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Hobbyzucht und Steuern


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Hallo,

ich weiß nicht ob ich an dieser Stelle richtig gepostet habe, falls nicht bitte ich die Mod. es zu verschieben.

Also ich hatte in einem anderem Thread schon von meinem Hund und seiner Züchterin geschrieben.

Nun hatte ich gestern ein Gespräch mit einer Bekannten. Diese erzählte mir das sie, wegen der Züchterin mit dem Veterinäramt telefonniert habe.

Die Dame vom Amt erzählte meiner Bekannten, dass die Züchterin überhaupt keine Verträge ausstellen dürfe, da es sich um eine "Hobbyzucht" handelt und das die Züchterin für die Hunde nicht die Preise verlangen darf wie ein gewerblicher Züchter sie verlangt. Sie dürfe im Jahr auch nicht mehr als 2000 € mit den Hunden verdienen oder einnehmen? Ich kann mir das so nicht ganz vorstellen, weiß hier jemand ob die Aussagen der Dame vom Amt richtig sind?

Die Züchterin hat 2 Hündinnen, die sie jedes Jahr belegen läßt. Für die Rüdenwelpen nimmt sie (nach neuesten Aussagen Ihrerseits), 1100 € und für die Weibchen 1200 €.

Uns hat sie seinerzeit auch besch... in dem sie sagte das sie uns den Hund um 400 € weniger für 800 € verkauft. Ich wollte ihr diese 400 € eigentlich nach zahlen um meine Ruhe vor ihr zu bekommen, hab es aber irgendwie nie auf die Reihe bekommen. Jetzt weiß ich auch wozu das gut war. Denn letzten Mittwoch hieß es in einem Streit (mit ihr) plötzlich das sie den Hund für 300 € weniger verkauft hat. Und warf mir quasi die Schuld zu das ich den Hund für 800 € gekauft habe. Aber den Preis hat SIE bestimmt ohne das ich verhandelt habe.

Zwischenzeitlich hatte Sie sich Maltipoowelpen aus einer Masenzucht in Thüringen gekauft und diese teuer wieder verkauft.

Kennt sich hier jemand aus? Kann ich ohne weiteres Welpen kaufen und sie doppelt so teuer wieder verkaufen?

Freue mich auf Eure Antworten.

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Du kannst jede Sache verkaufen, zu jedem Preis - wenn du jemanden findest, der bereit ist diesen zu zahlen.

Ich rede hier bewusst von Sachen, obwohl ich weiß, dass es sich um Lebewesen handelt. Aber vor dem Gesetz sind diese "Sachen" - und werden auch als nichts Anderes von dieser Vermehrerin gehandelt.

Es ist üblich und auch Privatleuten gestattet, bei Geschäften Verträge auszuhandeln, eine Schriftform ist dafür in den meisten Fällen nicht notwendig, wird jedoch des Nachweises über die ausgehandelten Bedingungen wegen empfohlen.

Ahnentafeln darf auch jeder beliebig ausstellen, solange er nicht die geschützten Ahnentafeln der eingetragenen Verbände kopiert bzw. vorgibt, diese seien von den Verbänden, ist auch das nicht gesetzeswidrig.

Ein Nachweis, ob diese "Ahnentafeln" dann auch den Tatsachen entsprechen, dürfte aber schwierig sein :kaffee:

Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass "die Dame vom Amt" diese Äußerungen in der Form gemacht hat - vielleicht hat deine Freundin dies auch nur falsch verstanden (und hat Verträge und Abstammungsnachweise/Ahnentafeln durcheinander geworfen, deshalb habe ich auch die Ahnentafeln erwähnt).

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Naj man darf natürlich Verträge aufsetzten und auch unterschreiben und das ist dann auch gültig. Ab 3 Hündinnen geht das deutsche TSG davon aus dass man gewerbsmäßig züchtig. Allerdings darf man das nicht verwechseln mit dem Begriff "gewerblich"

Wenn du Gewerblich züchtest musst du es als Kleinunternehmen anmelden und dann auch ne richtige Abrechnung machen. Und da kommt dann auch der Punkt warum die Finanzämter das gar nicht so gerne sehen: Man macht keinen oder nur minimalen Gewinn der eh nicht besteuert wird. Zumindest gilt das für seriöse Züchter im Verband.

Bei jemanden wie der von dir beschriebenen Dame wage ich die Seriösität mal anzuzweifeln. Un natürlich kann sie Welpen kaufen und verkaufen wie sie will. Moralisch gesehen ist das ne andere Frage aber es kann ihr kein Gesetz verbieten. Wenn man Handel betreibt liegt allerdings wieder ein Gewerbe vor ;-)

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Also befindet die "Hobbyzüchterin" sich in einer Art Grauzone.

