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Brut- und Setzzeit 1. April bis 15. Juli - Leinenpflicht - wer hält sich dran?


Bärenkind

Verhalten in der Brut- und Setzzeit  

5 Benutzer abgestimmt

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Joss the Dog

Bei uns hier schon :)

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DieTriene77

Und wenn sie schon einen ermahnen dann sollten sie sich zumindest mal vorstellen und nicht einfach drauf los poltern. so was kann ich nach der Arbeit überhaupt nicht vertragen.

Und sie fährt mit dem Auto auf den Haupt und Nebenflächen ihre Runden und das stört die Tiere nicht? Das regt mich auf.... Ich mache Lynnie an die lSchleppleine und lass sie damit rumtrotten. Dann mal sehen was sie dann wieder zu meckern hat.

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caronna

Die Anleinpflicht gibt es ausschließlich in Niedersachsen und Bremen (mit etwas unterschiedlichen Zeiten).

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Leinenpflicht im Wald besteht in Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Hamburg (hier wird eine kurze Leine gefordert!), in Berlin (ständig außerhalb von gekennzeichneten Auslaufgebieten), in Nordrhein-Westfalen (außerhalb von Wegen) und in Sachsen-Anhalt im Zeitraum vom 01. März - 15. Juli sowie in Niedersachsen im Zeitraum vom 01. April - 15. Juli. Letztere zeitlich begrenzte Leinenpflicht gilt in diesen beiden Ländern auch in der freien Feldflur.

In Sachsen-Anhalt, Saarland und Brandenburg gilt Tötungsrecht bereits, wenn sich der Hund nicht im Einwirkungsbereich des Hundführers befindet.

In Mecklenburg-Vorpommern ist Freilauf außerhalb des Einwirkungsbereiches untersagt. Tötungsrecht besteht, wenn der Hund Wild aufsucht oder verfolgt.

In den anderen Ländern (außer Sachsen - hier gibt es im Waldgesetz keine Festlegung über das Mitführen von Hunden im Wald - und Bremen) kann aus dem Jagdgesetz nicht abgeleitet werden, dass der Hund im Einwirkungsbereich des Hundeführers sein muss solange er nicht wildert (= Wild nachstellen oder reißen) oder in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz Wild aufsucht oder in Niedersachsen streunt.

In Hessen, Baden-Württemberg und Bayern setzt das Tötungsrecht wildern und reale Gefahr für das Wild voraus, erstere fordern außerdem, dass andere Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr vor der Tötung zu nutzen sind.

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In S-H herrsch GENERELLE Leinen Pflicht im Wald und in der Feldmark (?, da bin ich mir grad nicht sicher) , deswegen ist eine spezielle Leinen - Pflicht zur Brut- und Setzzeit nicht erforderlich!

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Nur im Wald.

Tazi: danke für die ausführliche Zusammenfassung der Länder.

Wow, dass in einigen Bundesländern der Hund schon in Gefahr schwebt wenn er aus dem Einwirkungsbereich des Halter raus ist, war mir gar nicht klar :o

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NUR im Wald ist gut!

Was´n Glück, dass wir so wenig davon haben hier, nicht wahr ;) ;) ;) ?

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