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Hallo alle zusammen.

Bin durch zufall auf diese Seite gestoßen und dachte mir hier melde ich mich doch direkt mal an.

Ich hoffe das mir eventuell jemand bei meinem Problem helfen kann.

Folgendes hat sich ereignet:

Ich habe meinen Hund Bekannten für einen Tag mit gegeben, da ich an diesem tag verhindert war und den Hund nicht mitnehmen konnte.

Mein Hund ist eigentlich auch ein begeisterter Autofahrer.Es hat noch nie irgendwelche zwischenfälle mit Ihm gegeben.Bis zu diesem Tag.

Meine Bekannten fahren einen BMW Kombi mit extra Sicherheitsnetz für Hunde.Somit lag mein Dicker im Kofferraum.Als meine Bekannten für 5 min parkten und zigaretten holten, traf sie der Schlag als Sie wieder kamen.

Mein Dicker hat zum erstenmal etwas getan.Sie hat das Netz sowie die hinteren Kopfstützen komplett zerstört.

Ich war zwar von dieser Nachricht nicht begeistert aber dachte mir ok,ich bin ja seid Jahren bei der Agila versichert und es ist noch nie etwas vorgefallen.Dachte ich aber auch nur.

Als ich der Agila mein Problem per Fax und Kostenvoranschlag schilderte, bekam ich das schreiben zurück, das sie nicht dafür aufkommen würden.Ich dachte immer dafür wäre man versichert, anscheinend ist das bei der Agila aber anders.

Kann mir vieleicht jemand sagen was ich dagegen tun kann?

Gruß Gibsy

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Tina+Sammy

Hmm....

Soweit ich weiss, muss die Versicherung zahlen, weil es nicht Dein Auto war.

Bei meiner Versicherung ist es so, dass wenn mein Dicker von jemandem *gesittet* wird und dort oder in seiner Obhut etwas zerstört, dieses mitversichert ist.

Keine ahnung, ob das überall so ist.

Müsstest Du mal in Deine Police schauen...

Liebe Grüsse,

Tina mit Sammy

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Eigentlich kenne ich dies auch nur so wie Du es sagst,doch die Versicherung schrieb dies zurück:

wir haben Ihre Mitteilung zum Vorfall mit Ihrem Hund erhalten.

In dieser Sache ist eine Einstandsplicht unsererseits bzw. eine Haftung Ihrerseits für den entstandenen Schaden nicht gegeben.

Durch die einwilligung der Geschädigten in das Vorhaben, den Hund allein im Pkw zu lassen, hat sie das Fahrzeug zur vorübergehenden Beherbergung des Hundes zur Verfügung gestellt.

Jedem verständigen Dritten hätte hierbei bewusst sein mssen, das ein im Auto eingesperrter Hund mangels anderweitiger Beschäftigungsmöglichkeit Schäden verursachen kann.

Hierbei greift "der Grundsatz eines stillschweigenden Haftungsausschlusses".

Insofern hat die Geschädigte die Beschädigungen sehenden Auges in Kauf genommen und kann nun diese Verantwortlichkeit nicht zu Lasten des Haftpflichtversicherert bzw. zu Ihren Lasten in Ansatz bringen.

Wir können daher keine Regulierung vornehmen und hoffen auf Ihr Verständnis.

?!?

Unter uns,mein Hund hat erstens noch nie etwas im Auto gemacht,

Zweitens waren es maximal 10 min.

Drittens ist mein Hund kein Verspielter mehr, er ist 12 Jahre,Blind,Ist Zuckerkrank,Herzkrank und ist froh wenn er seine Ruhe hat und schlafen kann.

Ich finde das echt eine Unverschämtheit von dieser Versicherung.

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Marlies27

Hab jetzt einmal in meine Versicherung geschaut. Hier wäre der Schaden versichert gewesen, da ja eure Bekannten nicht in häuslicher Gemeinschaft mit euch leben. Bei meiner Versicherung sind diese Schäden mitversichert.

Schaut doch mal genauer in die Police nach. Oder lasst die Police von der Verbraucherberatung prüfen. Die setzen sich dann auch mit der Versicherung in Verbindung.

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FreierFranke

@Marlies: Die Versicherung meinte schlechthin, das die Verursacher, die Bakannten waren, also die Gefahr in Kauf genommen haben. Somit ist die Hundebesitzerin auch nicht haftbar. Mit häuslicher Gemeinschaft hat dies nichts zu tun.

@Gibsy: Hast Du nicht einen Juristen in Deinen Bekanntenkreis? Den kannst Du den Vorgang einmal zeigen. Im übrigen würde ich argumentieren, dass Deine Bekannten ja wußten, dass Dein Hund nichts macht im Auto, auch wenn dieser allein ist...... allerdings kann es dann sein, wenn die versicherung weiterhin ablehnt und Du nicht dagegen Klagen oder vorgehen willst, Du haftbar gemacht werden könntest.......

Aber vielleicht gibt es auch hier einen Juristen, der Dir bessere Tips geben kann.

Viele Grüße

Markus

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Jasminx

Hallo,

eine echt schwache Antwort der Agila.

Würde ich direkt gegen angehen. Ich nehme es auch billigend

in Kauf, wenn meine Freundin mit Hund zu mir kommt und der

Hund meine Vase umstößt.. ha ha.

Meiner Meinung nach müssen Sie regulieren und versuchen

sich zu drücken. Wie hoch ist denn der Schaden?

Weiterhin habe ich die Erfahrung gemacht, das viele Versicherungen

es erstmal versuchen.. hast Du eine Rechtschutz? Wenn ja

und möglichst ohn SB, ab zum Anwalt.

Habe gerade nochmal nach den Bedingungen bei der Agila geguckt,

Auszug:

Hütung durch dritte Personen

ist versichert.

Ich glaube nicht das sie damit durch kommen.

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ich habe auch fest damit gerechnet, das sie den Schaden übernehmen.

Sie geben ja auch nicht,als grund an, das der Hund durch eine dritte Person gehütet wurde,sondern meine eltern klar sein musste das die Gefahr besteht, wenn ein Hund alleine im auto ist, das er aus langeweile einen schaden verursacht.

Wofür hab ich den überhaupt eine ersicherung??!! :???

der Schaden beläuft sich, laut Kostenvoranschlag von BMW, auf 698 Euro

wir haben leider keine Rechtschutz :heul:

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Jasminx

Ups, waren es nun Bekannte oder Deine Eltern?

Das ist ein Unterschied. Viele Versicherungen haben die Verwandtenklausel

nicht mit drinn. Das bedeutet, Schäden die durch Verwandtschaft ersten Grades sowie Eltern z.B. werden nicht gedeckt.

Oben schriebst Du Bekannte...

Gehe trotzdem mal gegen an, wenn das mit der Klausel geklärt ist.

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Die Eltern meiner Freundin sind die Bekannten.Also nicht mit mir verwandt

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Jasminx

das ist schon mal gut.

Schreibe einen Brief mit Androhung RA, vielleicht hilft es schonmal.

Besser wäre eine RS aber wenn ihr die nicht habt, würde ich drohen.

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