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Zurückbehaltungsrecht?


armer Hund

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Und genau das halte ich für Sittenwidrig. Ein Betreuungsvertrag machen ist ja ok. Aber ihn an Bedingungen knüpfen wie einen Sachkundenachweis ist sicher nicht ok.

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Top-Benutzer in diesem Thema

MaramitJule

Allerdings nur mal am Rande, das wäre kein Diebstahl, sondern eine Unterschlagung.

Rein rechtlich gesehen.

Ansonsten kann man nur versuchen, über das Ordnungsamt und den Amtsveterinär etwas zu erreichen.

Den Hund selber einbehalten ist rechtlich eine Straftat. Das würde ich tunlichst unterlassen.

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Originalbeitrag

...

Sie wollte dem Vorbesitzer Geld für den Monat geben, wo der Hund bei "ihr" war und ihn zurück schicken.

...

Um den Haussegen aufrecht zu erhalten, vereinbarten wir, dass der Hund bei uns wohnt, wir ihn "auf die Beine" stellen und sie einen Sachkundenachweis erbringen muss und man den Hund langsam an sie gewöhnt, zudem hat sie Steuer und Versicherung zu tragen und sich an den Tierarztkosten zu beteiligen.

Ziel war die Rückführung in die "chaoten" Familie.

...

Warum wollte sie ihn denn zurückschicken? Bzw. warum wollte sie ihn nun doch zurück? Wieso habt ihr ihr nicht die feste Übernahme angeboten?

Wer hat einen solchen Vertrag entworfen? Wieso sollte sie einen Sachkundenachweis machen?

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Originalbeitrag

@ Asti

ich bin die Besitzerin, die Mutter lediglich Eigentümer, ...

Was heisst denn "lediglich"? Der Eigentümer hat alle Rechte an dem Tier.

Aus meiner Sicht lehnst du dich mit deiner Aktion absolut zu weit aus dem Fenster.

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marysioux

ARMER HUND

...sowie als auch :( ...

Selten einen solchen, in sich widersprüchlichen Schwachsinn gelesen.

Wenn es Dir um den Hund geht:

Gib den Hund schnellstmöglich an seine Eigentümerin zurück!

Falls er dann immer noch nicht ordentlich gehalten wird, melde die Sache dem Amtsveterinär .

Und sei froh, wenn die Frau DICH nicht anzeigt...!

Wenn es Dir um Geld geht:

Vergiss es!

Mit welchen Recht denkst Du Kohle zu bekommen und vor allen Dingen wofür 800 Ocken ?????

Meine Hunde wiegen zusammen 80KG und verfressen Im Monat ca.120€ Somit sollte ein 6,5KG Hund prozentual gesehen nicht wirklich mehr als 10€, na sagen wir mal 20€ (und das ist schon doppelthoch gegriffen) an Futterkosten verursachen!

80€ für 4 Monate meinetwegen...und selbst das steht Dir meines Erachtens NICHT zu!

Du hast kein Gewerbe, Du hast keine Zulassung, Du hast mit der Auftraggeberin (die Betreuerin des Jungen und sonst NIEMAND) keinen Vertrag....

In meinen Augen hast Du ein ganz anderes Problem...

petra

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Sie hat schon einen Vertrag mit der Eigentümerin. Nur ist die Frage, ob der rechtskräftig ist, da er Bedingungen enthält, die meiner Meinung nach nicht ok sind.

Den §11 kann sie doch haben. Den haben viele, da sie im Tierschutz aktiv sind, gelernte Pferdewirte/Tierpfleger...

Eine solche Summe kann schon schnell entstehen, denn darin enthalten ist sicher ein Tagessatz für die Betreuung. Wären es 5€/Tag, was sehr günstig wäre, so wären es schon 150€/Monat. Das wären in den 4 Monaten 600€. Hinzu kämen dann noch Futter und Tierarzt-Kosten.

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Wichtig wäre es zu wissen was die TE nun genau will. Will sie den Hund behalten oder will sie die entstandenen Kosten ersetzt haben? Denn das sind unterschiedlich Ansätze um in dieser Sache vor zu gehen.

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MaramitJule

Naja, selbst wenn es um das Geld geht.

Den Auftrag hat doch nicht die Mutter gegeben, oder habe ich da etwas verpasst?

Dann wäre die Betreuerin diejenige, die zahlen muss.

Außerdem ist so ein Vertrag das Papier nicht wert, auf dem er steht.

Niemand kann das fordern.

Also entweder den Hund alsbald zu den Besitzern zurück, oder zu der Betreuerin und die Hoffnung auf Geld würde ich begraben.

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Soweit ich das verstanden habe, hat die Betreuuerin den Hund hin gebracht und somit einen Vertrag abgeschlossen. Später als die Mutter wieder da war, wurde ein neuer Vertrag aufgesetzt zwischen der TE und der Mutter, welcher besagt, dass die TE den Hund weiterhin unterbringt und die Mutter entweder die Kosten zu tragen hat oder die Auflagen erfüllen muss, regelmäßig zu kommen und zu trainieren.

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