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Hund auf Hundewiese gebissen, brauche Hilfe :(


Mest

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Ob jedoch ein Anwaltsschreiben und die angesäuerte Übernahme der Kosten den halter dann genug "schlechtes Gewissen" macht damit er in Zukunft seinem Hund mehr Erziehung zukommen lässt?

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Top-Benutzer in diesem Thema

Er gab mir nur seine Handynummer - Name wollte er partu nicht sagen. Da Linus am Hals stark geblutet hat, bin ich dann allerdings gleich zum TA! Als ich heut auf der Polizei den Vorfall geschildert habe, haben sie mir angeboten eventuell die Adresse anhand der Handynummer zu suchen. Mittags rief dann ein Beamter an mit den Worten "Ich kann ihnen die Adresse geben - ich lege ihnen jedoch sehr ans Herz, bei dem Herren nicht allein aufzutauchen, er hat eine dicke Akte bei uns"

Ich glaube fast nicht, dass sich da iwas friedlich regeln lässt.Der wusste ganz genau, warum er seinen Namen nicht schon wollte :wall:

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Fahrlässige Sachbeschädigung - das gibt es meines Wissen nach nicht im Tierrecht.

Einfach erklärt ist mein Hund eine Sache - die wurde beschädigt und so muss eine Anzeige wegen Sachbeschädigung aufgenommen werden. (Polizisten machen das nicht gerne - Arbeit)

Bevor ich persönlich aber einen Nervenkrieg starte (ich habe einen sehr guten Anwalt) - geht es doch auch friedlich. Letztlich leidet ja ein Tier darunter und vielleicht eine ganze Familie mit Kindern usw.

Bringt mein Brief nichts - dann - aber dann erst kommt der Anwalt und alles andere. Der Besitzer des Hundes hat sich schlecht benommen - aber vielleicht auch nur aus Angst weil er gerade von Hartz 4 lebt - nicht versichert ist usw. - erstmal ohne "offizielle" Dinge probieren und die Keule erst bei den wenigen "üblen" Hundebesitzern. Meine Meinung, Nana

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Jasbandu
Originalbeitrag

Fahrlässige Sachbeschädigung - das gibt es meines Wissen nach nicht im Tierrecht.

Einfach erklärt ist mein Hund eine Sache - die wurde beschädigt und so muss eine Anzeige wegen Sachbeschädigung aufgenommen werden. (Polizisten machen das nicht gerne - Arbeit)

Nochmal: Nein, egal, wie oft Du das wiederholst.

Eine Anzeige muss und wird die Polizei nur bei vorsätzlicher Sachbeschädigung aufnehmen. Nicht bei fahrlässiger, weil die schlicht und ergreifend nicht strafbar ist.

Und wenn ich das lese

Originalbeitrag

Mittags rief dann ein Beamter an mit den Worten "Ich kann ihnen die Adresse geben - ich lege ihnen jedoch sehr ans Herz, bei dem Herren nicht allein aufzutauchen, er hat eine dicke Akte bei uns"

dann keimt in mir der Verdacht, dass dieser Typ vielleicht besser gar keinen Hund halten sollte.

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@ Jas .....

Du irrst dich im juristischen Sachverhalt dieser Geschichte. Das Strafrecht unterscheidet sich in vielen Themenbereichen. In diesem Thema haben wir den Fall, das ein Fremder meine "Sache- Tier" beschädigt hat und dafür haftbar ist. Anzeige der Sachbeschädigung muss von der Polizei aufgenommen werden.

Diese Form der Strafbarkeit ist ein Antragsdelikt, was heißt - ohne Anzeige ermitteln die Behörden nicht von alleine.

Vorsätzlich in diesem Fall wäre - hätte der Hundebesitzer z.B. mit dem Komando "fass" den Hund missbraucht. Dann würden aber unzählige weitere Straftatbestände greifen - hier geht es aber nur um einen verletzten Hund und einen Halter, der nicht für verursachten Schaden haften will.

Das ist eine einfache Sachbeschädigung und die gibt es im Tierrecht nicht "fahrlässig"

Zur Weiterbildung kannst du ja gerne mal grundsätzliches nachlesen;

http://de.wikipedia.org/wiki/Sachbesch%C3%A4digung

oder auch mal Anwälte und Urteile mit Tante go--le besichtigen.

Ich glaube nicht , dass diese Diskussion dem Threadstarter irgendwie weiterhilft,

Nana

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Liebe Mest,

genau der Satzkommt mir bekannt vor, auch das haben wir erst vor einem halben Jahr gehört als wir Anzeige gegen jemanden erstattet haebn. Wenn die Polzei das sagt (und ich bin kein verherrlicher der Polizei...) dann hör drauf! Nimm dir auf jeden Fall jemanden mit der zur Not auch mal austeilen kann, so blöd wie es klingt.

