Ginger2009 22. Februar 2013 Teilen 22. Februar 2013 Was genau steht im Mietvertrag zum Thema Haustierhaltung? Wenn drin steht "Tierhaltung bedarf schriftlicher Genehmigung", habt ihr die für den ersten Hund? Und falls ja, wie ist die Sondervereinbarung formuliert? LG Link zu diesem Kommentar
dopfi 22. Februar 2013 Teilen 22. Februar 2013 ich würde jetzt auch erstmal den eigenen Mietvertrag prüfen, ob der 1. Hund auch wasserdicht drin abgedeckt ist und der Schuss nicht noch nach hinten los gehen kann. wenn das nicht wasserdicht ist, läufst Du jetzt bei Protest auch Gefahr, dass er Dir den "nicht"-Pflegehund auch nicht weiters erlaubt. wenn das wasserdicht ist, dann gleich noch drauf prüfen ob dort die Haustierhaltung tatsächlich auf einen Hund begrenzt ist. sollten mehr möglich sein, würde ich ihm den mietvertrag vorlegen und ihn noch mal drauf hinweisen. wenn nicht, dann bleibt Dir aus meiner Sicht auch nur: freundlich mit ihm das Thema anzusprechen und ihn fragen, fragen, fragen. Link zu diesem Kommentar
Theodor 22. Februar 2013 Teilen 22. Februar 2013 Hallo Silvi, im Haus leben noch andere Hunde schreibst Du? Ist das denn in einer wohnung vom selben Vermieter? Falls ja, gibt es glaub ich so etwas wie ein Recht auf Gleichbehandlung, der Vermieter kann nicht dem einen Mieter Hundehaltung erlauben, dem anderen nicht. LG Susanne Link zu diesem Kommentar
shensihund 22. Februar 2013 Teilen 22. Februar 2013 Hallo Ich würde mit den örtlichen Mieterschutzverein einen Termin machen und den Mietvertrag prüfen lassen. Ich habe es selbst schon erlebt, das sich das Verhältnis zum Vermieter schnell ändern kann und dann wird der Hebel da angesetzt wo er einen richtig weh tun kann. Ich würde einen Termin machen und mich dort von einen der Anwälte beraten lassen. Grüße Andi Link zu diesem Kommentar
Gast 23. Februar 2013 Teilen 23. Februar 2013 OriginalbeitragHallo Silvi, im Haus leben noch andere Hunde schreibst Du? Ist das denn in einer wohnung vom selben Vermieter? Falls ja, gibt es glaub ich so etwas wie ein Recht auf Gleichbehandlung, der Vermieter kann nicht dem einen Mieter Hundehaltung erlauben, dem anderen nicht. LG Susanne Doch, auch das kann man als Vermieter. Man kann auf z.B. bestimmte Grössen vertraglich regeln. Kleine Hunde erlaubt, grössere nicht. Oder auf Anzahl begrenzt. Davon abgesehen kann auch bei Belästigung oder Gefährdung ein bestimmter Hund versagt werden. Link zu diesem Kommentar
karotte 23. Februar 2013 Teilen 23. Februar 2013 Bei uns hat der Vermittler die Hundehaltung erst nach langem bitten erlaubt. Die Erlaubnis ist bei uns sogar nur auf die Rasse Beschränkt, die ich ihm , im letzten Bettelbrief, per Rassenbeschreibung mit Bildern vorgestellt habe. Wenn nicht andere Leute in deinem Haus auch mehrere Hunde, in der Größe deiner Hunde, haben, hast du wohl rechtlich keine Möglichkeit, da bleibt dir nur betteln oder umziehen. Link zu diesem Kommentar
Shania007 23. Februar 2013 Teilen 23. Februar 2013 In vielen Mietverträgen wird die Tierhaltung genau geregelt. Nachdem ich schlechte Erfahrungen als Vermieterin machen musste, habe ich genau festgelegt, welche Erlaubnis vorliegt, z.B. "Haltung des Labrador-Mixes Bailey erlaubt". Hundehaltung ohne Erlaubnis ist ein Grund zur Abmahnung. Wenn der Hund dann nicht abgegeben wird, kann eine Unterlassungsklage angestrengt werden. Und wenn auch die nichts hilft, dann kann eine Kündigung ausgesprochen werden. Ob die anderen Mieter einverstanden sind, ist völlig belanglos. Der Vertrag besteht zwischen dem Vermieter und Euch. Und es spielt keine Rolle, wo dieser wohnt. Hundehaltung ist Euch ja erlaubt, daher wird auch dieses Pochen auf "Gleichbehandlung" erfolglos bleiben. Da Ihr aufgefordert worden sein, den Hund abzugeben, liegt auch keine Duldung vor. Also schlechte Ausgangssituation für Euch. Freut Euch doch darüber, dass Ihr einen Hund mit Genehmigung halten dürft, anstatt in die Konfrontation zu gehen und das Verhältnis zum Vermieter zu verschlimmern Viele Grüße Ute Link zu diesem Kommentar
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