Jasbandu 5. Dezember 2012 Teilen 5. Dezember 2012 OriginalbeitragWährend hier http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/portal/t/usv/page/bssahprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-GefHuGSTpP1%3Ajuris-lr00&showdoccase=1&documentnumber=3&numberofresults=83&doc.part=X&doc.price=0.0¶mfromHL=true#jlr-GefHuGSTpP3 keine Rasseliste steht. Hüüüüüülfe, was stimmt denn jetzt?? Die Rasseliste steht da, und zwar hier: § 3 (2) Für Hunde, die gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes vom 12. April 2001 (BGBl. I S. 530), geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. April 2001 (BGBl. I S. 530, 532), nicht in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt oder verbracht werden dürfen, wird die Gefährlichkeit vermutet. § 2 gilt entsprechend. Absatz 3 bleibt unberührt. Das sind die vier. Link zu diesem Kommentar
Elenya 5. Dezember 2012 Teilen 5. Dezember 2012 Ah, ok das hab ich nicht richtig gelesen, danke. Link zu diesem Kommentar
brana 6. Dezember 2012 Teilen 6. Dezember 2012 OriginalbeitragWieso darf der Hund denn nur mit dem Eigentümer gehen? Das klingt ja, als gäbe es schon Auflagen ... Und nein, wenn zwei Maenner auf dich zukommen und nach den Papieren fragen, hat er diese nicht zu verbellen... Mit 20 € bist du da gut weggekommen, wuerde ich sagen. Weil Listenhunde nur von Personen, die den Sachkundenachweis für diese Rassen gemacht haben, ausgeführt werden dürfen. Link zu diesem Kommentar
Elisa_sdl 28. Januar 2013 Autor Teilen 28. Januar 2013 hallo leute. Danke nochmal für eure Antworten und ich kann euch sagen im L-SA kann man mit den sogenannten "Listenhunden" ohne bedenken gassi gehen. Sie brauchen wie üblich den Sachkunde-Nachweis , den der Halter absolviert. Wenn sie nie agressiv geworden sind oder gebissen haben (siehe Ordnungsamt einträge) dann ist das kein Problem , nur die Leine muss dran bleiben:-O ;-) also umsonst verrückt gemacht:-) lg elisa Link zu diesem Kommentar
keule73 28. Januar 2013 Teilen 28. Januar 2013 Originalbeitraghey leute bin gestern mit dem pitbull meines freundes gassi gegangen und habe ihn los gemacht wo eigentlich Leinenzwang ist. Nun hat mich das Ordnungsamt gleich erwischt und wollte meine personalien haben. 20 € strafe gab es dafür. Er hat ziemlich gebellt und gezogen und konnte den einen garnicht riechen. Die meinten gleich" der ist aber gefährlich" ganz klar wenn 2 typen einen da so nahe kommen und er mich nur beschützen wollte, wie er es fast immer tut. Da ich ja nicht der Halter bin und gehört habe, dass nur der Halter mit dem Hund gehen darf mach ich mir etwas sorgen , dass da vielleicht noch etwas nachkommt... Er ist aber noch nie aufgefallen und hat alle Unterlagen die Er braucht. kann mir einer von euch vielleicht weiter helfen...danke schonmal im vorraus...lg Wenn das kein Spaß ist und wirklich ernst wundert es mich wirklich nicht das wir mit diesen Hunden da sind wo wir sind. Genau solche Halter wie deinen Freund brauchen diese Hunde nicht. Unfassbar, quasi einen Fingerbreit von der nächsten Schlagzeile entfernt. Link zu diesem Kommentar
Sandra79 28. Januar 2013 Teilen 28. Januar 2013 Originalbeitrag ich kann euch sagen im L-SA kann man mit den sogenannten "Listenhunden" ohne bedenken gassi gehen. Sie brauchen wie üblich den Sachkunde-Nachweis , den der Halter absolviert. Aber DU warst doch mit dem Hund unterwegs und bist NICHT der Halter. Oder hab ich das falsch gelesen. Oder hast Du ebenfalls den Sachkunde-Nachweis? Link zu diesem Kommentar
JB-6 28. Januar 2013 Teilen 28. Januar 2013 Also ich richte mich meist nach der Rasseliste: http://de.wikipedia.org/wiki/Rasseliste Und wenn ich das zumindest aus NRW kenne, nur weil der Halter ein Sackundenachweis hat, darf ein anderer trotzdem NICHT mit dem Hund gehen. Es sei denn der andere hat auch einen Sachkundenachweis auf DIESEN Hund gemacht. Wie das in anderen Bundesländern gehand habt wird weiß ich leider nicht. In Niedersachsne gab es sowas nicht, das weiß ich noch. Link zu diesem Kommentar
