu diesem Kommentar
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