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Vermieter erlaubt Nachbarn Hunde, uns aber nicht


ggmons

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Hallo,

ich habe schon im Teil "Ersthund" gepostet, dass wir gerne einen älteren Hund aus dem Tierheim holen möchten. Inzwischen muss ich aber wohl hier schreiben, denn nun wird es leider rechtlich...

Mir erschien es nur wie nötiger Papierkram den Vermieter um Erlaubnis für die Haltung zu bitten. In unserem Mehrparteienhaus gab es schon immer Hunde. Sogar recht große Hunde (über 70 cm Schulterhöhe), aber auch kleine und mittelgroße. Außer einem gelegentlichen Kläffen war alles immer friedlich. Beschwerden habe ich nicht mitbekommen und wenn doch mal ein Hund mit dem Alleinsein nicht zurechtkam haben wir uns untereinander informiert anstatt den Vermieter einzuschalten.

Im Mietvertrag heißt es:

"Für die Haltung von Haustieren bedarf der Mieter der ERlaubnis des Vermieters. Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn Belästigungen der Hausbewohner und Nachbarn sowie Beeinträchtigungen der Mietsache und des Grundstücks nicht zu erwarten sind. Für die Haltung von Kleintieren ist eine Erlaubnis nicht erforderlich, soweit sich die Anzhal der Tiere in den üblichen Grenzen hält."

Als Antwort auf meine Anfrage bekam ich von der Hausverwaltung folgende Antwort:

"Guten Morgen...,

nach Rücksprache mit dem Eigentümer, Herr F..., muss ich Ihnen leider mitteilen, da die Hunde, welche sich zur Zeit noch im Haus befinden können bleiben, ab neue Hunde werden nicht mehr geduldet.

Sorry.

Mit freundlichen Grüßen"

Ich habe schon mit dem Mieterschutzbund, wo wir Mitglied sind, gesprochen. Dort riet man uns nachzufragen, was für konkrete Gründe vorliegen. Denn ohne Gründe sei es nicht ok. Aber was dann? Ich kann doch trotzdem nicht einfach einen Hund aufnehmen, oder? Und was mache ich, wenn die Hausverwaltung (zum Vermieter selbst dringe ich ja nicht direkt vor) gar nicht mehr antwortet (beliebte Methode, wenn es komplizierter wird)?

Ich möchte ja den Hund, in den ich mich im Tierheim verliebt habe, aufnehmen. Aber wenn es zu lange dauert, dann wird es für den Hund eine Qual, bzw. er kommt anderweitig unter.

Habt ihr irgendeinen Tipp,wie ich da - legal korrekt - weiter kommen kann, und das schnell?

Bin für alles dankbar.

Viele Grüße

ggmons

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Annabellchen

Mach einen persönlichen Termin mit der Hausverwaltung, nimm dazu einen Außenstehenden mit und vielleicht versuchst du vorher noch von deinen Nachbarn Unterschriften zu bekommen, die besagen, dass sie sich durch die Aufnahme eines Hundes nicht belästigt fühlen.

Etwas erzwingen würde ich eher nicht, das geht nachher nur auf Kosten des Hundes, wenn er dann doch plötzlich wieder weg muss. Zumal das Tierheim in vermutlich ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters auch nicht rausgeben wird.

Ich würde im Termin um eine Begründung für die Absage bitten und auch nochmal erklären, dass ihr euch ja keinen unerzogen Welpen holt, der die Türen zerbeißt und auf den Boden pinkelt, sondern einen erwachsenen und erzogenen Hund, der genauso wenig auffällt, wie die bereits im Haus vorhandenen Tiere.

Drücke dir die Daumen!

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hallo,

ich habe jetzt keine konkrete Antwort für Dich, denn ich kenn mich im Mietrecht auch nicht aus.

Würde aber denken, wenn es bisher Hunde im Haus gab, dann kann es Dir keiner verbieten.

Ist aber eine absolute Laienmeinung (rechtlich).

