gast 29. Juli 2009 Autor Teilen 29. Juli 2009 Das Handy hat die Polizei mit.Das hat er derPolizei selbst gegeben.Mit der Bemerkung nicht dass die mein Handy noch mal verkaufen will.Wie sicher ich diese Seiten? Hab doch alles unter "meinEbay"oder? Link zu diesem Kommentar
gast 29. Juli 2009 Autor Teilen 29. Juli 2009 Das Handy hat die Polizei mit.Das hat er derPolizei selbst gegeben.Mit der Bemerkung nicht dass die mein Handy noch mal verkaufen will.Wie sicher ich diese Seiten?Hab doch alles unter "meinEbay"oder?http://www.polar-chat.de/topic.php?id=38322&goto=707985 Mit screenshots. Sowas sollte man sofort selbst sichern, wer weiss, ob nicht morgen die Seite verschwunden ist oder verändert wurde oder sonstwas ist. Oft zieht sich eine solche Sache auch ewig hin und dann geht das unter oder geht sonstwie, z.B. auf dem Amt, verloren. Das Handy verlangst Du natürlich auf der Stelle zurück. Ob Du es allerdings kriegst weiss ich nicht. Guck aber, dass das ins Protokoll kommt. Schreib Dir am besten sofort ein Gedächtnisprotokoll mit ALLEN Einzelheiten auf, das nimmst Du mit zur Polizei, damit Du nichts vergisst und dass da dann ein möglichst korrektes Protokoll vorliegt. Ich geh jetzt aber ins Bett. Link zu diesem Kommentar
Malt53 29. Juli 2009 Teilen 29. Juli 2009 Er muß den Preis bezahlen für den er das Handy in der 2. Versteigerung erworben hat. Link zu diesem Kommentar
gast 29. Juli 2009 Autor Teilen 29. Juli 2009 die 2. Auktion zählt ! Bei der ersten kam gar kein vertrag zu stande wenn du möchtest, ich habe gerade für Ebayrecht einen ganz tollen Anwalt. Wenn du ihn mal Telefonisch um Rat fragen willst..... Er wirklich klasse. Meistens braucht man für die Auskunft nichts bei ihm zahlen ! Kannst Dich gerne per Pn bei mir melden Link zu diesem Kommentar
gast 29. Juli 2009 Autor Teilen 29. Juli 2009 Das ist nett,danke.Aber mein Vater hat einen Anwalt im Bekanntenkreis. Den werd ich morgen mal anrufen.. Maaaan..kann wegen dem Schexxx immer noch nicht schlafen Link zu diesem Kommentar
Olga & Percy 29. Juli 2009 Teilen 29. Juli 2009 Das ist echt sehr blöd gelaufen! TRotzdem > Daumen HOCH es wird wieder Aber ich verstehe diesen Menschen auch nicht. Wie kann ich mich erdreißten und hinfahren und das Handy holen´? Unglaublich, soll es wohl alles geben. Link zu diesem Kommentar
grosserhund 30. Juli 2009 Teilen 30. Juli 2009 Da gibt es nichts mit Ebay zu regeln. Die halten sich da (zu Recht) völlig raus. Diese Angelegenheit betrifft nur Käufer und Verkäufer. Ebay hat damit gar nichts zu tun, außer dass sie den "Marktplatz" zur Verfügung stellen. Richtig ist, ebay wird sich nicht um den Fall selbst kümmern, aber sie werden, wennn Du Bericht erstattest, günstigerweise diesen User sperren. Bei der Gelegenheit: Wie macht man einen Screenshot? Vielleicht unter Technisches einstellen? Sonst kannst du Dir auch die Seiten ausdrucken! Grüsse Chris Link zu diesem Kommentar
Jasminx 30. Juli 2009 Teilen 30. Juli 2009 Hi, wie ist denn die Auktion bei E-BAY vorher beendet worden? Wenn man ein Angebot vorzeitig beendet und es sind Gebote drauf, dann muss man die Gebote vorher streichen und einen Grund angeben. Die Bieter werden dann informiert, das ihr Gebot gestrichen wurde, es muss aber ein trifftiger Grund angegeben werden. Beendet man normalerweise ohne Streichung, dann ist die Auktion mit Gebot beendet, d.h. dann er hätte es für 1 Euro gekauft... Wie hast Du es gemacht? Was steht in der beendeten Auktion, er würde dann als Käufer für einen Euro drinnenstehen und Du hättest ihn in der Liste für VERKAUFTE Artikel. Wenn Du es aber richtig beendet hast, dann ist lt. E-BAy auch kein Kaufvertrag zustande gekommen weil ja vorher storniert und Auktion beendet. Steht er aber als Käufer in der Auktion, dann müßtest Du es ihm auch für 1 Euro überlassen. guckst Du mal hier http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html Link zu diesem Kommentar
zwergili 30. Juli 2009 Teilen 30. Juli 2009 Wie doof muß man eigentlich sein, für so eine Aktion *kopfschüttel* wie schon mehrfach geschrieben bist du im Recht. Trotz allem ist der andere nicht auf den Kopf gefallen u. versucht mit allen Mitteln sein Recht (welches er nicht hat) durch zu setzten. Nimm dir auf alle Fälle einen Anwalt....viel Glück u. halt uns auf dem Laufenden.... Link zu diesem Kommentar
Aruby 30. Juli 2009 Teilen 30. Juli 2009 Screenshot ist quasi eine Kopie des Bildschirms wie Du ihn vor Dir hast. Ein solches programm heißt z. Bsp Printkey2000, vielleicht hast Du es ja auf dem PC ? Bzw FRAGE an die PC-Fachleute, gibts dass irgendwo kostenlos ? Link zu diesem Kommentar
Empfohlene Beiträge
Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können
Benutzerkonto erstellen
Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.
Jetzt anmelden