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Wem gehört der Hund?


pico08

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schnauzis

In Deutschland bedarf ein Vertrag nicht die Schriftform, es gelten auch mündliche Verträge. Wobei die im Streitfall immer für jede Vertragspartei schwierig zu beweisen sind - es sei denn man hat Zeugen, die beim mündlichen Vertragsabschluss anwesend waren.

Eigentum an einem Hund erwirbt man durch Kauf, Schenkung oder Erbe. Dies ist ein rein rechtlicher Vorgang, der entsprechende Vertrag kann schriftlich oder mündlich geschlossen sein (ausser Erbe).

Besitzer bzw. Halter des Hundes ist immer derjenige, der die tatsächliche Gewalt über die Sache Hund hat. (Also der, bei dem sich der Hund tatsächlich aufhält). Das muss nicht unbedingt der Eigentümer des Hundes sein.

Für Steuer und Versicherung muss im Allgemeinen der Halter bzw. Besitzer des Hundes aufkommen (unabhängig davon wer der Eigentümer ist).

Haben sich zwei Menschen gemeinsam einen Hund angeschafft, also gemeinsam gekauft, geschenkt bekommen oder geerbt und einer der beiden möchte nun das der Hund ins alleinige Eigentum übergeht ( wichtig wenn er verkauft oder verschenkt werden soll), so sollte man sich erst einmal versuchen gütlich zu einigen. Also dem Miteigentümer einen Preis für den Eigentumsanteil am Hund anbieten, der das einem Wert ist. Dann einen schriftlichen Vertrag machen das ab diesem Zeitpunkt der Hund nur noch einem gehört - dessen alleiniges Eigentum ist. Ist der andere dazu nicht bereit, so müsste man einen Anwalt zu Hilfe nehmen und notfalls ein Gericht einschalten. Würde ich dafür aber nie machen. Dieses könnte nämlich die Entscheidung trefen, das der Hund verkauft werden mus und das Geld unter den Streithammeln geteilt wird.

LG Heike

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so also hab meine mail von gestern zurück bekommen und die sagen ich soll zum zuständigen bürgeramt gehen.aber sie haben nicht geschrieben was ich alles mitbringen soll.

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Helemaus

Bring einfach alles mit, angefangen vom Impfpass bis hin zu den Tassounterlagen. Deinen Ausweiss nicht vergessen.

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hab gerade im i-net bissl rumgeschaut und man kann auch den antrag im internet ausdrucken und dort hinschicken.das mach ich doch glatt

EDIT dort steht wann der hund angeschafft worden ist.was soll ich denn dort hinschreiben?

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Svenjahund

Ich würde sagen das Datum wann ihr ihn ageschafft habt...der Hund ist ja schon länger bei Dir.

Es geht ja nur drum ihn umzumelden zwecks Umgzug, oder?

LG, Svenja und Ramses

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Mmmm vielleicht rufst Du dort einfach mal an, zu Not erst einmal unter einen anderen Namen, und erklärst die Situation wie sie wirklich ist.

-Du denn Hund schon vor Jahren gekauft

-Der Hund bisher aber gemeldet auf Dich und Freund bei Stadt xy

-Der Hund nun von Freund zu Dir umgezogen

-Freund hat Hund bei Stadt Xy zwar noch immer angemeldet, Du möchtest ihn aber der Ordnunghalber, da Deiner und nun auch bei Dir wohnt, anmelden.

-Dann die Frage was Du in diesen Fall wo wie eintragen sollst.

... so würde ich das jedenfalls erst mal vorfühlen.

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ok,dann versuch ich das morgen mal so.

als ich das vor ein paar monaten gemacht hatte also angerufen,sagte man mir da müsse mein freud schriftlich machen und nicht ich.

danke dir

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schnauzis

Ich vermute mal das da ein Missverständnis vorliegt und Dein reund das Ummelden schriftlich machen soll, damit er nciht weiter die Hundesteuern zahlen muss.

Die wären ja schön blöd von Dir nicht Steuern abzunehmen, die Du zu zahlen bereit bist. Da die Kassen ja eh meist chronisch leer sind.

Schriftlich muss Dein Freund es ihnen melden, damit sie Dich dann in die Zange nehmen können, wenn er nicht mehr und Du noch nicht zahlen würdest.

Nach der Trennung von meinem Mann hatte ich die Hunde einfach auf mich angemeldet, das tatsächliche Anschaffungsdatum dazu und den Trennungszeitpunkt, von dem ab ich die Hunde bei mir anmeldete. Wann er sie abmeldete weiss ich nicht - wenn er obwohl sie schon auf mich angemeldet sind noch zahlen wollte, so war das seine Sache.

Bei mir ging das total problemlos.

LG Heike

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guuuuut,ich werde morgen anrufen und Fragen wie ich das machen soll/muss.

danke euch erstmal morgen berichte ich wieder.

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