Kennst Du vielleicht irgendeinen Anwalt? Der einen Anwalt für Mietrecht kennt?

Und den mal fragen.

Und den bitten, einen Form-Brief an den Vermieter/ die Hausverwaltung zu schreiben.

Manchmal wirkt das Wunder.

Ich drück die Daumen für Dich und Deinen hoffentlich-bald-Hund.

Ganz, ganz viel Glück euch beiden.

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sweetsandz

Hier ein paar Urteile die euch evtl etwas Klarheit schaffen..

Wenn die Haltung von Hunden unter Erlaubnisvorbehalt steht, kann der Vermieter nach Ansicht des Kölner Landgerichts die Anschaffung auch dann verbieten, wenn es im selben Haus andere Mieter gibt, die einen Hund halten dürfen. (Az.: 6 S 269/09)

Für andere Gerichte müssen gewichtige Gründe für ein Verbot sprechen. Sonst müssten Mieter davon ausgehen können, dass ihr Vermieter seine Zustimmung auch erteilt. (LG Ulm, Az.: 1 S 286/89-01)

Dieselbe Rechtsauffassung vertrat das Landgericht Berlin. Vor allem dann, wenn in einer Wohnanlage schon Hunde gehalten werden, müssen Vermieter demnach ihre Ablehnung sehr gut begründen. (Az.: 64 S 234/85)

Ein Kampfhund beispielsweise kann nach übereinstimmender Meinung vieler Gerichte verboten werden, auch wenn weitere Hunde in der Wohnanlage gehalten werden. (z.B. LG München, Az.: I 13 E 14638/93; LG Nürnberg-Fürth, Az.: 7 S 3264/90 und LG Gießen, Az.: 1 S 128/94)

aber als erstes würde ich an eurer Stelle einfach nachfragen warum und vlt auch einfach mal erklären das es sich um einen älteren Hund handelt.

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Das sind immer diese Thread`s bei denen es mir die Haare aufstellt !!

Sowohl der Eingangstext, als auch die Antworten....

Wir vermieten auch.

Wir entscheiden, ob Haustiere erlaubt sind oder nicht.

Was der Eine darf, gilt nicht für den Anderen....( warum macht man Verträge wenn dann doch jeder macht was er will??)

Diese Ratschläge die immer gleich kommen ( Mieterschutzbund, neue Gesetze... usw......) da krieg ich Pickel , ehrlich....

Geht eine Heizung kaputt, oder gibt es sonst irgendwelche Schäden, können wir nicht sagen...........hey das zahlen wir nicht, wir gehen zum Vermieterschutzbund ( ACHTUNG: Ironie)..... wir stehen in der Pflicht und kümmern uns....alles zum Wohle der Mieter, die ja auch (meistens) pünklich bezahlen. ( und oft kostet das eine Stange Euros)

Die von Euch gemieteten Objekte sind NICHT Euer Eigentum.

Wir Vermieter haben die Arschkarte beim Bauen schon mitbezahlt !!!!!

Eigentumswohnungen fallen nicht vom Himmel. Sie kosten eine MENGE !!! Geld und sind hart erarbeitet......

Darf man da als Vermieter nicht selber entscheiden was man möchte und was nicht??? In der einen Wohnung Hunde erlauben weil da Teppiche oder Fliesen verlegt worden sind ...Laminat oder sonst was???? ........ in der Anderen aber nicht, weil da vielleicht sauteures Parkett verlegt wurde???

Wenn die Vermieter alle so böse sind....... dann spart, und kauft Euch selber was......dann könnt ihr machen was ihr wollt.. ;)

( Das schreibt jemand, der schon tausende Euros an Reparturkosten bezahlt hat, von Mietern die gegen "ALLES" versichert waren......bis es darauf ankam :kaffee: )

Also bitte....... verliert den Respekt nicht vor fremden Eigentum.....

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Lupinchen

Versteh dich schon Sylke..aber als Mieter muss man auch nicht alles direkt abnicken und hinnehmen.

