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Wie lange kann man mit der Impfung in Verzug sein?


Siobhan

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Ninchen0_15

Nein, eigentlich nicht, aber wahrscheinlich hat Dein Tierarzt das so in den Impfpass eingetragen und dann gilt die Gültigkeitsdauer, die da steht!

(Ist auch immer noch abhängig davon, welchen Impfrythmus der Hersteller angibt)

Ich hab`doch schon einen Link eingestellt, ca. zum 100. x, wo alles zusammengefasst ist! :)

Hier nochmal

http://www.parasitus.com/vorlagen/tollwutverordnung.pdf

Deine Frage wird ganz unten rechts im letzten Abschnitt beantwortet.

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Junikind

Jetzt hab ich's gefunden - Danke.... Das heißt dann ja, man muß das vor der nächsten Imfung besprechen bzw. bevor der neue Kleber in den Impfpass kommt.

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Ninchen0_15

Ja, würde ich machen und auch dazu sagen, dass Du einen Impfstoff möchtest, wo der Hersteller angibt, dass ein 3 Jahresintervall gültig ist! :)

Muck, natürlich muss das jeder für sich selber entscheiden, ich meine das auch nicht böse, mich regen nur solche an den Haaren herbeigezogene Behauptungen wie die von Gerhard auf.

Ich z.B. verstehe auch, wenn jemand, der schon mal eine Hündin an Pyometra oder Mamma - Karzinom verloren hat, seine nächste Hündin prophylaktisch kastrieren lässt, auch wenn einem 100 x erzählt wird, wie wenig sinnvoll das sei.

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Ich beantworte jetzt einfach nur die Anfangsfrage.

Wir haben Kimas Impfung letztes Jahr wegen ihrer Läufigkeit verschoben und der Tierarzt meinte ein Monat sei gar kein Problem.

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Ninchen0_15

Doch, in dem Moment, wo Du z.B. ein paar Tage später in Urlaub fahren möchtest...!

Dann gilt nämlich wieder die Wartezeit von mindestens 21 Tagen, wie bei der Erstimpfung.

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Ganz unabhängig davon, ob man der Ansicht ist, dass die Impfung zum Schutz gegen Tollwut jährlich dreijährig oder gar nicht nötig ist: Für den Grenzübertritt oder Eintritt auf Hundeausstellung etc. brauchst du für Tollwut entweder einen lückenlosen Impfschutzeintrag oder du musst die längere Wartezeit einhalten wie bei der 1.-Impfung.

Mit Sicherheit ist auch keine komplette neue Grundimmunisierung notwendig, da bei Tollwut in aller Regel eine einmalige Impfung ab der 12. Woche ausreicht, siehe Beipackzettel, es sei denn man benötigt einen Titernachweis zur Einreise in bestimmte Länder! Wobei ein zu geringer oder nicht vorhandener Titer nicht besagt, dass der Hund ungeschützt ist, da der Schutz durch die Gedächtniszellen erfolgt.

Allerhöchstens hatte der Hund, wenn überhaupt, in der Zeit, die zwischen der Nachimpfung und dem geplanten Impftermin lag ein in D wie auch immer unter 0,... zu bezifferndes theoretisches Risiko, an Tollwut zu erkranken.

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Ok, vielen Dank für die Infos.

@Ninchen: Ich mache mir bei ejdem Tehma schon noch eigene Gedanken. Auf jeden Fall sieht man hier eine Tendenz. Und über diese kann ich nächstes Jahr mit miener TÄ kurz sprechen. Es sieht so aus, als würde eine Umstellung bei der Tollwutimpfung auf 3 Jahre mit entsprechendem Impfstoff Sinn machen. Und den Rest kann man wohl weiterhin jährlich impfen lassen. Das Positive daran ist, dass Hund wenigestnes 1 x im Jahr zur TÄ kommt, auch um generell dort gesichtet zu werden und für die Entwurmungstablette muss ich ja ohnehin hin.

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Ninchen0_15

@Ninchen: Ich mache mir bei ejdem Tehma schon noch eigene Gedanken.

:think:

Verstehe ich jetzt nicht, diesen Satz....!

Darum geht es ja, man sollte sich informieren, sich Gedanken dazu machen und dann entscheiden.

Nur, wie man leider immer noch sieht, gibt es noch x TÄ, die nach vollkommen veralteten Impfrichtlinien impfen und ihre Patientenbesitzer auch nicht über die "neuen" (die schon lange nicht mehr "neu" sind!) aufklären.

Warum auch immer.....!

Es ist nicht so, dass TÄ über solche "Neuerungen" nicht informiert würden, mal ganz abgesehen davon, dass sie auch eine Pflicht zur Weiterbildung haben.

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Ninchen0_15

Höchst interessant und sooo sachlich....! :kaffee:

Und was hat das ganze mit dem Thema hier zu tun?

Hier geht es um die OFFIZIELLEN "NEUEN" IMPFRICHTLINIEN!

Aber wahrscheinlich sind die entwickelt worden von diesen ganzen "Impfgegnern", bzw. deshalb :Oo :

Darauf haben sich Tierärztekammer und Hersteller geeinigt, damit die Impfgegner wenigstens alle drei Jahre impfen. Besser seltener als nie.

Bei manchen Hunden reicht das auch, bei Anderen reicht auch jährlich nicht um einen entsprechenden Titer zu halten.

Dazu kommt, dass in unseren Regionen Tollwut, bis auf Einzelfälle, weitgehend eliminiert ist. Somit hat man nicht mehr die schnelle Veränderung des Virenstammes und damit auch nicht mehr die zwingende Notwendigkeit Impfstoffe permanent anzupassen.zitieren

Würdest du mir mal die Frage beantworten, wie Du auf die absurde Idee kommst, Tierärztekammer und Hersteller könnten sich mal eben so über Impfrichtlinien einigen?

Du kannst Dich mit diesem Thema ja nicht im mindesten beschäftigt haben! :Oo

http://www.parasitus.com/vorlagen/tollwutverordnung.pdfzitieren

http://www.med.vetmed.uni-muenchen.de/einrichtungen/gesundheitsvorsorge/leistungen/impfberatung/management_hund.pdf

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