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Mein Hund hat angeblich gebissen


drea 71

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Hallo Ihr Lieben ! Vielleicht kann mir hier jemand helfen oder hat das selbe schon erlebt. Vor einigen Wochen war ich auf unserem Grundstück mit meinem Hund unterwegs weil ich diesen in seinen Zwinger sperren wollte. Ich ging also mit unserem Hund über den Hof als plötzlich ein Mann mitten auf unserem Grundstück stand. Mein Hund und ich bemerkten ihn zur gleichen Zeit. Er hatte sich weder mit Rufen noch auf irgend eine andere Art bemerkbar gemacht.

Mein Hund rannte auf ihn zu (ohne zu bellen oder irgend eine aggressives Verhalten) und kam sofort zu mir zurück. Ich sperrte den Hund ohne Schwierigkeiten weg und kam zurück. Als ich diesem Mann dann gegenüber stand, sagte er zu mir dass mein Hund ihn gebissen hat. Darauf fragte ich wo angeblich am Oberschenkel es war nichts zu erkennen weder Dreck noch Blut oder eine kaputte Hose.

Heute musste ich zum Ordnungsamt weil mein Hund dort gemeldet wurde. Jetzt frag ich mich wer in der Beweispflicht ist . Wer muss beweisen dass der Hund gebissen bzw. nicht gebissen hat.

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Erstmal ganz herzlich Willkommen hier bei uns,

 

ich denke, der Mann muss beweisen, dass er gebissen wurde. Wenn er wirklich von deinem Hund angegriffen worden wäre, hätte er Verletzungen haben müssen. Aber du sagst ja, dass man weder Dreck noch Sabber oder gar Blut an der Hose gesehen hat.

 

Was wollte er eigentlich auf deinem Grundstück? Hat er schonmal etwas von Hausfriedensbruch gehört?

 

Wenn ich jemanden Anzeige muss ich Zeugen haben oder zumindest, wie in deinem Fall, ein Attest vom Arzt haben. Hat der Mann das?

 

Was sagen denn die vom OA?

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Wenn es weder eine Verletzung, geschweige denn ein ärztliches Attest gibt, wird er damit nicht durchkommen, schätze ich. Sonst könnte ja jeder kommen, behaupten das er gebissen wurde und Schmerzensgeld verlangen. 

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Es kommt auf das Bundesland und die Gesetzgebung an. In Hessen muss ein Hund nicht gebissen haben, um als gefährlich eingestuft zu werden. Es reicht, wenn der Hund den Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben. Und ob Gefahr von ihm ausging ist dann Wahrnehmungssache des Angesprungenen.

 

Ich würde dir auf jeden Fall zu einem Rechtsanwalt raten, denn ich gehe davon aus, dass dein Hund wesenstestpflichtig wird.

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Vor einigen Wochen war ich auf unserem Grundstück mit meinem Hund unterwegs weil ich diesen in seinen Zwinger sperren wollte. Ich ging also mit unserem Hund über den Hof als plötzlich ein Mann mitten auf unserem Grundstück stand.

 

Ist das Grundstück eingefriedet? Hatte der Mann einen Grund auf das Grundstück zu gehen? 

 

Mein Hund und ich bemerkten ihn zur gleichen Zeit. Er hatte sich weder mit Rufen noch auf irgend eine andere Art bemerkbar gemacht.

Mein Hund rannte auf ihn zu (ohne zu bellen oder irgend eine aggressives Verhalten) und kam sofort zu mir zurück.

 

Hat der Hund den Mann vielleicht angesprungen? Oder ihn erschreckt?

 

Ich sperrte den Hund ohne Schwierigkeiten weg und kam zurück. Als ich diesem Mann dann gegenüber stand, sagte er zu mir dass mein Hund ihn gebissen hat. Darauf fragte ich wo angeblich am Oberschenkel es war nichts zu erkennen weder Dreck noch Blut oder eine kaputte Hose.

Heute musste ich zum Ordnungsamt weil mein Hund dort gemeldet wurde. Jetzt frag ich mich wer in der Beweispflicht ist . Wer muss beweisen dass der Hund gebissen bzw. nicht gebissen hat.

 

Na ja eigentlich sollte man bei einem Biss, eine Verletzung oder zumindest Beschädigung der Hose etc. nachweisen können, in einigen Bundesländern muss der Hund allerdings überhaupt nicht beschädigt haben, es reicht dass sich jemand bedroht fühlt. In welchem Bundesland wohnst du und welcher Rasse hört dein Hund an? Falls ein Mix, wie groß und schwer ist der Hund?

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in einigen Bundesländern muss der Hund allerdings überhaupt nicht beschädigt haben, es reicht dass sich jemand bedroht fühlt

 

Aber trotzdem muss ich soetwas doch beweisen können?! Oder nicht? Wenn nicht, dann könnte ja jeder jeden anzeigen.

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Erst mal danke für Eure Antworten.

 

Diese Person wollte zu meinem Mann. Das Unglück an dieser Sache ist ja eigentlich, dass das Tor nicht verschlossen war. Ich hatte aber gerade das Auto

vom Hof gefahren, weil ich weg wollte. Dem zu folge machte ich das Tor bloß zu. Also im OA sagte man mit, dass jetzt ein Arztbefund angefordert wird.

Natürlich sind die Gesetze bei uns in Sachsen-Anhalt so lustig wie in Hessen. Egal was der Hund macht Beißen, Zwicken, Kratzen, Anspringen und doof aus dem Fell schauen alles ist gefährlich. Ich werde wohl einen Anwalt einschalten müssen und dann mal abwarten wie sich diese Situation entwickelt.

Ich find es nur traurig, dass mein Hund sicherlich mit Leinenzwang und Maulkorbzwang belegt wird obwohl er nichts getan hat. Hinzu kommt dann noch der Wesenstest und mein Hundeführerschein. Davor hab ich zwar keine Angst weil alles glatt gehen wird aber 700 - 800 Euro sind dann auch futsch.

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Ich werde wohl einen Anwalt einschalten müssen

 

Ich denke, das ist eine gute Idee. Ich drück dir die Daumen, das das Ganze doch noch gütlich über die Bühne geht.

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Aber trotzdem muss ich soetwas doch beweisen können?! Oder nicht? Wenn nicht, dann könnte ja jeder jeden anzeigen.

 

In Hessen reicht es leider aus, dass du glaubhaft versichern kannst, dass du dich bedroht gefühlt hast von dem Hund.

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