Laut TE gab es kein generelles Hundeverbot - weder für andere Mieter noch im Mietvertrag.

Jetzt kam die Absage ohne das man einen Grund angegeben hat.

Würd ich auch nicht einfach mit Schulterzucken abtun und schon genauer nachfragen.

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Etwas OT, aber Sylke ich versteh grad deine Aufregung nicht, es wurde doch Grundsätzlich nur geraten, nochmal Nachzufragen und sich Begründen zu lassen warum ein Hund nicht erlaubt wird. Niemand hat gesagt schaff dir einfach einen an.

Mich ärgert ein wenig die Einstellung, jeder Mieter ist potenzieller Zerstörer meines Eigentums. Sorry, mit der Einstellung darf ich nichts vermieten. Wie sagt man so schön "Eigentum verpflichtet" und die heutigen Mieten sind auch nicht sooo niedrig das man als Mieter das Gefühl haben muss einem wird Obdach gewährt.

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Originalbeitrag

Das sind immer diese Thread`s bei denen es mir die Haare aufstellt !!

Sowohl der Eingangstext, als auch die Antworten....

Diese Ratschläge die immer gleich kommen ( Mieterschutzbund, neue Gesetze... usw......) da krieg ich Pickel , ehrlich....

Sylke, ich verstehe dich - auch wenn ich nicht selbst vermiete. :party:

Natürlich würde ich, wenn ich gerne einen Hund aufnehmen würde, auch ein freundliches Gespräch mit dem Vermieter/der Hausverwaltung führen. Schließlich soll der Neuzugang ja gut aufgenommen und dauerhaft akzeptiert werden und es soll nicht ständig Stress geben.

Wenn aber ein klares Nein kommt, dann ist das eben ein klares Nein.

Egal, ob es sich rechtlich durchsetzen ließe, ich würde nicht einen Hund halten würden, wenn der Besitzer des Hauses dagegen ist. Ich finde, das ist keine gute Voraussetzung ... schon gar nicht für die vielen nicht vorhersehbaren Fälle, in denen es vielleicht auch mal schwierig wird.

LG

Renate

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Originalbeitrag

Im Mietvertrag heißt es:

"Für die Haltung von Haustieren bedarf der Mieter der ERlaubnis des Vermieters. Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn Belästigungen der Hausbewohner und Nachbarn sowie Beeinträchtigungen der Mietsache und des Grundstücks nicht zu erwarten sind. Für die Haltung von Kleintieren ist eine Erlaubnis nicht erforderlich, soweit sich die Anzhal der Tiere in den üblichen Grenzen hält."

Als Antwort auf meine Anfrage bekam ich von der Hausverwaltung folgende Antwort:

"Guten Morgen...,

nach Rücksprache mit dem Eigentümer, Herr F..., muss ich Ihnen leider mitteilen, da die Hunde, welche sich zur Zeit noch im Haus befinden können bleiben, ab neue Hunde werden nicht mehr geduldet.

Sorry.

Mit freundlichen Grüßen"

Für mich hört sich das so an, als wären wohl doch Schwierigkeiten mit den Hunden aufgetaucht. Denn es scheint ja so als dürften die bisherigen Hunde die dort schon wohnen zwar bleiben, aber danach dürften wohl keine neuen Hunde einziehen.

Wenn ein Fall passiert ist, dass durch einen der bisherigen Hunde ein Schaden an der Mietsache entstanden ist, oder sich einer der Mieter belästigt gefühlt hat, dann kann der Vermieter durchaus erklären warum er keine weiteren Hunde im Haus dulden möchte.

Du kannst sicherlich nachfragen warum der Vermieter das nicht möchte, ich glaube aber nicht dass du damit etwas ändern wirst.

@Berner Sammy

Guter Beitrag, ganz meine Meinung.

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Ich hoffe ich werde nicht falsch verstanden. Wenn der Vermieter Nein sagt heißt das auch Nein. Und das ist auch sein gutes Recht. Trotzdem kann man ja noch mal freundlich nachfragen.

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