caronna 5. Februar 2011 Teilen 5. Februar 2011 Ich habe gerade die zeitschrift DER HUND 3 2011 aufgeschlagen und den Hinweis gefunden Tierschutzgesetz § 2 1Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, 1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, ... au weia! Die Barfer werden sich bestätigt gefühlt haben aber normales Hundefutter? soooo viiiiiiel Fleich ist da ja nicht drin, ob sich ne Klage lohnt ? Im Prinzip hat die Bestimung ja seine Berechtigung im Bereicht Pflanzenfresserzucht siehe BSE Link zu diesem Kommentar
Fusselnase 5. Februar 2011 Teilen 5. Februar 2011 aber normales Hundefutter? soooo viiiiiiel Fleich ist da ja nicht drin, ob sich ne Klage lohnt ? http://www.polar-chat.de/topic.php?id=66888&goto=1404037 Einen Versuch wär´s wert. Link zu diesem Kommentar
Empfohlene Beiträge
Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können
Benutzerkonto erstellen
Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.
Jetzt anmelden