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Vermieter erlaubt Nachbarn Hunde, uns aber nicht


ggmons

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MaramitJule

Und hier wird sich trotzdem einfach ein Hund geholt.

Der wird dann auch nicht erzogen, man hat ja kein Geld.

Als Riesenschnauzer echt klasse.

Die Nachbarn hatten richtig Angst vor dem.

Der hat auch die halbe Wohnung zerlegt.

Genau wegen solchen Hundehaltern gibt es immer weniger Vermieter, die Hunde haben wollen.

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Den "Vertrag ist Vertrag"- und "Wenn ich es als Eigentümer nicht will, dann ist es so!"-Vertretern möchte ich eine Frage stellen:

Verbietet irgendjemand auch das "Halten" von Kindern in der Wohnung? Die sind laut! Und machen in ihren jungen Jahren viel kaputt! Und tragen einen Dreck in den Hausflur!

Worauf ich hinweisen will: Es sollte immer ein gewissenhaftes Abwägen sein, wenn jemand in die private Lebensführung anderer Menschen eingreifen möchte. Und nichts anderes tue ich als Vermieter mit solchen Verboten.

Deshalb hat der Gesetzgeber hier auch Grenzen festgelegt, was verboten werden darf und was nicht. Die letzte Änderung, dass Hundehaltung nur noch aus besonderem Grund verboten werden darf, zielt hier klar in eine Richtung. Nur wird, wie in diesem Fall, von Vermieterseite oft so getan, als hätte es diese Neuausrichtung nie gegeben.

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sweetsandz

Also zum Thema Kind und Vermieter.

Ich habe deswegen auch schon absagen bekommen Hund wäre ok aber Kinder nicht oder sie kommen nicht in Frage wir haben eher ein älteres Paar gesucht (das war eine 4Zimmer Whg mit guter Lage im City-Bereich)

Ich bin froh in einer Genossenschaft zu leben hier sind Kinder und Hunde ok und ich kann mich nicht beklagen.

In meiner Eigentumswohnung (geerbt)war es auch nicht so das ich machen konnte was ich wollte da wurde auf den Eigentumsversammlungen vorher schon beschlossen das man keine Hunde wollte.Mein Hund wurde geduldet und das war auch der Grund zu meinem Mann zu ziehen denn man hat schon gemerkt das die Leute einen nicht wollten.

Es hat alles immer zwei Medallien und ich verstehe beide Seiten.

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Joss the Dog

Also so langsam knallt es bei einigen durch, oder? ( @ Florian )

Was hat denn die Hundehaltung bei diesem Thema nun schon wieder mit Kindern zu tun?

Entschuldige bitte meine etwas unfreundliche Ausdrucksweise, aber meine Güte, das geht gar nicht!

Gewissenhaftes Abwägen hin oder her - aber, ach was solls *auf die Finger setz*

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Abgesehen davon kann einem der Vermieter auch absagen, weil man Kinder hat.

Der Vermieter kann mir auch absagen, weil er mich unsympathisch findet.

Es ist sein gutes Recht selbst zu bestimmen, wem er seine Wohnung gibt und was man darin machen darf und was nicht. Wem die Bedingungen nicht passen, der sucht sich halt eine andere Wohnung.

Ich verstehe überhaupt nicht, warum manche nicht in der Lage sind, sich in die Vermieterposition einzudenken. Wobei ich hier noch mal klar zwischen Privatvermietung und GEnossenschaften unterscheide (die sind wohl gut genug versichert, dass ichs da auch nicht ganz nachvollziehen kann, wenn sie zB keine Hunde erlauben, aber das sind ja auch die wenigsten).

Nunja, es gibt immer Leute, die nur IHRE eigenen Rechte durchsetzen wollen und an andere überhaupt nicht denken.

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Originalbeitrag

Den "Vertrag ist Vertrag"- und "Wenn ich es als Eigentümer nicht will, dann ist es so!"-Vertretern möchte ich eine Frage stellen:

Verbietet irgendjemand auch das "Halten" von Kindern in der Wohnung? Die sind laut! Und machen in ihren jungen Jahren viel kaputt! Und tragen einen Dreck in den Hausflur!

