schwarze Kiwi 17. Juni 2010 Teilen 17. Juni 2010 .... die Frage ist nun ... wie definiere ich Besuch? Ich bin mit meinen Wauzels einmal die Woche, und dann meist von Mittwoch Mittag bis Donnerstag Abend bei Andy. In der Wohnung herrscht Hundehaltungs Verbot. Fein, Andy hat ja keinen Hund, nur ich - sein besuch eben. Manchmal kommt es auch vor (so wie jetzt diese Woche) das ich länger bei ihm bin, diesmal war es von Sonntag Nacht bis jetzt eben. Kann sein Vermieter ihm was oder ist Andy im Recht ? Link zu diesem Kommentar
Einzelkind 17. Juni 2010 Teilen 17. Juni 2010 Auf der sicheren Seite bist, wenn Andy mit seinem Vermieter telefoniert und das abklärt. Ab'ner gewissen Zeit kann er ihm was, genau weiß ich es aber nicht. Link zu diesem Kommentar
Malt53 17. Juni 2010 Teilen 17. Juni 2010 Als Hundehaltung würde zählen wenn die Hunde länger als 10 Tage ununterbrochen in der Wohnung wären. Link zu diesem Kommentar
schwarze Kiwi 17. Juni 2010 Autor Teilen 17. Juni 2010 Hat er schon ... das Gespräch war eher unangenehm .. Es ist so das sein Vermieter schon öfters mal rumgestänkert hat .. Unten lebt (auch verbotenerweise natürlich) auch ein Hund, aber als fester "Bewohner" .. Heute klingelte es an der Tür als Andy arbeiten war, ich aufgemacht ... der Vermieter stand vor der Tür .. Er hat meine Hunde nicht gesehen ... (waren hinter der WoZi Tür) und wusste trotzdem das es (momentan) drei sind - heißt also irgendwer hat uns angeschwärzt ... der hat mich derartig zusammen geschissen das es echt unschön war ... ich solle sofort die Wohnung verlassen und Andy solle ihn umgehend anrufen ... Was Andy dann auch tat nachdem ich ihn angerufen habe ... Alles schön und gut .. normalerweise isses ja auch immer nur eine Nacht .. Aber (leider) wird es schon nächste, spätestens übernächste Woche so sein das ich wieder ein paar Tage länger bei Andy sein werde (muss) Link zu diesem Kommentar
Miemingborders 17. Juni 2010 Teilen 17. Juni 2010 um Stress zu vermeiden: Abklären. Offen und ehrlich ist meistens besser. Eine Freundin von mir hat Hundehaltungsverbot und die Vermieter erwünschen auch ausdrücklich keinen Hundebesuch. Das muss man dann auch akzeptieren. Ansonsten kanns böses Blut geben. Und gerade als Mieter ist das eher unschön. Link zu diesem Kommentar
Dobilein 17. Juni 2010 Teilen 17. Juni 2010 So weit ich weiß, darf ein Hund 6 Wochen in der Wohnung leben ohne, dass man das Einverständnis des Vermieters einholen muss. Viele Vermieter sehen das aber in der Tat nicht gerne, dass Besuchshunde auch mal über Nacht bleiben.. Link zu diesem Kommentar
gast 17. Juni 2010 Teilen 17. Juni 2010 Der Vermieter hat nichts zu sagen, wenn im Vertrag kein Tier- resp. Hundebesuchsverbot verankert ist. Als Besuch gilt meines Wissen alles, was weniger als 'Wochenaufenthalt ist', also ca 3-4 Tage. Ferien sind glaub was anderes. Ich würd das ausziehn *zwinker* So Leute könnten mir echt mal in die Schuhe pusten... Link zu diesem Kommentar
schwarze Kiwi 17. Juni 2010 Autor Teilen 17. Juni 2010 da gibt es nichts offen und ehrlich abzuklären, wir waren ja offen und ehrlich als er das erste mal fragte. Frage ist eben ob es rechtens ist. Im Vertrag ist "nur" ein Haltungsverbot verankert. Link zu diesem Kommentar
Einzelkind 17. Juni 2010 Teilen 17. Juni 2010 Es lebt im Haus doch schon ein Hund. Weiß er davon? Wenn ja, dann duldet er es, trotz Verbot, und er kann Dir theoretisch nichts. Link zu diesem Kommentar
schwarze Kiwi 17. Juni 2010 Autor Teilen 17. Juni 2010 Er duldet es nicht ... die Mieter haben bereits die Kündigung bekommen .... Link zu diesem Kommentar
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