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Darf eine Ordnungsbehörde anordnen, dass ein Hund nicht aus der Wohnung darf? Sonst Ordnungsgeld für Halter


langstbosch

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langstbosch

Hey erstmal, ich bin sozusagen die Neue und hätte da mal ein Frage:

Seit Mitte Oktober habe ich einen Bernhardinerhündin ca. 4 Jahre alt aus Mallorca. Es war bei uns beiden Liebe auf den Ersten Blick. Dieser Hund hat auf einem großen Grundstück mit Artgenossen gelebt und kennt keine Zivilisationsgeräusche oder sonstige Erziehungskommandos. Nur Autos liebt sie über alles. Ich muss viel mit ihr üben, an der Leine ging garnicht aber das haben wir alles im Griff.

Im November war ich mit meiner Hündin unterwegs in meinem Ort und wollte nach langem Spaziergang zum Bus, fährt sie gerne, auf dem Weg zur Bushaltestelle hilt mich ein Mann an, der gerade mit seiner Partnerin auf seinen Parkplatz fuhr und ansgestiegen war, ob er mal den Hund streicheln dürfte. Ich meinte im Prinzip ja aber ich möchte zum Bus, natürlich wurde das ignoriert und der Hund gestreichelt. Dann stieg auf der Beifahrerseite hinten noch die kleine Tochter aus und ließ die Autotüre auf. Meine Hündin auf der Suche nach INPUT schaute auf den Rücksitz und legte die Forderpfoten drauf. Mann ging auf die andere Seite des Fahrzeugs und öffnete die Türe, 60 Kilo gebalde Hunde-Neugierde richtete sich nach vorn, erst da sah ich, das ein Hund auf der Rückbank saß und ich sagte noch nehmen sie den Hund bitte weg, was machen sie den da. Der Hundebesitzer ging mit seinem Hund auf dem Arm um das Auto und wollte die Tür schließen, in diesem Mom biß meine den anderen Hund. Großes geschrei gezerre und alles, ich versuchte meine Hünde wegzuzerren was mir natürlich nicht gelang. Dann hat der andere Hundehalter seine Hand dazwischen gemacht und meine hat wohl auch die Hand gebissen.

Es war natürlich eine riesen Aufregung und was noch so alles dazu gehörte. Ich bemühte mich meinen Hund aus diesem Tohuwabou weg zu bekommen, was mir endlich auch gelang. Gab meine Adresse an und ging zum Bus. Habe mich selbst noch bei der Polizei gemeldet und die Beisserei quasi angezeigt.

Lange Rede ich bekam von dem Geschädigten eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung und eine Vorladung. Dieser bin ich nachgekommen. Der Beamte meine da der Herr mehrere Zeugen hätte und auch eindrucksvolle Bilder vorliegen wäre es besser für mich die Angelegenheit einem Anwalt zu übergeben. Ich wollte meine Sicht des Geschehens zu Protokoll geben, aber der Beamte lehnte es ab. Okay suche ich mir einen Anwalt. Zwei Tage später kam der Geschädigte zu mir und wollte den Vorfall so regeln. Ich hatte noch keine Haftpflichtversicherung für meine neuen Hund, so das ich die Kosten nicht aufeinmal begleichen konnte und diese auch mitteilte. Er war damit einverstanden und wollte seinen Anwalt bitten mir doch einen Zahlungsvorschlag zu unterbreiten, und die Anzeige zurücknehmen.

Ich bekam sodann Post vom Anwalt und es wurden Vorschläge gemacht die nicht vereinbart waren. Ich habe also nicht reagiert. 2 Tage später rief der Mann an und war richtig böse das ich mit nicht mit dem Anwalt unterhalten habe, und so weiter und so fort. Ich sagte in diesem Ton lasse ich bei aller Liebe nicht mit mir reden und er solle sich doch abreagieren ich lege auf.

