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Zurückbehaltungsrecht?


armer Hund

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armer Hund

ich habe ihn ihr NICHT vorenthalten!

Wenn sie vor der Türe stand und ihn für einige Stunden bei sich haben wollte, war das kein Problem.

Sie sollte sich im ihn kümmern und lernen mit ihm umzugehen. Das tat sie jedoch nur, weil ich ihr quasi hinterher gelaufen bin.

Sie konnte/kann den Hund nicht erziehen und sich konstant um ihn kümmern.

Sie wollte ihn zurückschicken, da wo er herkam. Dort konnte er nicht mehr hin, da er dort bereits durch einen anderen nicht bissigen Hund ersetzt wurde. Die Leute dort hätten ihn wieder weiter gegeben, einen "Züchter" gibt es "nicht"....

Wir hatten GEMEINSAM eine Lösung FÜR den Hund gefunden.

Jetzt will sie nichts mehr davon wissen. Der Hund macht ja keine Putzarbeit mehr und zerkaut auch nichts mehr.

Sie ist arbeitslos und ihr ist langweilig.

Puh du kannst doch anderen nicht einfach mal den Hund vorenthalten und Termine vereinbaren in denen der Besitzer den Umgang mit seinem Hund lernen soll. warum hat sie den Hund nicht schon vor diesen Terminen zurückerhalten?

Klar ist es arg sch... für den Hund da hin zurückzumüssen aber rechtlich gesehen habt ihr keinerlei Recht auf den Hund. wegen den euch entstandenen Kosten solltet ihr euch vielleicht selbst einen Anwalt suchen.zitieren

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Ähm....in welcher Position fungierst du denn? Bist du eine Privatperson, ein Tierarzt, eine Hundepension oder ein Tierheim?

Wieso glaubst du dass die Leute dir irgendwas bezahlen müssten? Weder die Mutter des Eigentümers noch der Eigentümer haben dir einen Versorgungsauftrag gegeben. Dem Beitrag nach war das eine fremde Frau die auf den Sohn irgendwie aufpassen sollte.

Wenn überhaupt, dann hättest du alleine gegen diese Frau, die dir den Auftrag erteilt hat, irgendwelche Ansprüche. Ein Zurückbehaltungsrecht hast du, glaube ich eher nicht.

Wie lange war/ist der Hund denn in deiner Obhut, dass da inzwischen 800 Euro Kosten angefallen sind?

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armer Hund

Wenn jemand Tiere wie Kissen behandelt,...

Wenn jemand hingeht und eine Katzentoilette statt eine Leine kauft

Wenn jemand einen Hund anschafft, obwohl er nicht anwesend ist

Wenn jemand es egal ist, ob das Tier medizinisch versorgt werden kann oder nicht

Wenn jemand es egal ist ob das Tier stirbt (ankauen von Stromkabel)

Wenn jemand es egal ist, ob der Hund was unverdauliches frisst oder nicht

Wenn jemand ein Hundewelpen nur anschafft um sein schlechtes Gewissen zu beruhigen

Muss für den Schaden/Aufwand den andere Menschen mit dem Tier dann haben begleichen.

Nebenbei bemerkt, besonders verantwortungsvoll ist solch ein Verhalten der Mutter schon oder?

Ihr würdet eure Tiere ihr sicher sofort anvertrauen, sie denkt an wirklich alles!

Sie gibt sich mit allem große Mühe, zwar nicht lange und ausdauernd aber der reine Wille zählt doch.

Landgericht München I, Urteil vom 17.01.2008, 31 S 13391/07

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Du hast im Eingangsthread nicht gefragt, was wir von der Frau halten, sondern wie die Rechtslage ist...... :kaffee:

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Hele&Sams

Es ist wohl noch zu früh oder ich hab zuwenig Kaffee intus, aber was genau möchtest du eigentlich?

Das Geld?

Den Hund?

Wenn den Hund: Sprich doch nochmal mit der Frau, das du den Hund (mit Vertrag) übernimmst und den Kaufpreis mit den Auslagen verrechnest.

Und natürlich würde ich ihr meine Tiere nicht anvertrauen, aber da ist ja auch der Punkt: Der Hund ist nicht dein Tier.

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Mir ist das Ganze auch etwas zu verwirrend.

Wie ist erstmal dein Status? Privatperson oder Unternehmer? Hast du eine gewerblich angemeldete Tätigkeit auf Tierpension oder Pflegestelle oder sonstwas?