Wobei du eigentlich gar nicht hin musst. Du hast die Adresse un dden Namen, erstatte Anzeige bei der Polizei und geh zum Anwalt. Das mit dem OA würde ich nach wie vor ZUSÄTZLICH machen, der Kerl brauch Auflagen!

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Jasbandu
Originalbeitrag

@ Jas .....

Du irrst dich im juristischen Sachverhalt dieser Geschichte. Das Strafrecht unterscheidet sich in vielen Themenbereichen. In diesem Thema haben wir den Fall, das ein Fremder meine "Sache- Tier" beschädigt hat und dafür haftbar ist. Anzeige der Sachbeschädigung muss von der Polizei aufgenommen werden.

Zum dritten Mal: Nein. Und wenn Du das noch zwanzigmal hier schreibst, ist es immer noch falsch.

Der Fremde ist haftbar, richtig. Aber nur ZIVILRECHTLICH. D. h. er muß den Schaden ersetzen. Er hat sich NICHT strafbar gemacht und deswegen ist das NICHTS für die Polizei.

Originalbeitrag

Vosätzlich in diesem Fall wäre - hätte der Hundebesitzer z.B. mit dem Komando "fass" den Hund missbraucht.

Genau. DANN wäre es strafbar. Hat er aber nicht.

Originalbeitrag

Dann würden aber unzählige weitere Straftatbestände greifen.

Quatsch. Dann wäre es vorsätzliche Sachbeschädigung und ein Verstoß TSchG, sonst nichts.

Originalbeitrag

Das ist eine einfache Sachbeschädigung und die gibt es im Tierrecht nicht "fahrlässig"

Du redest ziemlichen Unsinn. Es gibt kein "Tierrecht". Es gibt das Ordnungswidrigkeitenrecht, und es gibt das Strafrecht. Und selbstverständlich unterscheidet man im Strafrecht in Vorsatz und Fahrlässigkeit.

Originalbeitrag

Zur Weiterbildung kannst du ja gerne mal grundsätzliches nachlesen;

http://de.wikipedia.org/wiki/Sachbesch%C3%A4digung

oder auch mal Anwälte und Urteile mit Tante go--le besichtigen.

Sag mal, hast Du Deinen eigenen Link, den Du zu meiner Weiterbildung hier eingestellt hast, eigentlich selber gelesen? Falls ja, hast Du ihn ganz offensichtlich nicht verstanden.

Da steht zum Beispiel folgender Satz, den Du hier hartnäckig bestreitest:

Die Strafbarkeit setzt Vorsatz voraus [...]. Eine fahrlässig begangene Sachbeschädigung ist nicht strafbar.

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Eure Diskussion bringt doch hier keinem was, oder? Wenn Mest genau wissen wöllte ob sie Anzeige erstatten kann oder nicht bräuchte sie simpel einfach nur nochmal bei den Beamten nachfragen - da is es ziemlich egal wer hier was schreibt ^^, die werden es wohl wissen - immerhin haben sie ihr schon ziemlich weitergeholfen wie ich finde.

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Jasbandu

Ich finde es durchaus wichtig, zu wissen, wie die Rechtslage ist, wenn ich Ansprüche an ein Gegenüber stellen will. Hätte Mest die Rechtslage gekannt, hätte sie sich den Weg zur Polizei sparen können. So hilft es vielleicht dem Nächsten, der vor so einem Problem steht und hier nachliest ;) Der richtige Ansprechpartner in so einem Fall ist das Ordnungsamt, wenn man Anzeige erstatten will.

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Hallo,

natürlich kenne und weiß ich - was ich zum lesen empfehle. Ich beziehe mich hier ausschließlich auf den geschilderten Vorfall der Threadstarter-in.

Auf einem Hunde-Spielplatz ist einer auf den anderen los gegangen und hat diesen so verletzt, das dieser tierärztlich behandelt werden musste.

Nach allem hin und her - entzieht sich der Hundebesitzer des unkontrollierten Tieres aus der Verantwortung. So der bisherige Sachverhalt oder?

Die Polizei ist verpflichtet, meine Anzeige auf Sachbeschädigung erstmal aufzunehmen. Unabhängig davon, dass es sich um ein´Antragsdelikt handelt. Das ist es.

Einen Hundehalter abzuwimmeln ...nö nö nö... entspricht weder unseren Gesetzen noch irgendeiner kommunalen Handlungsweise. Das dürfen Beamte nicht. Die Anzeige muss aufgenommen werden und ob das nun strafrechtlich oder zivilrechtlich oder Nonsens ist - entscheidet die Staatsanwaltschaft. .... und nicht der kleine Oskar Meier der jeden Tag die Parksünder aufschreibt.

Zum Thema vorsätzlich -fahrlässig - da ist unter so vielen Straftatbeständen zu unterscheiden - die nicht hier hin gehörten. Wir versuchen der Threadstarter-in zu einer Meinung und Handlungsweise zu verhelfen und hier nicht ein Juraforum zu starten. Also lasse es jetzt gut sein und hoffen wir, dass alles gut ausgeht. Nana

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