gast 14. Oktober 2009 Teilen 14. Oktober 2009 Gut, dass nicht jeder irgendwelche Geschichten, die er irgendwo irgendwann gehört hat, hier reinstellt! Link zu diesem Kommentar
UliH. 14. Oktober 2009 Teilen 14. Oktober 2009 Man muß also nicht automatisch ein Dogge haben, um hier im Forum als unfähiger Hundehalter von anderen User geoutet zu werden. Die ganze Diskussion ist in meinen Augen müßig... Martina mit Cleo & Yuma, den Inkenhunden Tyler & Nika und dem ZONK http://www.polar-chat.de/topic.php?id=42506&goto=804261 Ich urteile über niemanden, den ich nur vom hören sagen her kenne. Wenn es denn so war, wie es war, dann ist trotzdem die Halterin "schuldig", weil sie als Hundehalter, wie wir ALLE HIER, voll in der Gefährtungshaftung stehen. Das alleine sollte einem auch mit bewußt sein - auch den (nicht böse sein, über den Ausdruck) Fußhupenhundehalter. Und beim anderen gebe ich dir 110% Recht Link zu diesem Kommentar
yasee 14. Oktober 2009 Teilen 14. Oktober 2009 Ich bin froh das nichts ernsthaftes mit dem Kind passiert ist! Klar, korekt war das nicht das die Dame eingeschlafen ist! Aber Gott sei dank ist nicht viel passiert! Und das die Leute jetzt wollen das die Doggen wegkommen finde ich voll übertrieben! Link zu diesem Kommentar
BlackUnicorn 14. Oktober 2009 Teilen 14. Oktober 2009 Also wenn ich auch mal meinen Ketchup dazu geben darf^^. 5 Doggen auf einmal finde ich persönlich etwas viel beim Gassi gehen. Ich mag die Hunde aber ich würde mir niemals zutrauen mit 5 gleichzeitig zu gehen. Trotzdem kann ich mir nicht vorstellen dass die Hunde den Jungen angegriffen haben sollen. Wenn sie das wirklich getan hätten wäre glaube ich nicht nur ein roter Fleck zu sehen. Es könnte natürlich sein dass der Junge beim spielen hingefallen ist etc. aber dass die Doggen Schuld sind glaube ich nicht und will ich nicht glauben. Und zudem hat ein 5 jähriges Kind nicht irgendwo alleine rumzulaufen und mit irgendwelchen Hunden zu spielen ohne die Besitzerin zu fragen. Da zweifle icha uch ein bisschen an der Verantwortung der Eltern. Link zu diesem Kommentar
Tschuringa 14. Oktober 2009 Teilen 14. Oktober 2009 Wenn es denn so war, wie es war, dann ist trotzdem die Halterin "schuldig", weil sie als Hundehalter, wie wir ALLE HIER, voll in der Gefährtungshaftung stehen. Das ist sooo nicht ganz richtig. Die Gefährdungshaftung greift auch dann, wenn der Halter eigentlich an der Geschichte unschuldig ist. Es heißt nicht umsonst "verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung". Das heißt, dass man als Hundehalter grundsätzlich haftet. Wenn ein Hund beißt, dann ist es völlig egal, ob er vorher angepöbelt wurde oder nicht. Das gilt z.B. auch für den Halter eines großen Hundes, der seinen Hund angeleint hat, so ein kleiner Hosenscheißer frei laufend auf ihn zukommt, stänkert und dann gebissen wird. Ob man dem anderen eine Mitschuld einräumen kann, steht auf einem anderen Blatt, aber das würde dann wohl dazu führen, dass jeder seinen Schaden selber tragen muss. Im Übrigen hab ich an der ganzen Geschichte so meine Zweifel. Wie ich sie grundsätzlich an Geschichten habe, die ein Dritter von einem Vierten erfahren hat und eigentlich so keiner was wirklich Genaues weiß. Ganz nach dem Motto: "Nichts Genaues weiß man nicht." Was nun ganz genau vorgefallen ist, wird wohl niemals jemand erfahren. Der Junge ist zu klein um die Situation wirklich einschätzen zu können und die Frau hat (angeblich) geschlafen. Link zu diesem Kommentar
gast 14. Oktober 2009 Teilen 14. Oktober 2009 Ja, das hat Uli doch auch ausgedrückt oder nicht? Link zu diesem Kommentar
Tschuringa 14. Oktober 2009 Teilen 14. Oktober 2009 Nein, nicht so wirklich. Als "schuldig" kann man eben nicht immer jeden bezeichnen. Nur haften tut man aufgrund dieser Regelung immer, auch dann, wenn man eigentlich nicht schuldig ist. Okay, okay, vielleicht seh ich das etwas zu spitzfindig. Nichts destotrotz ist man als Hundehalter immer dran, ob schuldig oder nicht. Link zu diesem Kommentar
UliH. 14. Oktober 2009 Teilen 14. Oktober 2009 Wenn es denn so war' wie es war, dann ist trotzdem die Halterin "schuldig", weil sie als Hundehalter, wie wir ALLE HIER, voll in der Gefährtungshaftung stehen. Die Gefährdungshaftung greift auch dann, wenn der Halter eigentlich an der Geschichte unschuldig ist. Es heißt nicht umsonst "verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung". http://www.polar-chat.de/topic.php?id=42506&goto=804356 Das habe ich doch geschrieben Das steh im §833 BGB zu lesen Jeder Tierhalter haftet für die Schäden die sein Tier verursacht, egal wie, egal wo, egal wann, egal welcher Umstand. Link zu diesem Kommentar
Tatjana 15. Oktober 2009 Autor Teilen 15. Oktober 2009 Was mich an der Sache wundert, ist die fehlenden Medien-Präsens. Sowas wird doch normalerweise DER Aufmacher der Woche .. .. http://www.polar-chat.de/topic.php?id=42506&goto=804261 Das ist ein 200-Seelenkaff! Die schieben den Mond noch mit nem Besenstiel weiter. Was soll da in die Medien kommen? Zumal ist ja noch nicht einmal wirklich was passiert. Wer möchte, kann mir gerne eine PN schicken. Dann könnt ihr euch an den Gründer der Bürgerinitiative wenden, wer mir nicht glaubt. Oder an den Tierarzt direkt, von mir aus auch. Link zu diesem Kommentar
Feeleweele 12. Januar 2010 Teilen 12. Januar 2010 Gestern habe ich erfahren das die Dame zwei ihrer Doggen abgeben muß. Sie hat wohl 4 Doggen, hatte zwischenzeitlich einen Wurf und diverse Probleme. Wer einen alten Doggenrüden aufnehmen möchte darf sich melden... an der Geschichte ist wohl doch vieles wahr...und das Ganze ist echt schlimm für die armen Hunde... Link zu diesem Kommentar
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