Das müsste eigentlich ja der Fall sein, da du wiederholt von Rechnung sprichst.

Mit wem hast du in welcher Form einen Dienstleistungsvertrag geschlossen? So wie du schreibst, war es ursprünglich mit der bekannten Frau der Familie, später dann mit der Frau ( HH ) selber. Jedesmal aber wohl rein mündlich. Das wiederspricht aber auch einem normalen Geschäftsgebarden. Hattest du von der Überbringerin des Hundes ( der bekannten Frau dieser Familie ) etwas schriftliches, dass sie als Eigentumsbefugte ausweist?

Also irgendwie ist das schon vorab bei dir alles rechtlich sehr fraglich. Da kannst du mir auch nicht erzählen, dass dir ein RA etwas anderes sagte. Ehrlich gesagt bezweifele ich die Gesschichte mit dem RA komplett.

Auch kann ich den Zeitangaben nicht wirklich folgen. Der Hund war soundso alt, aus soundsovielen Händen, die Frau war 6 Wochen weg, der Hund ist nach 6 Monaten bei dir, usw, usf.

Von allen diesen Dingen mal weg würde ich rechtlich behaupten:

- du hast keinerlei Rückberhaltungsrecht

- was du machst ist unterschlagung fremden Eigentums

- die Abgabe des Hundes durch diese Frau bei dir war schon rechtswidrig ( eigentlich Diebstahl )

- eine evt. Weitergabe jetzt von dir an dritte somit Hehlerei.

Wegen aller anderer Dinge, die du aufführst ( tierschutzwidrige Haltung ), kannst du nur den zuständigen Amtsveterinär benachrichtigen, sonst gar nichts.

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armer Hund

Ich bin Privatperson und habe einen Betreuungsvertrag mit ihr geschlossen, in dem alles kar steht, was ich zu machen habe und was sie zu machen hat. Meinen Teil habe ich erfüllt, nur sie ihren nicht. Ich schrieb Rechnung, da dies allgemein verständlich ist.

das Ganze ist verwirrend, wenn man weiter ausholt und noch genauere hier alles drastellt wird es komplett verwirrend.

Fakt ist, zum Schutz des Hundes war vereinbart, dass er bei uns ist und die Mutter lernt wie sie mit den Tier umzugehen hat, sie jedoch sich nun 4 Monate komplett nicht gemeldet hat, zuvor musste ich ihr auch hinterher laufen.

Wir haben nie etwas unterschlagen!

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In Verträge kann man viel reinschreiben. Ob das dann auch rechtsgültig ist, kann dir nur ein Anwalt sagen.

Falls du den Hund behalten möchtest, biete der Eigentümerin den Abkauf des Hundes an (evtl. Verrechnung gegen deine Kosten). Wäre eine gütliche Einigung.

Ansonsten bleibt dir wohl nur der Rechtsweg und da kann dir nur ein RA helfen.

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Mysteriös irgendwie.....

Auf jeden Fall wünsche ich dem Hund das Allerbeste!

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Um Tiere betreuen zu dürfen und dies auch noch in Rechnung stellen zu dürfen, benötigt man soweit ich weiß den §11 des Tierschutzgesetzes und benötigt ein Kleingewerbe.

Des weiteren ist dein vertragsnehmer ab Tag 1 die Betreuerin des Kindes. Dadurch ist weder der Sohn (er ist ja nicht mal volljährig) und auch nicht die Mutter haftbar. Dadurch wäre das Zurückbehalten des Hundes, welcher ja nicht im Eigentum deines Vertragsnehmers steht, eine Unterschlagung.

Eigentümer ist wohl die Frau. Und du musst, wenn sie möchte, den Hund an sie zurück geben. Sie hat auch alle Kosten für den Hund getragen (Tierarzt etc.). Nur deine Betreuungskosten sind ja noch offen. Diese kannst du aber nur bei deinem Vertragsnehmer einklagen.

Den Vertrag mit der Besitzerin (egal ob mündlich oder schriftlich), empfinde ich als Knebelvertrag. Sie ist die Besitzerin und soll, weil du es so willst, den Umgang mit dem Hund erlernen und als Gegenzug erlässt du ihr die Kosten, die sie gar icht zahlen muss? Ich könnte mir vorstellen, dass das als sittenwidrig eingetuft werden könnte.

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