gast 17. Juni 2011 Teilen 17. Juni 2011 Der Hund geht nicht wissentlich hin und bringt Leute mit absicht um , Vergewaltigt jemanden Bedroht jemanden absichtlich und ohne Grund, Stiehlt und sonst noch solche Sachen. Kaum ein Mensch der dort sitzt ist nicht selber daran schuld, das er nur 6 qm hat Link zu diesem Kommentar
Dota 17. Juni 2011 Teilen 17. Juni 2011 Das ist ein Vergleich zwischen Äpfel und Birnen! Mensch ist Mensch, Hund ist Hund. Warum werden Hunde in Deutschand eingeschläfert, die Menschen (tödlich) verletzen, Menschen aber nicht. Leinen- und Maulkorbzwang ist bei aggressiven Menschen auch nicht der Fall? Der Vergleich hinkt halt gewaltig... Und entzieht sich der Grundlage. Worauf möchtest Du hinaus? Kaninchen bekommen per Gesetz noch weniger Platz zugesprochen. Was ist mit Schweinen oder Rindern? Link zu diesem Kommentar
Gast 17. Juni 2011 Teilen 17. Juni 2011 Ein Mord ist nie richtig, weder an Menschen noch an Hunden. Link zu diesem Kommentar
KpfmSpH 17. Juni 2011 Teilen 17. Juni 2011 Menschen die in Verwahrung sind haben sich ihr Domizil nicht selbst raus zu suchen sondern werden verwahrt. Hunde die in Zwingern leben müßen (leider), sollten es doch so angenehm wie möglich haben (sofern das überhaupt geht). Beide Dinge sind schwer zu vergleichen. Link zu diesem Kommentar
Marita2307 17. Juni 2011 Teilen 17. Juni 2011 Ich denke, der Vergleich hinkt. Der Hund ist von Geburt an abhängig von seinem Menschen, kann über sein Leben / seine Haltung nicht selbst bestimmen, um z.B. ein Leben als sozialer Beutegreifer zu führen. Wird er "straffällig", wird er körperlich gemaßregelt, z.B. Leine + Maulkorb oder sogar Tod. Der Mensch hat ein Selbstbestimmungsrecht, kann also (zumindest ab Volljährigkeit) selbst über sein Verhalten und die damit verbundenen Höhen oder Tiefen im Verlauf seines Lebens bestimmen, z.B. wie er sich beschäftigt. Wird er straffällig, wird er in schwereren Fällen verhaftet und in "Vollzugsanstalten" bestraft. Gerät er "nur" in soziale Abhängigkeit (z.B. durch Krankheit oder Arbeitslosigkeit oder nach Entlassung aus der Haft), steht ihm in unserem Sozialstaat mehr als 6 qm + Kost zu: Einzelpersonen z.B. eine (Sozial-)Wohnung von 40 qm + Deckung des Lebensunterhalts, auch Hartz4 genannt. Ich bin nicht für "nur" Wegsperren, weder beim Hund noch beim Menschen. Ich bin für sinnvolle und artgerechte Beschäftigung von Psyche und Körper. Insofern wären - wenn ich zu sagen hätte - auch Strafgefangene nicht nur auf 6 qm verwahrt, sondern mit Arbeiten beschäftigt, die sie psychisch und - vor allem - körperlich voll auslasten und der Allgemeinheit dienen, die ja u.a. für deren Kost und Logis aufkommt, aber dennoch Zeit zum Nachdenken lässt, warum man z.B. gerade 16 Stunden pro Tag im Steinbruch Steine klopft, Felder mit dem Spaten umgräbt, im Kohleabbau Kohlenstaub schlucken muss, in der Wüste Brunnen gräbt und ähnliches - also alles harte Arbeiten, die vermutlich zum Nachdenken anregen, was man verbockt hat und wie man nach der Haftentlassung verhindern kann, rückfällig zu werden. Wirkt vielleicht besser als 6 qm in modernen JVA's, wo man mit Fernsehen, Büchern und Sport aller Art eher vom Denken abgelenkt werden könnte. LG Marita Link zu diesem Kommentar
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