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VOX, ab wann ist es ein gefährlicher Hund?


kaedschn

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Tina+Sammy

Ja, es gibt zwar Landeshundegesetze, aber die einzelnen Ordnungsämter können die recht willkürlich auslegen...

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Ja Tina die haben wir.

 

Die waren sogar schon mal besser, bevor das in Hamburg passiert ist.

 

Unsere Ordnungsämter taugen nicht. Zu viel Arbeit zu wenig Personal.

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Gast Fangmich

Hier geht das auch nur, wenn man entweder sehr viel unterstützende Zeugen hat, mit den AmtsVets ein etabliert gutes Verhältnis hat und/oder - die BLÖD noch mit einschaltet...

 

Aber da ging es nie um "evtl. mögliche Angriffe" sondern, da war auch was konkret im Busch.

 

In den Ordnungsämtern kann ich es ja noch verstehen - da sitzen keine Fachleute für Hunde. Da wird im Zweifelsfall pro "gestörte Ordnung" (bzw. vermutete eventuelle mögliche gestörte Ordnung) entschieden.

 

Aber bei den AmtsVets?? Da darf das im Fall von eingeschätzter Unbescholtenheit wenigstens nur ´ne kurze Nummer sein.

 

Dass das aber generell so schnell geht, dass man zum Wesenstest muss (neben den finanziellen Belastungen dadurch), kenne ich aus meiner Region hier nicht. Die ist aber auch ländlich und viele Leute wissen, dass ein Hund ein Hund ist...

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Tina+Sammy

Solche Fälle wie oben beschrieben kommen auch tatsächlich größtenteils aus dem Ruhrgebiet zu uns.

Hier ist es auch sehr ländlich und ziemlich entspannt.

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@Tina + Sammy:

Und das haben die Leute einfach so hingenommen? Da hätte ich auf solch ein Schreiben vom Veterinäramt doch mal reagiert und klar gestellt, dass mein Hund nichts getan hat.

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Tina+Sammy

Nein, das Ganze liegt beim Anwalt.

Aber da die Aussicht auf Erfolg recht gering ist, hat sie sich eben schon mal zur Vorbereitung zum Wesenstest angemeldet.

Recht haben und Recht bekommen sind nunmal zwei verschiedene Dinge.

Der Hund muss aber nächste Woche zur ersten Beurteilung und mit ziemlicher Sicherheit wird unsere Amtsvet dem Ungefährlichkeit bescheinigen.

Die Frage ist dann halt, ob das zuständige O-Amt das auch anerkennt.

Auch solche Fälle gibt's halt. Hunde bestehen den Test und das zuständige O-Amt sagt: nö... Sehen wir anders!

Ohne den Hund jemals gesehen zu haben.

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Wieso sollte die Aussicht auf Erfolg gering sein, wenn es kein Opfer gibt? Selbst bei Mord kommt ein Täter höchst selten vor Gericht, wenn die Leiche fehlt.

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schnauzis

Ich habe selbst die Erfahrung gemacht dass eine einzige Anzeige reicht. Das Schreiben vom Ordnungsamt legte fest dass mein Hund ab sofort als gefährlich gilt ... und nur mit Leine und Maulkorb zu führen ist.

 

Das habe ich dann auch getan ... bis zur nächsten

Sprechstunde des Amtstierarztes. Dort ging ich mit angeleinten und mit Maulkorb versehenen Hunden hin, nahm alle Unterlagen aller meiner Hunde mit (vom Impfpass über Ahnentafel, Prüfungen von Begleithund bis Schutzhund ... aber auch als Therapiebegleithund ).

Beim Vorsprechen fragte ich zuerst ob ich die Hunde von Leine und Maulkorb befreien könnte, legte die Unterlagen vor und liess die Hunde laufen, behielt sie aber im Auge und kontrollierte das Verhalten.

Nach wenigen Minuten war klar ... alle meine Hunde sind nicht gefährlich  ;) und per Amtstierarzt wieder vom Leinen- und Maulkorbzwang befreit.

Es war auch bei mir ein nachbarschaftliches Problem.

 

Es lohnt sich in solchem Fall nachzuweisen dass man sich mit seinen Hunden und ihrem Verhalten beschäftigt.

Eine Sachkundeprüfung ( die man vor jeder ersten VDH-BH eh machen muss ) und eine bescheinigte BH erleichtern das Gespräch im Zweifelsfall. Auch aus diesem Grund habe ich z.B. mit Janka einen freiwilligen Wesenstest des PSK ... eigentlich eine Zuchtprüfung ... abgelegt - ohne das Janka zur Zucht eingesetzt wird. Im Bedarfsfall weiß man nie wozu so ein Test mal gut seien kann.

 

Ich hoffe nie wieder in solche Situation zu kommen ...

habe aber für alle Fälle schon mal vorgesorgt.

 

Nichts zu tun ist das Schlimmste was man machen kann ... und das hatten die Hundehalter bei Vox erst einmal bis es kritisch wurde.

 

LG Heike

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