Loonee 26. Juli 2013 Teilen 26. Juli 2013 Das würde mich freuen. So, ich glaub wir haben genug geOTet... Nachher haut uns sonst noch ein Mod. Link zu diesem Kommentar
gast 26. Juli 2013 Teilen 26. Juli 2013 Ich frage mich nur die ganze Zeit, wo das "freiwillig" herkommt!? Da ist NICHTS NADA NOTHING freiwillig! Link zu diesem Kommentar
kamiko 26. Juli 2013 Teilen 26. Juli 2013 Genau...... Schleichen wir uns mal von dannen Link zu diesem Kommentar
gast 26. Juli 2013 Teilen 26. Juli 2013 Wir mußten den SK ja auch machen - die Fragen sind zum Teil eigenwillig formuliert bzw. zu beantworten. Aber zu schaffen, easy sogar. Link zu diesem Kommentar
kamiko 26. Juli 2013 Teilen 26. Juli 2013 @Joeyfrauchen Meinst du mich mit "freiwillig" ? Bei uns ist es nicht freiwillig, ob der Gassigaenger einen SK besitzt. DAS meinte ich damit Nur der Halter reicht der Stadt nicht. Link zu diesem Kommentar
gast 26. Juli 2013 Teilen 26. Juli 2013 Nicht Dich speziell, weiß nur nicht, wieso da direkt drauf hingewiesen wurde, dass das nicht freiwillig ist! :D Und ich finde immer nur, dass der HALTER des 20/40 Hundes den Sachkundenachweis haben muss, und das ist für mich NICHT jeder der Familie/Gassigänger! Einer bezahlt die Steuern, das Futter, whatever Und der braucht den Nachweis! Und KEIN anderer! Wo sind die Fachleute? (Die diese Tests abnehmen z.B.) :D Link zu diesem Kommentar
gast 26. Juli 2013 Teilen 26. Juli 2013 Bei uns hätte es rein theoretisch gereicht, wenn ich als Steuerzahler den SK gemacht hätte. Männe ist aber mit Hund tagsüber zugange und da 2 Tests zusammen billiger waren als 2 x einen Test, haben wir beide den SK gemacht. Link zu diesem Kommentar
JB-6 26. Juli 2013 Teilen 26. Juli 2013 Also hier im Siegerland (Neunkirchen) müssen auch alle die mit dem Hund Gassi gehen einen Sachkundetest haben, nicht nur der Halter. Wird man erwischt oder es passiert was, könnte es Ärger geben... Link zu diesem Kommentar
Loonee 26. Juli 2013 Teilen 26. Juli 2013 So, ich hab mal in die FB-Gruppe meiner Trainerin gefragt, die kann auf den Test vorbereiten. Wenn die antwortet, dann stell ich die Antwort mal als "Fachleuteaussage" hier ein. Falls sie antwortet, bei dem Wetter hier. Link zu diesem Kommentar
elfenfall 26. Juli 2013 Teilen 26. Juli 2013 Auszug aus den Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz NRW: Das LHundG knüpft an die ordnungsrechtlichen Regelungen der LHV NRW an, vereinfacht und erleichert aber den Vollzug für Halterinnen oder Halter und zuständige Behörden. Anforderungen an den Umgang mit großen Hunden sind: Pflicht zur Anzeige der Haltung, Sachkundenachweis, soweit nicht dreijährige unbeanstandete Haltung oder Zugehörigkeit zu sachkundigen Personenkreisen oder Berufsgruppen, Sachkundebescheinigung durch anerkannte Stellen (z.B. Hundesportvereine) oder benannte Tierärztinnen/Tierärzte, Zuverlässigkeit; Vorlage eines Führungszeugnisses nur bei Anhaltspunkten für Unzuverlässigkeit, Haftpflichtversicherung für den Hund, Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip, Anleinpflicht innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile im öffentlichen Verkehrsraum. Ob es zulässig ist, weitergehende Verfügungen je Stadt zu erlassen, kann ich leider nicht sagen. Dem Duisburger OA reicht der Nachweis einer Haftpflichtversicherung, die Vorlage des Sachkundenachweises und der Microchip-Nr. sowie die Angabe der Rasse. Link zu diesem Kommentar
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