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Sachkundenachweis für Pflegestellen


gast

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COMpanion

Wer gewerbsmäßig für dritte Hunde betreut bedarf der Sachkundeprüfung gemäß §11 des Tierschuzgesetzes Diese ist beim Amtsvet abzulegen oder in irgendeiner Form, zB. man hat ein Diplom in Verhaltesbiologie oder ist Tierarzt oder Tierarzthelfer oder Fachtierpfleger, nachzuweisen.

Das Argument das man die Tiere nicht gewerbsmäßig hält ist dann ein Irrtum wenn Tiere aus dem Tierschutz vom Ausland importiert werden. Denn Tierschutzvereine auch wenn sie ein Tierheim besitzen fallen unter den Gewerblichen Handel mit allen Pflichten wie auch ein Tierhändler oder Züchter. ( Größe der Zwingeranlagen und Fachpersonal) wenn Auslandsimporte stattfinden.

Es ist im Intresse jeder Organisation Konflikte mit dem Amtsvet zu umgehen und nicht auf die Kollanz der einzelnen Beamten zu hoffen und somit ist es sicher nicht nur Lobenswert das sie die Pflegestellen zu §11 verpflichten es ist auch so das diese dann z.B. Listenhunde aufnehmen können.

Wenn du dies machen möchtest frage doch bei der Orga an ob sie dir entsprechendes Lehrnmaterial zur ferfügung stellen würden und ob sie auch die Gebüren des Amtsvet übernehmen.

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Danke für die vielen Interessanten Links... nur zum Verständnis, aus besagtem Verein, der diese Pflegestellen sucht bin ich längst ausgetreten, weil m.e. da ganz andere Dinge schief laufen - ich wünsche keine weitere Zusammenarbeit mit denen =)

Aber die Idee irgendeiner "Qualifikation" für Pflegestellen finde ich interessant, wenn auch streitbar und mit Vor und Nachteilen, den link aus dem zergportal fand ich sehr interessant - Danke!

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COMpanion

Der Link aus dem Zwergportal Urteil von 2008 ist sehr intressant gilt aber nur eben für den deutscen Tierschutz da 2010 eine neue Verfahrensanweisung im Zusammenhang der Auslandsimporte gegeben wurde.

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Fusselnase

Aber die Idee irgendeiner "Qualifikation" für Pflegestellen finde ich interessant, wenn auch streitbar und mit Vor und Nachteilen, den link aus dem zergportal fand ich sehr interessant - Danke!
http://www.polar-chat.de/topic.php?id=71520&goto=1516107

Die gibt es ja - die Frage ist nur, ob man das intern festlegt oder ob man etwas Vorgefertigtes von außen nimmt.

Prinzipiell finde ich das nicht schlecht, bin mnir nur grad nicht sicher, ob der Sachkunfenachweis mir reichen würde. Muss ich mich nochmal mit beschäftigen.

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COMpanion

Prinzipiell finde ich das nicht schlecht, bin mnir nur grad nicht sicher, ob der Sachkunfenachweis mir reichen würde.
http://www.polar-chat.de/topic.php?id=71520&goto=1516144

Mir würde dieser Sachkundenachweiß nicht genügen da hier keinerlei Hundepsychologie und Führkenntnisse abgefragt werden. Sprich ich habe theorethisches Wissen( Gesetzliche Bestimmungen, Abstammung, Ernärung -ohne details, Entwicklung eines Welpen, Krankheiten..) zum Caniden aber weiß noch lange nicht wie mit ihm umzugehen ist. Wie ich mich im Falle einer Beißerei verhalte , wie ich einen Hund erziehe oder mit Verhaltensauffälligkeiten umgehen sollte.

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Benni

Das Thema hat mich in letzter Zeit auch schwer beschäftigt und ich habe mich kundig gemacht.

Erstens mal steht es auch im ermessen der Länder was die jeweiligen Vet-Ämter haben bzw. sehen möchten. In NRW z.B. steppt der Bär - wer da keinen Sachkundenachweis nach §11 für PS hat kann enorme Strafen bekommen.

Es wurde mir erklärt, auch in Bayern ist es so, wer einen Hund auf Pflegestelle nimmt d.h. physisch mit ihm in Kontakt kommt, betreut um weitervermittelt zu werden betreibt eine tierheimähnliche Einrichtung und die Weitervermittlung ist somit gewerblich (egal ob hier ein Gewinn erzielt wird oder nicht - das spielt überhaupt keine Rolle, auch wenn es nur 1 Hund ist) - benötigt diesen Sachkundenachweis nach §11 TSG.

Hier auch nochmal ein Info-Link des neuesten STandes :

http://zergportal.de/pdf/BMELV_Antwort_Einfuhr_und_Tranport_von_Heimtieren_ZERGportal.pdf

Seit Oktober 2010 gelten hier noch strengere Regeln, dies gilbt ebenso für Traces - Anmeldungen.

Ich frage mich nur, was wird mit den ganzen Hunden die auf Pflegestellen sind und dort kein Sachkundenachweis vorliegt - und glaubt mir, es gibt Leute die Menschen beobachten die Pflegehunde haben und diese beim Vet-Amt anschwärzen.

Paradoxerweise ist es sog. Hobbyzüchtern erlaubt, weiter zu züchten ohne irgendeinen Nachweis :wall:

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