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Pflicht von Hundewarnschildern?


Wolfsblutjule

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pixelstall

Es ist in einigen ? Bundesländern ( oder zumindest einem) Pflicht dein Haus durch so ein Schild zu kennzeichnen wenn du einen sog. gefährlichen Hund halten möchtest.

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  • Daniel Wirth

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Koernchen

Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen das du tatsächlich schuld bist wenn ein Einbrecher auf deinem Grundstück von deinem Hund gebissen wird *wunder* Immerhin darf er dein Grundstück ohne deine Erlaubnis gar nicht betreten. Soweit ich weiß darf ein Hund ja auch beissen, wenn sein Halter angegriffen wird (nachweislich natürlich nur, also mit Zeugen). Gilt meines Wissens nach als Selbstverteidigung, aber sicher bin ich da wirklich nicht. *rätsel*

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Bärchen

Hab diese Geschichte ja auch schon gehört mit dem wenn der Hund auf meinem eigenen Grundstück oder in meinem Haus jemanden stellt/beisst das man dann automatisch der Böse ist. Hab dann im Geschäft mal nen Polizisten/Hundeführer getroffen und den mit der Geschichten gelöchtert.

Antwort: Soblad der bei dir einsteigt und der Hund ihn auf (DEINEM also nicht Mietswohnung oder so) deinem Grundstück stellt/beisst ist der Einbrecher selbst schuld. Laut Polizist hättest du nichts zu befürchten.

Wie genau das in anderen Bundesländern gehandhabt wird weis ich nicht aber der freundliche Herr hat mich schon etwas beruhigt, unter anderem weil mein Hund als ich ihn bekommen habe erst gebissen hat und dann gefragt hat.

LG Anna

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Ich meine, mal irgendwo gelesen zu haben, dass man auf die Gefahr hinweisen muß ( wie man auch bei einem Elekrtozaun um eine Viehweide in regelmäßigen Abständen ein Warnschild anbringen muß, sonst "Körperverletzung")

und ja, der Einbrecher, der IM Haus vom Hauseigenen Hund gebissen wird, kann klagen! Verkehrte Welt!

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Wolfsblutjule

Danke, Skita, ja genauso habe ich es auch mal gehört, und so meinte ich die frage. Vielleicht habe ich mich auch etwas blöd ausgedrückt, kann sein. Aber genauso hatte ich es auch mal gelesen und gehört gehabt!!!

Es ist auch absolut paradox!!! Warum muss man einen Einbrecher vorwarnen, der in MEINEM Hause gar NIX zu suchen hat, und warum darf mein Hund ihn nicht beißen, wenn er doch unbefugt einfach MEIN Haus betreten hat??? Warum wird man selbst dann bestraft, ich bin doch eher froh, wenn sie mich verteidigt. Und das würde sie, das weiß ich!!! ;)

Klar, dass man Postboten, Werbeverteiler, Paketdienste, ... der Fairnis halber vorwarnt, ist klar. Das war auch nicht meine Frage. :)

Ich wollte auch keine Missverständnisse auslösen. :Oo

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Daniel Wirth

Grüß Gott.

Man muss kein Warnschild anbringen. Fakt ist es hat niemand was auf deinem Grundstück zu verlieren.

Auf Privatgrundstück darf Hund den Einbrecher beißen und auf Mietgrunstück nicht?

Falsch sobald du was mietest, hast du das Hausrecht und es ist dein Grundstück.

Also quatsch.

Sollte jemand dein Grundstück betreten, egal ob eigentum oder miete, begeht er Hausfriedensbruch und der Hund kann mit ihm machen was er will. ^^

Dir und dem Hund wird nichts und auch rein garnichts passieren. Auf deinem Grundstück darfst du eine Waffe tragen und auch mit dieser Rumschießen, solang das Geschoss nicht nach ausenfliegt.

Gruß,

Daniel

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Kannst Du das irgendwie belegen Daniel? Ich meine nämlich auch das man selbst dann noch Ärger bekommt, wenn der Hund auf dem eigenen Grund und Boden einen Einbrecher beißt.

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Auf deinem Grundstück darfst du eine Waffe tragen und auch mit dieser Rumschießen, solang das Geschoss nicht nach ausenfliegt.

Gruß,

Daniel
http://www.polar-chat.de/topic.php?id=71612&goto=1518554

Dazu hätte ich nun gern eine Quellenangabe.

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Daniel Wirth

Wir haben ein Gartengrundstück in einer Kleingartenanlage.

Jedesjahr wird mehrmals ungefähr zur selben Zeit eingebrochen in die Gärten.

Es wurde letztes Jahr wieder eingebrochen und unser Garten blieb verschond, ich sagte zu einem Polizisten ich kann die Hunde ja über Nacht auf den Grundstück lassen, wenn jemand kommt und diese beißen passiert ja nichts. Er meinte nein, die Hunde schützen nur das Grundstück würde passen. Also kamen die zwei Airedals aufs Grundstück und die zwei Malis in die Gartenanlage. (Malis mit Maulkorb, da es nicht unser Grundstück war, hätte jedoch nichts passieren dürfen.)

In der Nacht drauf kamen wirklich nochmal welche und die Airdales haben sich zwei von denen geschnappt und die Malis mehrere in Schachgehalten. Durch das Verbellen wurde ein Nachbar wach und rief die Polizei und die Vorstandschaft an.

Fazit 9 Einbrecher 2 davon gebissen. Hunde haben sich gefreut und hatten Spaß, auf mich und Hunde kam nie was zu und seit dem hatten wir keinen Eínbruch mehr.

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Lemmy

Ich kann es jetzt nicht belegen, schließe mich Daniel aber an - was das Schild angeht!

Nein, der Hund darf nicht "machen was er will" - da sind Grenzen gesetzt. Er darf aber seine Besitzer und deren Eigentumm verteidigen. Wieweit das "Verteidigen" geht, weiß ich nicht, aber beißen ist erlaubt sofern es nicht unnötig gewaltsam ist.

Ich darf dem Einbrecher ja auch was auf den Kopf hauen, um mich zu verteidigen! Trittst du ihm danach aber noch in die Weichteile, ist das (in der Regel) nicht mehr Notwehr oder Nothilfe.

Ein Mann in... irgendwo, ich glaube NRW, hat vor einiger Zeit einen Einbrecher erschossen, der ihn bedroht hatte (auf der Flucht, was ich persönlich nun nicht mehr "Notwehr" genannt hätte...) - gegen den Mann wurde ermittelt wegen Totschlags, er wurde aber frei gesprochen.

Zu der Sache mit der Waffe, Daniel:

Schusswaffen darfst du nur besitzen, wenn du entweder einen Waffenschein hast oder einen Jagdschein. Hast du weder das eine noch das andere, so ist das unerlaubter Waffenbesitz, und strafbar.

Auch auf deinem Grundstück!

(der Mann von dem ich sprach hatte einen Jagdschein)

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