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Eigentumsvorbehalt


segugiospinone

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segugiospinone

In einem anderen Thread ist das Thema gerade, dass ein Hund übernommen werden soll, aber ohne Eigentumsvorbehalt des Tierschutzvereins bzw. der Tierschutzorga.
 

Sehen wir das mal aus Sicht des Tierschutzvereins. Der findet also, "sein" Hund ist nicht gut untergebracht und möchte ihn wieder haben. Und dann? Dann sagt der Tierschutzverein den Leuten: "Gebt uns den Hund wieder.", worauf ein "NEIN!" kommt. Tja, und dann?

Was denkt Ihr, was dann geschieht? Überhaupt möglich ist?

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gebemeinensenfdazu

Sehe ich ja auch so, daß es ansonsten keine rechtliche Handhabe im Notfall gibt, wenn dann nur in krassen Mißhandlungsfällen und auch die muß man erstmal nachweisen. Vielleicht entschärft man den Mißtrauenseffekt durch freundliche Erläuterung und den Zusatz "im Notfall". Die Debatte hatten wir auch im "Krasse Züchter..." Thread, da muß man allerdings etliche Seiten suchen.

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Es nützt dem Verein aber nichts, wenn er Eigentümer ist, denn es besteht kein Besitzrecht und ich muss auch niemanden in mein Haus lassen.

Wenn es tierschutzrelevante Gründe gibt, wird man auch ohne Eigentum eine einstweilige Verfügung erwirken können.

Es gibt ja auch Fälle, da werden Tiere irgendwo raus geholt, ohne dass der Verein Eigentümer ist.

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Wo finde ich den Thread?

Mich würden die Beweggründe interessieren, weshalb man sich gegen den Eigentumsvorbehalt wehrt.

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Mich würden die Beweggründe interessieren, weshalb man sich gegen den Eigentumsvorbehalt wehrt.

 

In diesem konkreten Fall kann ich es natürlich nicht sagen, aber vielleicht hilft ja eine Erfahrung weiter, die jemand aus meiner Familie gemacht hat. Sie hatten eine bereits betagte Hündin aus dem Tierschutz übernommen, sowohl Vorkontrolle wie auch späterer Kontrollbesuch alles ok. Die Hündin hatte noch ein paar schöne Jahre bei der Familie, aber irgendwann war natürlich absehbar, dass der Abschied bevorsteht. und da wurde es kompliziert. Denn laut dieser Tierschutzorganisation ging es mal gar nicht an, die Hündin - sollte sie einfach friedlich im Kreise der Familie einschlafen - dann auf dem eigenen Grundstück zu begraben. Vielmehr sollte unbedingt ein Nachweis des Tierarztes vorgelegt werden, sowohl über die Einschläferung der Hündin (hä??), als auch über ihren "Verbleib".

 

Das war übrigens einer der Gründe, die dazu beitrugen, dass bei der Erwägung, ob ein neuer Hund einziehen sollte oder nicht, der Tierschutz als möglicher Weg einstimmig rausfiel.

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Gast Fangmich

Wo finde ich den Thread?

Mich würden die Beweggründe interessieren, weshalb man sich gegen den Eigentumsvorbehalt wehrt.

 

Aktuell geht es um diesen Thread :http://www.polar-chat.de/hunde/topic/103969-hund-aus-tierschutz-adoptieren/

 

Darin wird jüngst auf diesen: http://www.polar-chat.de/hunde/topic/103418-krasse-züchter-oder-nur-übertreibung/page-85?hl=%2Bkrasse+%2Bzüchter#entry2735862 Thread bezug genommen.

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segugiospinone

Es nützt dem Verein aber nichts, wenn er Eigentümer ist, denn es besteht kein Besitzrecht und ich muss auch niemanden in mein Haus lassen.

 

 

Kannst Du mir das bitte genauer erklären? Wann ist das der Fall?

Dass ich niemanden in mein Haus lassen muss, ist klar.

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Danke Euch.

Muss man denn den TO den nahenden Tod melden?

Laika ist ja auch vom Tierschutz - aber ich werde nen Teufel tun,denen mitzuteilen, was und wie ihr Zustand ist und getan werden wird.....

Wenns danach Probleme geben sollte, nehm ich die in Kauf.

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