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Viele Fragen zum Ersthund aus dem Tierschutz


schurli

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schurli

Ein seriöser Tierschutz macht immer eine Probezeit aus.

Ich vermittle ja auch Hunde und vereinbare immer eine Probezeit von 4 Wochen. In dieser Zeit bekommen die Hundehalter auch die Schutzgebühr zurück, wenn sie den Hund zurückgeben.

 

Mir ist es wichtig, dass sie wirklich glücklich mit ihrem Hund sind, das es passt.

Was nützt es dem Hund, wenn er nicht wirklich gewollt ist, weil der neue Halter mit Problemen nicht klar kommt?

 

 

Davon habe ich ja noch nie gehört. :o  Wo findet man so einen Verein?

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Ich halte das für selbstverständlich.

Stell Dir mal vor, der Hund will wirklich Deine Katzen fressen.

Man kann auch solche Tiere aneinander gewöhnen, aber das setzt ein sehr souveränes Auftreten und Handeln voraus.

Du musst dem Hund klarmachen, dass die Katzen tabu sind, weil Du es so willst.

 

Wenn Du jetzt völlig überfordert bist und ständig um Deine Katzen bangen musst, was willst Du mit dem Hund machen?

Es sollte doch wohl klar sein, dass der Verein ihn dann zurück nimmt.

Wenn er das ausschließt, dann würde ich dort keinen Hund holen. Du zahlst 250 oder 300 Euro für einen Versuch, ob der Hund passt???

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schurli

Wenn Du jetzt völlig überfordert bist und ständig um Deine Katzen bangen musst, was willst Du mit dem Hund machen?

Es sollte doch wohl klar sein, dass der Verein ihn dann zurück nimmt.

Wenn er das auschließt, dann würde ich dort keinen Hund holen. Du zahlst 250 oder 300 Euro für einen Versuch, ob der Hund passt???

 

 

Also bis jetzt stand auch noch überall ein Verbot den Hund abzugeben. Was ich zwar verstehe und ich auch nicht tun würde außer eben meine Katzen sind gefährdet. Ich werde das Internet wiedermal durchforsten. ich hoffe ich finde was.

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Ich sehe es wie Bubuka, ein seriöser Verein schaut zuerst, ob der ausgesuchte Hund mit den Anforderungen (Katzenverträglichkeit) zusammenpasst und sollte es wieder Erwarten nicht funktionieren, nehmen sie ihn selbstverständlich zurück.
Wenn nicht, würde ich nach einem anderen Verein Ausschau halten.


Also bis jetzt stand auch noch überall ein Verbot den Hund abzugeben. Was ich zwar verstehe und ich auch nicht tun würde außer eben meine Katzen sind gefährdet. Ich werde das Internet wiedermal durchforsten. ich hoffe ich finde was.

Kann es sein, dass Du das mißverstanden hast? In der Regel bedeutet dieser Passus, dass Du den Hund nach Inbesitznahme nicht weiterveräußern darfst, das betrifft nicht die Rückgabe an den Verein.

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Also bis jetzt stand auch noch überall ein Verbot den Hund abzugeben.

 

Du darfst den Hund nicht einfach an andere abgeben, sondern der Hund soll an den Verein zurück.

Das ist damit gemeint.

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Xafira_

Woher aus Österreich bist du denn? Sorry, falls ich das überlesen habe. :blush:

 

Muss es denn unbedingt ein Auslandshund sein?

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Xafira_

Ich komme aus Wien.

 

Oh, quasi "ums Eck" also. :)

 

Ich hör mich mal um, eine Freundin hat ab und an Pflegehunde von einem Verein. Vielleicht kann sie jemanden empfehlen.

 

LG

Birgit

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