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VOX, ab wann ist es ein gefährlicher Hund?


kaedschn

Empfohlene Beiträge

kaedschn

Hallo ihr Lieben,

 

ich schaue gerade Hund Katze Maus auf VOX. Dort wurde gerade unteranderem auch über einen Hund berichtet der jemanden "angefallen" bzw. angesprungen haben soll und nun haben die Besitzer einen gefährlichen Hund mit Maulkorbpflicht, Leine und erhöhte Hunesteuer und dazu noch die Kündigung ihres Zuhauses. Ohne konkrete Aussagen und ohne Gutachten eines Arztes. Nach der Werbung gehts noch mal damit weiter...

 

Ich bin etwas schockiert darüber wie einfach es ist jemandem das Leben schwer zu machen, ohne dass überhaupt irgendwas bewiesesn ist, einfach weil man sich bedroht fühlte? Oder das nur behauptet weil man die Nase des Nachbars nicht mag?

 

Ist es denn tatsächlich so einfach?

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Gast Fangmich

Warte mal die Werbung ab...ich würde das erstmal unter privatsenderlicher Dramaturgie verbuchen, denn ganz so einfach geht´s nicht  ;) !

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Ist es denn tatsächlich so einfach?

 

Hier in SL-H war das bis zur Änderung des Hundegesetzes tatsächlich so.

Naja, es musste schon der Hund gebissen haben - Biss mit zwei deutlichen Reihen Zahnabdrücken, nicht nur eine Schramme - UND eine Anzeige vorliegen. Aber wenn dies vorlag, ist es egal ob der Hund einen Grund hatte (Schmerzen, in einer Beißerei mit einem anderen Hund gewesen, jemand hat ihn geärgert etc) - Biss = Biss = MK-Auflagen (und scheiß viel Hundesteuer)

Ich weiß nicht, ob ein Gutachten vom Arzt nötig ist, das steht nicht im Gesetz, wird aber in den Anweisungen für die OA-Beamten stehen. Vielleicht gibt es da auch Auslegungsspielraum, weiß ich nicht 100%

 

Bis vor kurzem konnte man auch diese Auflagen nicht wieder loswerden, also zB einen Wesentest machen oder ähnliches, damit man wieder einen "Normalen" Hund an der Leine hatte. Immerhin, dies geht inzwischen. Ein Glück.

 

Was die Miete betrifft, das ist natürlich immer vom Vermieter abhängig. Generell kann er aber natürlich die Hundehaltung auf nicht-gefährliche Hunde einschränken, und somit kann es sein dass man ausziehen muss (oder eben den Hund abgibt...)

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Naja es wäre grob fahrlässig wenn der Vermieter das Halten eines gefählichen Hundes auf einem Kindergartengelände dulden würde.

 

Er muss meiner Meinung nach so handeln unabhängig davon ob dies ein böser Scherz der Nachbarin ist.

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In Hessen ist es leider so einfach (ich habe den Beitrag aber nicht gesehen).

 

Der Hund einer Bekannten ist wesenstestpflichtig und als gefährlicher Hund eingestuft, weil er als Junghund von 5 Monaten zu einem Spaziergänger lief und diesen freudig ansprang. Der Spaziergänger hat sich von dem Border-Mix bedroht gefühlt und dann angezeigt.

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Gast Fangmich

Und die Kosten für den Wesenstest mussten nach erfolgreichem Bestehen (wovon ich jetzt in dem Fall mal ausgehe ohne über Sinn oder Unsinn diskutieren zu wollen) vom Halter beglichen werden? 

 

Wofür hat man einen Anwalt? 

 

Ich steh aufm Schlauch und habe hier ein paar ganz anders gelaufene Fälle kennengelernt...hört sich echt übel an, Asti!

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Ja, der Wesenstest musste von der Besitzerin getragen werden und muss alle 4 Jahre wiederholt werden.

 

Aktuell weiß ich von einem Hund (Anatolischer Hirtenhund und als solches angemeldet), der jemanden angebellt hat, als er dem Fahrrad des Besitzers zu nah kam. Nun wurde dem Besitzer geschrieben, er habe seinen Hund falsch angemeldet (er soll ein Kangal sein und somit hier ein Listenhund sein) und zudem sei von einer Gefährlichkeit auszugehen. Daher muss der Hund bis Ende des Monats einem Sachverständiger vorgestellt werden und der Besitzer muss den Wesenstest mit ihm laufen und den Sachkundenachweis machen.

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Das ist echt übel, da kann einem ja jederzeit jemand das Leben schwer machen, indem er einfach behauptet, dein Hund habe dieses oder jenes gemacht. Das kann doch nicht rechtens sein ...

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Gast Fangmich

Gibt es da keine rechtlichen Mittel? Reicht es, wenn sich jemand bedroht fühlt? Können nur Zeugen das entkräftigen, die auch nicht wissen, wie sich jmd. fühlt?

 

Dann habe ich wohl permanent Glück hier, wo mein Hund noch dazu ein b Listi ist (mit positivem Negativgutachten *komischanhör*)...von dem hat sich GsD noch niemand bedroht gefühlt oder wenn doch, dies zumindest nicht zur Anzeige gebracht.

 

Ich meine, im Falle des HSH wird es möglicherweise schwer, nachzuweisen, dass es KEIN Kangal ist (da müssten wenigstens Papiere vorliegen vermutlich), aber auch ansonsten...echt übel.

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McChappi

Warte mal die Werbung ab...ich würde das erstmal unter privatsenderlicher Dramaturgie verbuchen, denn ganz so einfach geht´s nicht  ;) !

Doch geht es in NRW.

Da muss der Hund nicht mal wirklich was machen. Jemand muss sich nur belästigt fühlen und du kannst ab zum Wesenstest

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