Ich hoffe, das meinst du nicht im Ernst.

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McChappi

So weit ich weiß ist das Gesetz seid anfang diesem Jahres geändert worden und ein Vermieter darf nicht mehr per se hundehaltung verbieten sondern muss im Einzelfall entscheiden ob der Hund eine Belästigung dar stellt.

Um das zu entscheiden müsste erstmal ein Hund da sein.

Ich würde aber auch davon abraten einfach einen zu holen sondern ein persöhnliches Gespräch suchen

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Dieses neue Gesetz sagt auch nix anderes als vorher. Ich versteh nicht, warum sich immer alle auf dieses Gesetz berufen wollen. Der Vermieter muss im Einzelfall entscheiden. JA! Dann entscheidet er sich halt im EINZELFALL dagegen, dass dieser Mieter einen Hund halten darf. Punkt.

Und nein, dafür muss kein Hund da sein. Wenn der Vermieter den Mietern aus welchen Gründen auch immer, nicht zutraut, den Hund ordentlich zu halten, kann er es verbieten ohne dass jemals ein Hund da war.

Und ich kann nur noch einmal sagen, dass ich das nur gerechtfertigt finde. Auch wenn ich selbst als Hundehalter mich damit rumplagen muss, dass so viele Vermieter keine Hunde wollen :(

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Und ich könnte mir (ohne Sylke gefragt zu haben!) der Vorschlag, doch gleichmal vom Anwalt ein Schreiben aufsetzen zu lassen, ein wenig ihren Puls beschleunigt hat ;)

Du kennst mich gut ;):kuss:

Ich habe es vielleicht etwas krass ausgedrückt, aber heute morgen stellten sich mir die Haare bei deinem Beitrag hoch.

Wahrscheinlich aus der Erfahrung selbst Mieter zu sein, der sich um die meisten Dinge selber kümmert

Das ist schon ok Tanja ;) Ich kann mich da auch gut in Mieter hineinversetzen, die sich alleine gelassen fühlen...schwarze Schafe gibt es auf beiden Seiten ;) Freut mich, dass ihr jetzt einen netten Vermieter erwischt habt :)

Wieso ist das eine Frechheit?

Wenn ein Vermieter keine Haustiere - so wie Jörg schon schrieb, ab sofort als Grundsätzlichkeit - mehr akzeptiert dann ist das so und wieso sollte er sich dafür rechtfertigen?

Wir haben auch 2 Mietswohnungen und in der einen erlauben wir Hunde, in der anderen nicht! Das hat Gründe und ich würde mich dafür auch nicht vor "fremden Menschen" rechtfertigen...

zitieren

So ist es !!!!!!! , und genauso ist es bei uns auch.... wir vermieten sehr gerne an Leute mit Hunden.... möchten aber einfach nur, dass es akzeptiert wird, wenn wir es in einer anderen Wohnung nicht erlauben.

So weit ich weiß ist das Gesetz seid anfang diesem Jahres geändert worden und ein Vermieter darf nicht mehr per se hundehaltung verbieten sondern muss im Einzelfall entscheiden ob der Hund eine Belästigung dar stellt.

Im Grunde hat kein Mieter was davon, wenn er es per Gesetz durchsetzen würde/könnte, einen Hund zu halten, den die Vermieter nicht wollen.

Vermieten und mieten ist ein Geben und ein Nehmen.

Setzt man Hundehaltung durch ( bzw könnte man das) , obwohl es ausdrücklich verboten wurde, ist das Verhältnis gestört, und da haben beide Seiten nichts davon.

Einfacher ist es doch, sich was Anderes zu suchen, wo man samt Hund gerne gesehen wird.

Fragen kann man immer, das ist ja nicht das Problem.

Nur wenn die Antwort NEIN lautet, sollte man das auch akzeptieren.

___________________________________________

@ Florian: Wir hatten tatsächlich schon mal "Bewerber" für eine Wohung, die aufgrund ihrer 3 Kinder mehrfach von anderen Vermietern abgelehnt worden sind.

War dann halt so ;) Die wohnen jetzt seit mittlerweile 6 Jahren in einem Objekt von uns...

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