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Abgabevertrag/Schutzvertrag


19meli86

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19meli86

Fly2Sunny ja jetzt ist es noch zu früh dafür (meine Persönliche Meinung) sie wird ja erst 6 Monate und ich denke da is so oder so noch bissl Zeit bis sie Geschlechtsreif wird.

Nur nach langem Informieren wegen einer Kastration haben wir uns entschlossen erst mal zu warten und wie es ihr selber dabei ergeht sobald sie Läufig ist bzw danach (Scheinschwanger etc) und dann wird entschieden.

Nur war ich mir eben nicht sicher wegen diesem Vertrag und dachte ich Frage hier einfach mal nach. Allerdings muss ich sagen nach dem ich erfahren hab das die zwei anderen Blätter erst nach Vertragsabschluss übergeben wurden (obwohl sie zum Vertrag dazu gehören) hat die Orga ja eigentlich mit uns Schmu gemacht und wir werden uns nicht daran halten.Ich mag das es Bella gut geht und ob es ihr nach ihrer Läufigkeit gut oder schlecht geht sehe ich erst wenn sie es durch hat

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Charlies Tante
Originalbeitrag

Die Kastration ist laut Tierschutzgesetz verboten, wenn kein medizinischer Grund vorliegt.

Die Amputation von Körperteilen bei Wirbeltieren ohne medizinischen Grund ist laut Tierschutzgesetz verboten.

Demnach bestünde keine Verpflichtung...

Das ist falsch.

Zitat:"Tierschutzgesetz (TierSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206, 1313)

§ 6

(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres.

Das Verbot gilt nicht, wenn

1 ... - 4 ...

5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird." Zitatende.

Dennoch sind oftmals einige der Klauseln in Übernahmeverträgen sittenwidrig und damit ungültig. Das im Streitfall zu klären bedeutet dann wohl oder übel den Gang zum Rechtsanwalt.

Was ich persönlich hier grad nicht verstehe: In so vielen Threads hier werden Leute zerrissen, die ihren Hund ohne 'besonderen' Grund kastrieren lassen.

Hier wird nun böse geschimpft, weil sich jemand evtl. nicht an die Kastrationsklausel halten möchte. Muss ich das verstehen?

Ich persönlich bin - vielfach geschrieben - gegen eine Kastration aus "niederen" Beweggründen (bequemere Verhütung bei einem Hund ist für mich ein niederer Beweggrund), weil die hormonelle Veränderung in einer Weise in den Organismus eingreift, deren Folgen nicht vollständig vorhersehbar sind.

Wenn aber eine Tierschutzorganisation sich selbst aus der eigens auferlegten Verpflichtung zur Kastration herauszieht und das Tier nicht selber kastriert (warum nicht? Kostengründe?) - vor der Abgabe oder zu einem späteren Zeitpunkt, wenn das Tier bei Abgabe noch zu jung sein sollte - dann bin ich der Meinung, sollte man die Entscheidung dann doch bitte auch dem späteren Halter überlassen.

Wenn schon mit (mehr oder weniger rechtlichsgültigen, und das wissen die Vereine und Züchter auch) Klauseln gearbeitet wird, könnte man statt der Kastrationsverpflichtung ebenso gut eine Klausel verfassen, nach der die Vermehrung des Tieres untersagt ist.

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McChappi

So sieht's aus.

Auserdem glaub ich nicht das sie in 2 Monaten vorbei kommen und schauen ob bella kastriert ist.

Wollt ihr sie evtl. Kastrieren dann einfach Stillschweigen und es dann machen wenn ihr es für richtig haltet. Schließlich müsst ihr ja noch die nächsten Jahre mit dem Hund leben und nicht das TH.

Es ist euer Hund. Punktum.

Wollt ihr nie kastrieren dann einfach abwarten was da kommt

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Originalbeitrag

Es ist euer Hund. Punktum.

Meistens falsch, in fast allen Verträgen steht das der Hund eigentum der Orga ist und man sozusagen Pflegerecht hat. Deswegen hat man ja auch die Pflicht den Hund kostenlos zurück zu geben und nicht weiter zu verkaufen.

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19meli86

@ Ebby

Im Vertrag steht aber:

Der/Die Übernehmer/in wird mit Aushändigung des Tieres und evt. dazu gehörigen Papieren EIGENTÜMER mit allen Rechten und Pflichten.

Und es steht da nirgendwo etwas das die Orga ein Pflegerecht oder sonstiges hat.

Sondern nur wenn wir aus irgendwelchen Gründen Bella abgeben/zurückgeben müssen wir sie Kostenlos an die Orga zurück geben sollen/müssen

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Na wenn du und die unterschrieben haben das es dein Eigentum ist...

Dann druf gschisse ;) Kann dir ja niemand vorschreiben was du mit deinem Eigentum machen musst und sollst.

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Manchmal hilft auch einfach ein bisschen Reden und Nachfragen (okay, es mag Orgas geben, die dann heftig und doof reagieren, aber das sollte doch auch nicht der Hauptpunkt sein).

Ich habe genau wegen der Klausel nachgefragt und mir wurde es freigestellt, wenn auch gesagt wurde, dass ihnen lieber ist, wenn der Hund kastriert ist, aber sie verstehen die Bedenken. (klar, die arbeiten nun mal gegen unkontrollierte Vermehrung und Tierleid und Kastration ist nun mal die sicherste Methode gegen Vermehrung...)

Ich habe mich zunächst gegen Kastration und für Abwarten entschieden aber dann wegen gesundheitlicher Gründe und der Lebensumstände doch noch für eine Kastration entschieden und das bisher nicht bereut.

Ich vermute mal, im Einzelfall käme es dann auf ein Gerichtsurteil an, weil die Gerichte da einfach unterschiedlich urteilen, aber wie schon gesagt, wo kein Kläger, da kein Richter, und wenn man vernünftig mit den Leuten spricht, sollte das doch kein Problem sein.

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mach3

Ja richtig, wenn einzelne AGB unwirksam sind, da sie gegen geltendes deutsches Recht verstoßen, heißt das nicht, dass der Kaufvertrag nicht mehr gültig ist. Du setzt dich damit nicht der Gefahr aus, den Hund zu verlieren.

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Joss the Dog

Würde trotzdem auch dazu raten, einfach mal mit der Orga zu telefonieren, ein vernünftiges Gespräch zu führen.

Man kann ja über alles reden, und wenn sich die Orga nicht meldet, ist das zwar nicht schön, aber Gleiches mit Gleichem heimzuzahlen ala die melden sich nicht, also bin ich auch nicht an den Vertrag gebunden, finde ich ehr die nicht elegante Lösung.

Ruft doch an, klärt es telefonisch, ist die Orga bei Euch in der Nähe, fahrt hin, mit Bella, zeigt sie ganz stolz und redet!

Danach kann man sich ja immer noch entscheiden, gegen den Vertrag zu handeln, aber dann ist wenigstens vorher ein vernünftiger Rahmen abgesteckt worden.

Wer weiß, vielleicht sind das wirklich nur Infoblätter und die Orga sagt, nein Ihr macht das schon, das obliegt Eurer Entscheidung.

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