Post von der hiessigen Ordnungsbehörde war klar. Ich sollte meinen Hund als gefährlichen Hund eintragen lassen und es wurde mir mit zugang des Schreibens untersagt meinen Hund auszuführen, da ich keine Genehmigung habe zum Führen eines gefährlichen Hundes. Der Sachbearbeiter ließ mich bei einem persönlichen Vorstellen auf der Behörde garnicht zu Wort kommen bzw. alles was ich sagen konnte, wurde umgedreht und er meint immer nur stoisch IHR HUND HAT GEBISSEN und ist gefährlich. Er hatte sich aber seinem Schreiben zufolge lange mit der Gegenseite unterhalten, denn es kamen Bemerkungen, die ich noch von dem Persönlichen Gespräch des Geschädigten in meiner Wohnung kannte. Ich sagte dies dem Beamten. Egal ihr Hund hat gebissen. Ich legte den schriftlich einen Widerspruch ein und ebenso Widerspruch bezgl. der Genehmigung zu führen eines gefährlichen Hundes. Zu erwähnen ist: seit 1995 habe ich große Hunde Schäferhund/Neufundländermischung, Howawart/Neufi, Landseer Ausbildung zum Therapiebegleithund, und jetzt den Berni.

Des Widerspruch hatte zur Folge das der Sachbearbeiter mich persönlich anrief und ich sagte, das meine Erfahrungen mit ihm mich gelehrt haben nur im Besein einer weiteren Person zu reden. So jetzt habe ich am Mittwoch den 12. ein Schreiben erhalten in dem ich aufgefordert werde die Genehmigung zu beantragen bis zum 14.2. mit Sachkundenachweis und Wesenstest. Sollte dies nicht erfolgen werde er prüfen mir den Hund wegzunehmen. Im übrigen: [ich weise Sie nochmals ausdrücklich darauf hin, dass Sie z.Zt. nicht im Besitz einer Erlaubnis zur Haltung Ihres Hundes sind und Ihren Hund außerhalb des eingefriedeten Besitztums nicht führen dürfen. Sollten Sie dennoch mit Ihrem Hund außerhalb Ihrer Wohnung angetroffen werden, müssen Sie mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens rechnen.] Ich wohne zur Miete. Hat irgendjemand einen ähnlichen Fall erlebt mit einer Behörde?

Ich habe mir jetzt einen Anwalt genommen und bis zum Termin vorerst WIDERSPRUCH eingelegt.

Eine fassungslose Hundehalterin

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Da ist ja alles schiefgegangen, was schiefgehen konnte. Ich kann Dir leider nicht helfen, hoffentlich ist Dein Anwalt gut und erfahrungsgemäß hilft mit etwas Abstand noch mal ein persönliches Gespräch mit dem Geschädigten auf neutralem Terrain.

Im Interesse Deines Hundes wünsche ich Dir viel Kraft, die Angelegenheit gut durchzustehen.

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Hast du denn einen Bescheid bekommen in dem dein Hund als gefährlich eingestuft wurde? Wenn dem so ist, dann darfst du selbst wirklich nicht mit dem Hund rausgehen. Denn mit "einem gefährlichen Hund" benötigt es den entsprechenden Sachkundenachweis.

Bei den Bestimmungen gibt es übrigens noch Unterschiede bei den einzelnen Bundesländern.

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Miralinde

Ich denke das die Sache einfach doof gelaufen ist... ich denke aber nicht, dass das Ordnungsamt dir das Gassie gehen verbieten darf.

Am besten meldest du dich mal beim Vet Amt und fragst dort nach die können dazu meist besser auskunft geben.

Dein Hund ist ja noch nicht mal ans Gefährlich eingestuft daher ist es quatsch was der Ordnungsbeamte sagt.

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Der Vorfall war im November, daher ja auch meine Frage ob der Hund als gefährlich eingestuft worden ist, Zeit genug war bis jetzt ja da. Wenn er eingestuft ist, würde ich nicht mit dem Hund raus gehen.

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Ich glaube auch nicht das einem irgend jemand das Gassi gehen verbieten darf. Bis sich die Angelegenheit geklärt hat, würde ich Dir einfach raten das Du ihr einen Maulkorb anziehst, den Sachkundenachweis musst Du aber trotzdem machen, denke ich.

