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Welpe, 5 Wochen, ... Züchter (Vermehrer, haben keine Ahnung, kein Geld) Rat gefragt


BobbysLaika

Empfohlene Beiträge

Kann die TE denn beweisen, dass diese Leute immer wieder Welpen anbieten?

Derzeit sicherlich nicht! Jedoch dann, wenn - wie geplant - der nächste Wurf kommt.

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Das Tierschutzgesetz sieht Mindestanforderungen vor und die müssen erfüllt sein.

Welche wären das, wo kann man die nachlesen (welche §§), und welche davon treffen in diesem Fall zu/nicht zu? Einfach mal googlen unter Heimtierschutzgesetz, Tierhaltung etc. Was im besagten Fall zutrifft kann nur die Threadstellerin sagen, weil sie vor Ort war und die Haltung gesehen hat.

Ich wüsste spontan nicht, gegen welche §§ hier ein Verstoß vorliegen sollte.

Ich auch nicht, weil ich nichts gesehen habe.
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Jasbandu
Originalbeitrag

Einfach mal googlen unter Heimtierschutzgesetz, Tierhaltung etc.

Hab ich. Ich hab nichts gefunden. Heimtierschutzgesetz? Was soll das denn sein? So ein Gesetz gibt es nicht.

Es gibt -leider- kein Gesetz, das irgendwelche ganz konkreten (also, über § 1 und 2 TierSchG hinaus) Mindestanforderungen an nicht-gewerbliche Hundevermehrer stellt.

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Diese Aussage ist insoweit richtig, als es den eingetragenen Verbandshundezüchter betrifft. Wer immer wieder Ware zum Verkauf anbietet, handelt gewerblich. Unabhängig davon wieviel er davon verkauft.

Ob und wann ich Gewinne beim Finanzamt melden muss, ist eine andere Sache. Damit hat widerum die Verbandzucht nix zu tun. Gewinne unter 17500 im Jahr sind nicht umsatzsteuerpflichtig.

Im Prinzip müssen wir uns hier darüber auch nicht streiten denn, es geht um einen Wurf und nicht um "Ware", die immer wieder zum Verkauf steht.

Wäre mir neu, dass das Finanzamt an einzelne "Ups-Würfe" interessiert wäre. Auch wenn, der dieser Vermehrer weitere Würfe plant, hat er defakto bisher nur den einen. Um weitere zu verhindern, wird das Finanzamt zur Zeit nicht hilfreich sein.

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Challenger
Originalbeitrag
Ähmm - alle Feinheiten der §§ kennen die auch nicht. Sind auch nur Menschen. Sag mal an, aufgrund welcher Gesetze die hätten eingreifen sollen?

Nur als mal ein Beispiel - einen Führerschein der Klasse B haben ja wohl die meisten hier. An diesem Thema haben sich schon gestandene Polizisten die Zähne ausgebissen. So einfach ist es halt nicht - mal eben 110 anrufen und das eigene Rechtsempfinden wird befriedigt ist nicht.

TierSchHuV §2 Abs. 4

Ich denke das ist eindeutig und da muss man nicht groß rumdiskutieren...

http://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/BJNR083800001.html

(4) Ein Welpe darf erst im Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden. Satz 1 gilt nicht, wenn die Trennung nach tierärztlichem Urteil zum Schutz des Muttertieres oder des Welpen vor Schmerzen, Leiden oder Schäden erforderlich ist. Ist nach Satz 2 eine vorzeitige Trennung mehrerer Welpen vom Muttertier erforderlich, sollen diese bis zu einem Alter von acht Wochen nicht voneinander getrennt werden.

Und für mich ist das keine Feinheit sondern das sollte ein POlizist schon Wissen, bzw sollte er sich dahingehend einfach die Gesetzeslage eben durchlesen wenn er es nicht weiß. Aber gleich abträllern weil keine Gefahr in Verzug ist... naja :Oo

Das Gesetz ist eindeutig - gar keine Frage. Aber ich würde mal vermuten, dass über 90 % aller Polizisten nie in ihrem Berufsleben was damit zu tun haben.

Und der Anruf ging ja so ab:

Originalbeitrag

So ich hab jetz mal beim "freund und helfer" angerufen...

nix wird passieren, da die hunde nicht in gefahr sind.. und auch wasser und futter bekommen, gibt es kein tatbestand und weder polizei noch vet. amt dürfen etwas tun..

ganz klasse

Wenn man dem Polizisten keinen Tipp gibt, dass was im Gesetz dazu steht, kann ich die rektion schon verstehen.

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Originalbeitrag
Originalbeitrag

Einfach mal googlen unter Heimtierschutzgesetz, Tierhaltung etc.

Hab ich. Ich hab nichts gefunden. Heimtierschutzgesetz? Was soll das denn sein? So ein Gesetz gibt es nicht.

Es gibt -leider- kein Gesetz, das irgendwelche ganz konkreten (also, über § 1 und 2 TierSchG hinaus) Mindestanforderungen an nicht-gewerbliche Hundevermehrer stellt.

Es gibt die "Hundehaltungsverordnung" als Anlage zum TSchG. Da ist u.a. auch die Wurfraumgrösse, -beschaffenheit, Welpenauslauf und Betreuung geregelt.

Unter "Artgerecht" versteht man, die Bedürfnisse der Tierart entsprechend seinem Geschlecht und Alter angemessen zu befriedigen. 3x täglich Dosenfutter, keine Entwurmungen, keine Schutzimpfung und im Haus gehalten, sind bei Welpen in dem Alter ganz sicher nicht artgerecht.

Ich kann echt niemanden verstehen, der sich bei solchen Leuten einen Hund holt, geschweige denn dafür noch 300 Euro zahlt. Genau durch solche Käufe werden diese Leute ermutigt so weiter zu machen. Der nächste Wurf ist vorprogrammiert.

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Jasbandu
Originalbeitrag
Originalbeitrag
Originalbeitrag

Einfach mal googlen unter Heimtierschutzgesetz, Tierhaltung etc.

Hab ich. Ich hab nichts gefunden. Heimtierschutzgesetz? Was soll das denn sein? So ein Gesetz gibt es nicht.

Es gibt -leider- kein Gesetz, das irgendwelche ganz konkreten (also, über § 1 und 2 TierSchG hinaus) Mindestanforderungen an nicht-gewerbliche Hundevermehrer stellt.

Es gibt die "Hundehaltungsverordnung" als Anlage zum TSchG. Da ist u.a. auch die Wurfraumgrösse, -beschaffenheit, Welpenauslauf und Betreuung geregelt.[/Quote]

Hättest Du da für mich mal einen Link? Es gibt die Tierschutz-Hundeverordnung, meinst Du vielleicht die? Da steht zur Wurfraumgroesse, Welpenauslauf usw. gar nichts drin.

Unter "Artgerecht" versteht man' die Bedürfnisse der Tierart entsprechend seinem Geschlecht und Alter angemessen zu befriedigen. 3x täglich Dosenfutter, keine Entwurmungen, keine Schutzimpfung und im Haus gehalten, sind bei Welpen in dem Alter ganz sicher nicht artgerecht.

Wer sagt das? Dosenfutter und Welpen im Haus halten ist nicht artgerecht? Genau daran erkennt man, dass hier konkrete gesetzliche Definitionen nötig sind, denn was für den einen artgerecht ist, ist es für den anderen überhaupt nicht.

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