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Armut in Deutschland: Hartz IV für den Hund


gast

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Meine Tochter studiert, hat kein Einkommen und bekommt kein Hartz oder sonstiges...Ihr Freund und ich unterstützen sie! Und glaubt mir, vermögend sind wir nicht!

Wenn der Freund genug Geld hat, muss er für sie aufkommen. Haben wir auch gerade im Freundeskreis.

Als Studentin bekommt sie Bafög.

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Feuerseele

Bei Anspruch auf BAB oder BAFöG und eigener Wohnung besteht gesetzlich kein Anspruch auf ALGII. Bei einer Zweitausbildung gibt es dann auch keinen Anspruch auf BAB oder BAFöG.

Das einzige, was ein Azubi oder Student beantragen kann beim JobCenter, ist dann ein Mietzuschuß.

Azubis oder Studenten (also betriebliche oder schulische Ausbildung), die noch zuhause wohnen, bekommen bei Anspruch lediglich das "kleine" BAFöG oder BAB und beziehen innerhalb der Bedarfsgemeinschaft unter Anrechnung des Einkommens (abzüglich Freibetrag) weiter ALGII.

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Feuerseele
Studenten bekommen genauso wie Schüler logischerweise kein HatzIV :kaffee:
http://www.polar-chat.de/topic.php?id=40283&goto=753702

Diese Aussage ist nicht richtig. Siehe bitte mein Beitrag.
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Studenten bekommen genauso wie Schüler logischerweise kein HatzIV :kaffee:
http://www.polar-chat.de/topic.php?id=40283&goto=753702

Wie Feuerseele schon sagte, stimmt das so nicht. Wenn ein Schüler oder Student noch zuhause wohnt, und die Familie Hartz IV bekommt, so bekommt der Schüler / Student als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft Hartz IV. Muss der Schüler / Student aufgrund des Schulortes woanders wohnen und handelt es sich nicht um eine allgemeinbildende Schule (beim Schüler) ist er Bafög-berechtigt. Dann bekommt er natürlich kein Hartz-IV, egal, wie hoch die Unterstützung durch das Bafög aussieht. Wenn jemand gar kein Einkommen hat, und nicht oder nicht ausreichend von seinen Eltern unterstütz werden kann, hat ein Recht auf Sozialleistung oder aufstockende Sozialleistung.

Liebe Grüße,

Antje mit Giddy und Bacardy

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schwarze Kiwi

Im Falle dessen das der Schüler oder Student teil einer Bedarfsgemeinschaft ist, na klar.

Aber ansonsten - NEIN.

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Feuerseele

Aber ansonsten - NEIN.
http://www.polar-chat.de/topic.php?id=40283&goto=754255

Klassischer Fall von Irrtum. Aber gut, dass es immer wieder liebe Menschen gibt, die mir meinen Beruf erklären möchten. Ob es Dir nun passt oder nicht, es gibt den Mietzuschuß für Auszubildende und Studenten.
§22 Absatz 7 SGB II sagt:

(7) Abweichend von § 7 Abs. 5 erhalten Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach dem Dritten Buch oder Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten und deren Bedarf sich nach § 65 Abs. 1, § 66 Abs. 3, § 101 Abs. 3, § 105 Abs. 1 Nr. 1, 4, § 106 Abs. 1 Nr. 2 des Dritten Buches oder nach § 12 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 und 3, § 13 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes bemisst, einen Zuschuss zu ihren ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung (§ 22 Abs. 1 Satz 1). Satz 1 gilt nicht, wenn die Übernahme der Leistungen für Unterkunft und Heizung nach Absatz 2a ausgeschlossen ist.

Ebenso können Auszubildende und Studenten den Mehrbedarf für Schwangerschaft und Alleinerziehung bekommen, so sie denn schwanger sind und/oder Kinder haben.

Aber das alles hier ist sowieso völlig OT, denn hier gehts schließlich um ein anderes Thema.

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schwarze Kiwi

daraus lese ich das Auszubildende BAB bekommen, das weiß ich, hab ich selber bekommen, aber nichts von HartzIV ...

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Terrier-Dag

Ich dachte immer Grundsicherung bekommt man nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht,? Also nix für Rentner, Studenten und so.

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Feuerseele
daraus lese ich das Auszubildende BAB bekommen, das weiß ich, hab ich selber bekommen, aber nichts von HartzIV ...
http://www.polar-chat.de/topic.php?id=40283&goto=754954

Das SGBII ist die rechtlich korrekte Bezeichnung für Hartz IV. Hartz IV war eine Kommission, mehr nicht.

Alle sagen, sie bekämen Hartz IV. Das gibt es aber nicht. Es gibt ausschließlich Leistungen nach dem SGB II, wozu auch das ALGII gehört.

Dass Du Schwierigkeiten hast, Gesetze korrekt zu lesen, ist völlig ok, muss ja auch nicht jeder, aber ich kann es, schließlich habe ich daür studiert und werde dafür bezahlt, sie richtig lesen, verstehen und umsetzen zu können.

Es wäre allerdings durchaus hilfreich, wenn Du das auch mal akzeptieren würdest. Ich habe jetzt mehrfach erklärt, was rechtlich korrekt ist und was nicht, das sollte jetzt aber auch mal reichen.

Nachtrag: BAB ist keine Leistung aus dem SGBII, wie aus dem Zitat auch deutlich hervorgeht, sondern eine solche des SGBIII (muss also bei der Agentur für Arbeit beantragt werden). Das hat nichts mit ALGII zu tun. BAFöG wird nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz gewährt (und muss daher bei den Regionen bzw. Landkreisen usw beantragt werden), hat also ebenfalls, wie deutlich zu lesen ist, nichts mit dem SGBII zu tun.

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