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@Annali danke für den Hinweis. Ich dachte, das würde von der Kommune geregelt.

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vor 2 Stunden schrieb denny:

Das ist keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit und das wird von der jeweiligen Kommune geregelt. 

Da wird es einen Bußgeld-Katalog geben.

 

Ich muss mich korrigieren: In RLP sind Bußgelder von 25k€ nach den "Corona-Katalogen" schon bei besonders schwerwiegenden Verstößen, ohne Wiederholung, möglich.

Eine Geburtstagsfeier mit 12 Personen ist von einem besonders schwerwiegenden Verstoß aber weit entfernt. Selbst Verstöße gegen Öffnungsbeschränkungen für Gastronomiebetriebe, Ladengeschäfte, ... sind mit max. 10k€ ausgepreist (in den meisten Bundesländern deutlich weniger).

Ich dachte allerdings, dass in jedem Fall die konkreten Bußgeldkataloge der Länder anzuwenden sind. Aber wenn ich @Annali richtig verstanden habe, ist das Maximum von 25k€, das das Infektionsschutzgesetz zulässt, auch immer dann möglich, wenn der Verstoß nicht per Bußgeldkatalog ausdrücklich geregelt ist. Aber das ist halt das Maximum für die schwersten aller Verstöße, was sich hier einfach nicht verargumentieren lässt. Man muss ja noch irgendwie zwischen einer privaten Feier mit 12 Personen und einer größeren Veranstaltung mit Gewinnerzielungsabsicht differenzieren können.

 

Eine Strafverfahren ist aber grundsätzlich auch immer möglich -und damit auch von dem Bußgeldrahmen losgelöste Summen.

 

Ich denke aber auch eher, dass auf dem Weg bis zu Julines Ohren evtl. das eine oder andere Detail verdreht wurde.

 

vor 3 Stunden schrieb denny:

Da kann meiner Meinung nach die Strafe  nicht hoch genug sein.

Versammlungsverbot ist Versammlungsverbot.

 

Das ist halt Quatsch. Eine Verhältnismäßigkeit muss schon gegeben sein und wir reden hier von einem Fall, in dem ein immer noch sehr geringes Risiko eingegangen wurde.

Zum Vergleich: das Bußgeld für Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluß beträgt gerade mal 500€. Das halte ich zwar auch für zu wenig (bzw. zu pauschal) aber wie gesagt: Verhältnismäßigkeit...

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@KuK fair wäre doch man zahlt die Folgekosten .

Nur dann wäre man ganz schnell froh wenn es nur  25 000 Euro  sind. 

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Gerade eben schrieb black jack:

@KuK fair wäre doch man zahlt die Folgekosten .

 

Nö, wäre es nicht, weil die allermeisten dabei ziemlich billig davon kämen, obwohl sie das gleiche Risiko eingegangen sind.

Das finanzielle Risiko eines Verstoßes wäre dann ja quasi an das gesundheitliche gekoppelt, womit man wohl gerade nicht die gewünschte Abschreckungswirkung bei den "Passiert doch eh nix" erzielte.

 

Mal abgesehen davon, dass wir damit bei eine Schuldfrage wären und dann wird es kompliziert und hässlich.

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Wenn jemand  innerstädtisch mit  200 Kmh in Menschen rast, ist man juristisch meist auch kein Mörder....seh ich andere.

 

Alle fordern Selbstbestimmung und Eigenverantwortung, dann muss man sie  auch tragen wenn es einem nicht in den Kram passt. 

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gebemeinensenfdazu
vor 6 Minuten schrieb KuK:

Nö, wäre es nicht, weil die allermeisten dabei ziemlich billig davon kämen, obwohl sie das gleiche Risiko eingegangen sind.

Das kommt darauf an, wann man den Schaden misst... ob Quarantäne verhängt wurde usw. Das finde ich seltsam, dass das nicht passiert ist. Aus Infktionsschutzssicht wäre es sinnvoller gewesen , alle drei Wochen lang nicht zuhause einzusperren.

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