Zum Inhalt springen
Registrieren

Abschuss-Verbot für freilaufende Hunde in Sachsen


Empfohlene Beiträge

Hab mich zwar sehr gefreut, da es uns ja direkt betrifft, aber ob sich die Herren Jäger auch dran halten? Bin da eher misstrauisch.....

Darüber, ob und wie dieser 71jährige (!) Jäger, der kürzlich den Wolf in Rheinland-Pfalz abgeschossen hat, zur Rechenschaft gezogen wird, hört man ja nun auch nichts mehr.

LG, Angela

Link zu diesem Kommentar
gibbs0704

"aber auch Jagdhunde auf Nahrungssuche..." ??? :???

Soll doch bestimmt "auf NACHSUCHE" heißen, oder ?

...wäre ja sonst doch eher wildern, wenn sie sich die Nahrung selber suchen... :Oo

Link zu diesem Kommentar
wolla

Der ganze Artikel strotzt nur so vor sachlichen

Fehlern.

Wieso soll man 3Jahre warten bevor man jagen darf?

Gruß Wolla

Link zu diesem Kommentar

Mh, ich wohne ja in Sachsen...und bis auf die bösen geschichten, die ich über den ehemaligen Jäger gehört habe...ich kann mich nicht beklagen. Soweit ich mitbekommen habe geht unser Jäger erstmal beim Besitzer klingeln und schimpfen, wenn er einen Hund erwischt der einem Reh hinterher macht. Die , die am lautesten über die Jäger schimpfen, sind bei uns nämlich die, deren Hund wirklich unkontrolliert Wild hetzt. Ich sage nicht, dass man gefeit davor ist, ich war auch schon in blöden Situationen...was macht man wenn Hund im Radius von 15 Metern ist und plötzlich zwischen uns ein Reh rausspringt...auch schon erlebt, dennoch bleib Hund nach Schrecksekunde abrufbar. Unser Jäger weiß, dass ich bemüht bin, dass es aber auch nie 100% Sicherheit gibt - aber wir suchen den Dialog statt den Krieg und so sollte es im Ideallfall sein. Mein Jäger ist durchaus auch Hundefreund

Link zu diesem Kommentar

Hunde dürfen nicht mehr "ohne weiteres" abgeschossen werden (war das vorher etwa legal? Einfach so auf Hunde schießen?). Das heißt, eigentlich ändert sich nichts, der Jäger muss nur eine gute Geschichte parat haben.

Und ach, die Jäger müssen sich neue Waffen kaufen, die Ärmsten.

Link zu diesem Kommentar
eiskaltes Händchen

Bei uns ist es so, dass der Jäger einen Hund abschießen darf wenn dieser zu "weit" weg ist. Hatte mich auch mal schlau gemacht was die unter "weit" verstehen, (habe die genaue Zahl leider vergessen) und die Zahl die die angegeben haben war echt lächerlich.

Link zu diesem Kommentar
wolla

Der Gesetzestext lautet in etwa:

"außerhalb des Einwirkungsbereichs des Hundeführers".

Es gibt keine Entfernungsangabe.

Gruß Wolla

Link zu diesem Kommentar

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...