Die Dame vom Amt hat ausdrücklich gesagt das die Verträge nichts wert seien und sie auch keinen Verträge abschließen dürften. Die Käufer könnten sogar einen Teil Ihres bezahlten Geldes zurück verlangen. Ich fand die Aussage auch weit hergeholt, deshalb hab ich ja hier gepostet.

Was man denen allerdings ankreiden kann, ist eine Arglistige Täuschung. In den Verträgen steht das die Hunde vom Zuchtwart abgenommen sind und das sind sie definitiv nicht.

Hier soll m.M.n. der ahnungslose Welpenkäufer getäuscht werden. Es soll wohl den Anschein erwecken das die Welpen von einem "Fachmann" begutachtet worden. Bei mir hat das jedenfalls geklappt :-( Ich fühlte mich sicher, weil im Vertrag stand das die Welpen eben abgenommen worden. Das es nicht so ist, habe ich ja erst viel später erfahren.

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Wenn tatsächlich in deinem Vertrag schriftlich drin steht, dass die Welpen von einem Zuchtwart eines Phantasieverbandes (hier muss der Verband auch angegeben worden sein) begutachtet und abgenommen wurden, damit der Eindruck erweckt wird, es handelt sich um Rassehunde, die nach den Auflagen eines Verbandes gezüchtet wurden und deshalb dem Richtpreis entsprechend veräußert werden können - DANN kannst du tatsächlich wegen arglistiger Täuschung diesen Vertrag anfechten und eine Rückgabe oder Preisminderung erwirken.

Das ist aber eine privatrechtliche Klage, für die du einen Anwalt hinzuziehen musst.

Hat die Vermehrerin die Unterlagen gefälscht, gibt also vor, ihre Hunde würden einem Verband angehören obwohl dies nicht stimmt, handelt es sich um Betrug. Diesen müsstest du bei der Polizei zur Anzeige bringen, einen Anwalt ersparst du dir aber auch nicht dadurch.

Am Besten gehst du zum Anwalt und lässt dich dort beraten - nimm aber den Kaufvertrag dann mit, denn er ist dein einziger Nachweis für die Vorgänge. Mündliche Abreden sind nur sehr schwer nachweisbar.

Ein Gang zum Finanzamt könnte sich lohnen, wenn du z. B. Annoncen gesammelt hast, die einen gewerblichen Verkauf von hinzugekauften Hunden neben dem Verkauf der selbst gezüchteten Hunde nachweisen. Noch besser wären natürlich die Aussagen der Welpenkäufer (nebst Verträgen).

Wirklich das Handwerk legen kannst du solchen Welpenhändlern aber nur, indem du mit gutem Beispiel vorangehst und VOR dem Kauf Erkundigungen über den Händler einziehst, und deine Erfahrungen an Freunde und Bekannte weitergibst.

Edit: Die Händlerin befindet sich in KEINER Grauzone. Hier in Deutschland darf jeder Welpen züchten und verkaufen wie er lustig ist - solange er die Mindestbestimmungen was die Haltung betrifft einhält und er seine Einnahmen dem Finanzamt meldet (sofern diese eine Mindestgrenze, die steuerfrei ist, übersteigen) bzw. dem Arbeitsamt meldet (wenn er von diesem Leistungen bezieht).

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Bergers

Die Züchter meiner beiden aus Deutschland stammenden Hunde dürfen selbstverständlich Kaufverträge abschließen.

Auch sie sind bzw. waren Hobbyzüchter, weil sie nur mit einer bzw. zwei Hündinnen züchten. Sie sind dem VDH/CFH angeschlossen.

Ich habe ein Wurfabnahmeprotokoll und eine Ahnentafel des Zuchtverbandes beim Kauf mitbekommen.

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Also die "Züchter" von meinem gehören der FCG an. Und ein Wurfabnahmeprotokoll gab es nicht, denn die Hunde wurden alle nicht abgenommen.

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Lupinchen

Hast du dich mal mit dem Dachverband der "Züchterin" in Verbindung gesetzt?

Laut deren Seite schließen die wohl auch schwarze Schafe aus..

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Lupinchen

Der Verband droht dir??

Mit Unterlassungsklage oder wie?

Wer so reagiert (zumindest wegen deinen aufgeführten Nachfragen) hat Dreck am Stecken..

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