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Originalbeitrag

Ich glaube auch nicht das einem irgend jemand das Gassi gehen verbieten darf. Bis sich die Angelegenheit geklärt hat, würde ich Dir einfach raten das Du ihr einen Maulkorb anziehst, den Sachkundenachweis musst Du aber trotzdem machen, denke ich.

Ich finde die ganze Geschichte irgendwie reichlich verworren, aber WENN der Hund als gefährlich eingestuft wurde, hilft da auch ein Maulkorb erstmal nicht!

60 kg "gefährlicher" Hund kann auch mit Maulkorb ziemliche Schäden verursachen...

Ich würde im Zweifel jemanden suchen, der den Sachkundenachweis hat und den bitten, Dich bei Spaziergängen zu begleiten.

Ansonsten: Versuchen, mit einem sachkundigen Anwalt die Kastanien aus dem Feuer zu ziehen.

Und nie wieder einen Hund in der Größe die Vorderpfoten auf den Rücksitz eines fremden Autos legen lassen. Egal, wie andere sich verhalten, DEIN Hund hat dem Eigentum anderer Menschen fern zu bleiben. Du weißt ja nicht, was in diesem Auto ist (z.B. ein anderer Hund...) und es gehört sich nunmal einfach nicht. Viele Leute hätten sicherlich schon deswegen eine Anzeige gestartet....

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Zu erwähnen ist: seit 1995 habe ich große Hunde Schäferhund/Neufundländermischung, Howawart/Neufi, Landseer Ausbildung zum Therapiebegleithund

Wenn das so ist, habe ich Mühe nachzuvollziehen dass:

Der Hund nicht haftpflichtversicher ist. Für mich ein absolutes nogo.

Du nicht konsequent dem Mann mitgeteilt hast, dass du keinen Kontakt wünscht.

Du nicht eingegriffen hast, als "deine Hündin auf der Suche nach INPUT schaute auf den Rücksitz und legte die Forderpfoten drauf".

Spätestens dann "60 Kilo geballte Hunde-Neugierde richtete sich nach vorn" hättest du die Übung aber definitiv abbrechen müssen.

Und warum der Mann "seinen Hund wegnehmen soll", verstehe ich auch nicht und

wie deiner den Hund auf dem Arm des Mannes beissen kann, noch weniger.

Das war eine Kette mit vielen Eingreifmöglichkeiten. Dass du dessen nicht fähig warst und dein Hund in der Folge Hund und Mensch gebissen hast, ist vermutlich für das Ordnungsamt ausreichend, dich als nicht fähig zu sehen, diesen Hund so zu führen, dass andere nicht gefährdet sind. Deshalb diese Auflage.

Es ist ja auch in der Verantwortung des Ordnungsamtes im Rahmen seiner Möglichkeiten, weitere Gefährdung zu verhindern. Zumal dein Hund ja gebissen hat. Hund und Mensch. (zum Glück nicht das Kind)

Das Ganze ist im November passiert.

Ich würde mit dem Hund zusammen mit einem Trainer intensiv daran arbeiten, damit der Hund so zu händeln ist von DIR, dass du ihn jederzeit im Griff hast und dies in einer entsprechenden Prüfung auch vorzeigen kannst. Wenn sich dabei zeigt, dass du den Hund weder erzieherisch noch durch deine Körperkraft führen kannst, dann musst du ihn abgeben.

Damit der Hund eine Chance bekommt bei jemand geeigneten und niemand mehr durch euch beide gefährdet ist.

Das klingt jetzt hart, aber die Sicherheit der Lebewesen um uns herum ist höher zu werten, als jegliche Sentimentalität.

Gruss Eva

ps. nein, ich bin nicht perfekt, aber wenn ich Mist gebaut habe, muss ich auch die Konsequenzen tragen.

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langstbosch

Danke für die Antworten.

Ja Mohammed da habe ich wohl in die vollen gegriffen.

Den Tipp mit dem Veteinäramt ist gut werde ich am Montag gleich mal anfragen.

Sponsor, ich bin sicher das Dein Hund die Etikette kpl. drauf hat ;-)

Eva Deine Antwort ist beleidigend und unsachlich. Ich stehe für meine Fehler ein!

Skita dann solltest Du den Text nochmals lesen vielleicht klappt es ja dann.

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Gast
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