Tatjana! 15. Juli 2010 Teilen 15. Juli 2010 Einen wundervollen guten Abend, Ich bin auf der Suche nach Erfahrungen.. Tipps.. Hat jemand einen Behindertenbegleithund und setzt diesen steuerlich ( außergewöhnliche Belastung ) ab. LG Tatjana Link zu diesem Kommentar
gast 15. Juli 2010 Teilen 15. Juli 2010 steuerliches absetzen von Hunden geht nur , wenn Du vorher das beim FA beantragst und die Auflagen für den jeweiligen Zweck erfüllst. Du erhälst dann ein Schreiben vom FA das der Hund absetzungsfähig ist. Erst dann kannst Du die Kosten geltend machen, nicht umgekehrt. Link zu diesem Kommentar
Tatjana! 15. Juli 2010 Autor Teilen 15. Juli 2010 Hallo.. Nicht beim Finanzamt.. sondern beim Gesundheitsamt ( also zumind. ist das in BW so ).. dort bekommt man unter Umständen ein amtsärztliche Bescheinigung. Da sind wir gerade dabei.. Hat es denn jemand schon geschafft ? Link zu diesem Kommentar
gast 15. Juli 2010 Teilen 15. Juli 2010 Tatjana aber doch erst wenn Du Dir vom FA den Antrag holst und darin diese Bescheinigung gefordert wird, die gibt es sicher vom FA vorgefertigt für das Gesundheitsamt. Steuerrecht ist Bundessache, da gibt es keinen Unterschied in den einzelnen BL. Link zu diesem Kommentar
Tatjana! 15. Juli 2010 Autor Teilen 15. Juli 2010 Also mir wurde gesagt.. dass ich dies im Vorfeld machen muss.. und so lese ich es auch im Konz..weil man von einer objekten Grundeinstimmung des Amtsarztes ausgeht. Und um die Notwendigkeit bestimmen zu können, ist diese Bescheinigung im Vorfeld einzuholen.. Link zu diesem Kommentar
gast 15. Juli 2010 Teilen 15. Juli 2010 Dann tut es mir leid, kenne die Abläufe von absetzbaren Hunden nur auf dem Gebiet von Firmenhunden. Da ist der Weg umgekehrt. Dann vergesse bitte ganz schnell alles was ich geschrieben habe und hoffe auf bessere Unterstützung. Link zu diesem Kommentar
Tatjana! 15. Juli 2010 Autor Teilen 15. Juli 2010 Das macht nichts.. ich danke Dir trotzdem sehr für Deine Zeilen.. LG Tatjana.. Link zu diesem Kommentar
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