olzheim 17. Februar 2007 Autor Teilen 17. Februar 2007 Hallo, der Anwalt der Versicherung des Hundehalters hat keinen Gutachter gefunden der bestätigt das da kein Hund am Tur durch beisen kann, so versucht der Anwalt einen Vergleich zumachen wegen dem Schmerzengeld. Der Vergleich wird aber nicht angenommen, da es so passiert ist geht man ja auch nicht auf ein Vergleich ein nun wird der Richter alles fest legen oder die Versicherung des Hundehalters geben auf, berichte weiter wenn es soweit ist, übrigens der Halter hat sein Tor imer noch nicht abgesichert. Da geht er ein ganz schönes Risiko ein. Gruss Geli aus der Eifel Link zu diesem Kommentar
visitor 17. Februar 2007 Teilen 17. Februar 2007 Hallo Geli, hier bei uns wurde ein kleiner Hund durch so einen Spalt gezogen und totgebissen. Das landete auch vor Gericht, aber der Eigentümer des Hofhundes mußte tief in seine Tasche greifen. Ich finde es unverantwortlich, so etwas nach einem Beissunfall ohne weitere Absicherung zu lassen. Gruß Tina Link zu diesem Kommentar
olzheim 1. Mai 2007 Autor Teilen 1. Mai 2007 Hallo, nun das Ende der Geschichte, die Versicherung musste 4.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, der Richer hatte es von Anfang an gesagt das es so war und ist, aber die Gegenseite konnte keinen Experten finden der bestätigen konnte das es nicht passieren kann das durch das Tor sowas passieren kann, so setzte der Richter fest 4000,- Euro Schmerzensgeld, Versicherung bezahlte, nun kommt noch die Krankenversichreung die 45% der koste sich zurück holtvon der Versicherung ob es noch Auflagen gegeben hat für den Hundhalter habe ich nicht erfahren können, falls sich da noch was Verändert habe gebe ich Bescheid, Gruss geli aus der Eifel Link zu diesem Kommentar
Cassya 2. Mai 2007 Teilen 2. Mai 2007 Alles Andere hätte für mich auch gar keinen Sinn ergeben!? Natürlich muss jeder sein Grundstück derart sichern, dass sein Hund niemanden beissen kann! Soweit ich weiss geht es ja sogar so weit, dass Du ein Warnschild mit Bild (falls jemand nicht lesen kann) anbringen musst und noch haftbar gemacht wirst, falls Dein Hund einen EINBRECHER beisst. In einem anderen Forum wurde mal der Fall beschrieben von einem Handwerker, der vom Nachbarn auf das Grundstück geschickt wurde um die Garage von der Rückseite zu reparieren. Die Eigentümerin des Grundstücks und Hundehalterin wurde nicht informiert, der Handwerker kommt von hinten durch den Garten des Nachbarn und wird von einem ihrer Hunde angegangen, nach einem Tritt wohl auch in die Wade gebissen. Sie war haftbar zu machen... Link zu diesem Kommentar
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