gast 13. Februar 2016 Teilen 13. Februar 2016 Kein Tierschutzverein kann Dich zu einer Kastration verpflichten!!! Solche Klauseln in Tierschutzverträgen sind unwirksam. Warum willst Du die Hündin dem Risiko einer Narkose aussetzen, wenn kein Grund besteht? Es gibt so viele Fälle in Foren, in denen junge Hunde aus der Narkose nicht mehr aufgewacht sind. Wenn es ein Pflegevertrag ist, wo das Eigentum erst übergeht, wenn kastriert wird, dann kann es der Tierschutzverein schon erzwingen, weil er nach wie vor Eigentümer des Hundes ist. Link zu diesem Kommentar
gast 13. Februar 2016 Teilen 13. Februar 2016 Die Klausel ist in Tierschutzverträgen nicht rechtlich und demzufolge muss sie nicht durchgesetzt werden. Amtsgericht Alzey Az.:22C903/95 Link zu diesem Kommentar
gast 13. Februar 2016 Teilen 13. Februar 2016 Die Klausel ist in Tierschutzverträgen nicht rechtlich und demzufolge muss sie nicht durchgesetzt werden. Amtsgericht Alzey Az.:22C903/95 Das bezieht sich NUR auf Abgabeverträge, wo das Eigentum auf den neuen Halter übertragen wird. Sofern es ein Vertrag ist, der nur den Besitz regelt und keine Eigentumsübertragung, ist das Tier rechtmäßig noch Eigentum des Tierschutzvereins und dieser kann verfügen, ob und wann das Tier kastriert wird oder nicht! Ich arbeite im Tierschutz! Link zu diesem Kommentar
Nebelfrei 13. Februar 2016 Teilen 13. Februar 2016 Ob es in Spanien gleich ist? Link zu diesem Kommentar
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