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Artgerechte Haltung eines Hundes contra Mensch


COMpanion

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COMpanion

Ich habe mal etwas für uns zum Nachdenken gefunden.

Also unster deutsches Tierschutzgesetz schreibt unter einer artgerechten Haltung eine Mindestzwingergröße von 6 qm vor das entspricht einem Hund von 50 cm. ein Hund zwischen 50 und 65cm hat Anspruch auf 8 qm und ein Hund über 65cm 10qm als Bewegungsspielraum.

Die Haltung in Räumen hat einen Fensterfläche von 1/8 der Bodenfläche zu betragen das wäre dann für einen Hund von 65cm 1,25 qm

Außerdem muß einem Einzeln gehaltenen Tier mehrmals Täglich der Umgang mit seiner Betreuungsperson gewährleistet werden um sein Gemeinschaftsbedürfniss zu erfüllen.

Heute hab ich irgendwo im TV eine minute einen Blick reingeworfen es ging um Haftbedingungen ( Achtung Kontrolle oder sowas) auf jeden Fall ein Mensch Schulterhöhe sagen wir mal 1,70cm hat eine Zelle 6qm das Fenster ist 1qm und wer sich nicht durch gute Führung beweist sitzt scheinbar den ganzen Tag in seiner Zelle.

Sollten nicht die Haltungsbedingungen für Menschen mindestens dem Maß unserer Tiere entsprechen?

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Hofgang kann glaub ich nur durch sehr schlimme Vorkommnisse gestrichen werden, und daran ist der betreffende Mensch wieder selbst schuld.

Und das Tierschutzgesetzt ist schon lachhaft und schwammig genug, ich bin froh das wenigstens das klar festgelegt wurde.

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Kaugummikopf

Ich denke das ist ein sehr guter Gedankengang. Das "Problem" ist wohl, dass das Gäfängnis für Menschen ja eine Art Strafe sein soll.

Ich weiß nicht ob man das direkt vergleichen kann.

Bin auf jeden Fall auf ne Menge Meinungen gespannt.

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neine sehe ich nicht so, denn der Mensch hat sich dies selber zuzuschreiben !!!

Jeder Hund der "kriminell" geworden ist wird getötet dann doch lieber 6 qm.

vielleicht bin ich da zu hart aber so ein Mensch der nun auf 6 qm sitzt und lebt ist schuld das mein Bruder nicht mehr lebt. soory OT

Lg Sandra

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piper1981

Sollten nicht die Haltungsbedingungen für Menschen mindestens dem Maß unserer Tiere entsprechen?

Hm, hat ein krimineller Mensch denn gute "Haltungsbedingungen" verdient ?

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Koernchen

Also ich finde auch...beim Tierschutzgesetz geht es um die Mindestanforderungen die der Halter eines Hundes erfüllen muss damit der Hund so etwas wie ein artgerechtes Leben hat (auch wenn die Festlegungen hier lachhaft sind!). Beim Gefängnis geht es um eine Strafe für Menschen die sich ihr Recht auf eine "Artgerechte Haltung" verwirkt haben. Und um ehrlich zu sein finde ich auch unser Strafrecht an sehr vielen Stellen viel zu lasch.

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COMpanion
Das "Problem" ist wohl, dass das Gäfängnis für Menschen ja eine Art Strafe sein soll.

Wenn mein Hund etwas anstellt und ich ihn in 6qm einsperre und ihm 10 zusteht hab ich sofort den Vet auf der Matte.

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Koernchen

Dein Hund stellt auch nicht bewusst etwas böses an. Der Mensch schon.

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Eigentlich sollen (vielleicht irre ich mich, ich kenn mich da nicht so aus) Gefängnisse ja keine STRAFanstalten, sondern Verwahrungs-(oder so ähnlich)Anstalten sein. Politisch korrekt wird ein Mensch NATÜRLICH nicht bestraft, dafür, dass er Kinder mißbraucht, Frauen vergewaltigt und Menschen getötet hat. Er wird nur "in Gewahrsam" genommen.

Aber: Für solche Menschen finde ich 6qm absolut ausreichend!!!! Sch...s auf schlechte Kindheit, auf "Unzurechnungsfähigkeit", sie haben Menschen körperlich, seelich oder materiell geschadet und müssen dafür Verantwortung übernehmen.

Früher gab es noch den Pranger, also deutlich eine Verbesserung für Kriminelle :)

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