gast 28. Januar 2013 Teilen 28. Januar 2013 Originalbeitraghallo leute. Danke nochmal für eure Antworten und ich kann euch sagen im L-SA kann man mit den sogenannten "Listenhunden" ohne bedenken gassi gehen. Sie brauchen wie üblich den Sachkunde-Nachweis , den der Halter absolviert. Wenn sie nie agressiv geworden sind oder gebissen haben (siehe Ordnungsamt einträge) dann ist das kein Problem , nur die Leine muss dran bleiben:-O ;-) also umsonst verrückt gemacht:-) lg elisa Sorry, aber dies ist völlig falsch, was du hier schreibst. Siehe Landesrecht: § 11Führen eines gefährlichen Hundes (1) Die Hundehalterin oder der Hundehalter darf einen gefährlichen Hund nach § 3 Abs. 3 außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke nur persönlich führen oder eine Person damit beauftragen, die eine Bescheinigung nach Absatz 4 Satz 1 besitzt. (2) Gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 3 sind außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an der Leine zu führen und haben einen Maulkorb zu tragen. Auf Antrag kann die zuständige Behörde eine Genehmigung zur Entbindung von der Leinen- und Maulkorbpflicht erteilen, wenn eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ausgeschlossen erscheint. (3) Die Hundehalterin oder der Hundehalter hat beim Führen eines gefährlichen Hundes nach § 3 Abs. 3 ein gültiges Personaldokument und die Erlaubnis mitzuführen und der Behörde auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. (4) Die Behörde hat einer anderen Person als der Hundehalterin oder dem Hundehalter auf Antrag eine Bescheinigung auszustellen, dass sie einen gefährlichen Hund nach § 3 Abs. 3 außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke führen darf, wenn die Person die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1 erfüllt. Sie hat ein gültiges Personaldokument, diese Bescheinigung und die Erlaubnis beim Führen des Hundes mitzuführen und der Behörde auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Link zu diesem Kommentar
hansgeorg 28. Januar 2013 Teilen 28. Januar 2013 Originalbeitraghallo leute. Danke nochmal für eure Antworten und ich kann euch sagen im L-SA kann man mit den sogenannten "Listenhunden" ohne bedenken gassi gehen. Sie brauchen wie üblich den Sachkunde-Nachweis , den der Halter absolviert. Wenn sie nie agressiv geworden sind oder gebissen haben (siehe Ordnungsamt einträge) dann ist das kein Problem , nur die Leine muss dran bleiben:-O ;-) also umsonst verrückt gemacht:-) lg elisa So einfach ist das denn doch nicht! Außer dem Halter von solchen Hunden, der den gesetzlichen Bestimmungen voll umfänglich nachkommen muss, muss jeder der einen solchen Hund führen will, selbst einen Sachkunde, als auch den vorgeschriebenen Wesenstest mit diesem Hund absolviert haben. Was wohl auch logisch ist, sonst könnte jeder diese Hundführen (außer dem/der Halter/in) ohne jegliche gesetzliche Auflagen, was ein weiterer Unsinn wäre. Der wahre Egoist kooperiert. Link zu diesem Kommentar
Yeiru 4. März 2013 Teilen 4. März 2013 sorry wenn ich jetzt etwas überempfindlich reagiere aber... ganz klar wenn 2 typen einen da so nahe kommen und er mich nur beschützen wollte, wie er es fast immer tut. War der Hund wenigstens gesichert? (Maulkorb etc.) Also ich habe auch solch ein exemplar was mich 'nur' beschützen will und weis das wenn man ihn nicht sichert es durchaus böse enden könnte. Zu mal es nicht dein Hund ist. Wenn du das nächste mal mit ihm raus gehst.. bitte nur noch an der Leine und gesichert! Link zu diesem Kommentar
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