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Hund beschlagnahmt


arti29

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arti29

Hallo! Habe eine Frage. Mir wurde mein Hund beschlagnahmt. An einem Abend habe mein Hund (american stafford) laut gerufen, weil er unter dem stehenden Auto war. Es kammen paar und es gab klein Streit. Von hinten kam ein Beamter ( nicht im Dienst) und schlug mich zusammen, obwohl ich am Boden lag. Die paar Zeugen sind Verwande. Ich habe ganz viele, die es beobachtet haben. Weil ich bewustlos war, haben die mein Hund mietgennomen. Ein Polizeibeamter hat gesagt, das ich um 8 Uhr früh von Tierheim holen kann. Habe ganze Nacht vor dem Eingang gewartet. Es kammen dann 2 Beamten, bestimmt ein Mietarbeiter gerufen. Sie waren beim verhaltenstest  dabei, wo mein Hund es perfekt bestanden hat. Sie haben gesagt es liegt was gegen mich vor. Ich hätte mein Hund brutal geschlagen. Die Tierärztin hat mein Hund angeschaut und sagte es kann nicht stimmen. Gewischt sehr gut, fell glänzt. Keine spuren von schlägen oder so. Die drei haben unterschrieben und ich durfte mein Hund wieder mitnehmen. Eine Woche später kammen die Polizei zu mir und haben mein Hund beschlagnahmt. Dazu noch wurde schon in der Zeiung über mich geschrieben. Nur weil ich vor 12 Jahren nicht so brav war, und der Beamter wo mich zusammen geschlagen hat, lügen erzählt, bekomme ich mein Hund nicht. Wie kann ich vorgehen? Was kann ich machen ? Bitte helfen Sie mir.

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Wer Einträge im Führungszeugnis hat, hat die Zuverlässigkeit zur Haltung nicht und darf den Hund nicht halten, zumindest in NRW.
Einzige Möglichkeit, Anwalt mit Spezialisierung Tierrecht.

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gebemeinensenfdazu

Lieber den Anwalt konsultieren! Daumen sind gedrückt, daß du deinen Hund möglichst schnell zurück kriegst!

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arti29
vor 6 Stunden schrieb Tina+Sammy:

Welches Bundesland denn?

 

vor 6 Stunden schrieb Tina+Sammy:

Welches Bundesland denn?

Baden-Württemberg 

 

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Lest mal den Text aufmerksam durch. Mal klappt es mit der Rechtschreibung und dem Ausdruck und mal nicht.

Etwas merkwürdig.........

Und glauben kann ich die Geschichte auch nicht.

Sommerloch?

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saicdi

https://im.baden-wuerttemberg.de/de/sicherheit/polizei/praevention/kampfhundeverordnung/

 

“Wer einen Kampfhund halten will, benötigt eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Eine solche kann nur unter engen Voraussetzungen erteilt werden: Der Antragsteller muss ein berechtigtes Interesse an der Haltung eines Kampfhundes nachweisen, gegen seine Zuverlässigkeit und Sachkunde dürfen keine Bedenken bestehen und von dem Hund dürfen keine Gefahren für Dritte ausgehen. So müssen auch Vorkehrungen gegen ein Entlaufen des Hundes getroffen sein. Außerdem darf die Erlaubnis nur erteilt werden, wenn der Kampfhund gekennzeichnet ist, beispielsweise durch eine vom Tierarzt vorgenommene Tätowierung, und eine Haftpflichtversicherung nachgewiesen wird. Der Kampfhunde-Halter muss diese Erlaubnis stets mit sich führen.“

  • Daumen hoch 1
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arti29
vor 19 Stunden schrieb denny:

Lest mal den Text aufmerksam durch. Mal klappt es mit der Rechtschreibung und dem Ausdruck und mal nicht.

Etwas merkwürdig.........

Und glauben kann ich die Geschichte auch nicht.

Sommerloch?

sinnloseste und dümmste Kommentar

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