McChappi 13. März 2015 Teilen 13. März 2015 Absolut richtig das Urteil! Unmöglich! Mal fürn paar Tage, weil der Sitter im Urlaub ist oder alle paare Wochen mal nen Tag, weil noch ne Konferenz ansteht oder so, find ichs ja okay. Aber nicht für täglich! Und unterumständen noch 15 Jahre. Sunny war auch mal 4 Tage mit Lexi zur Arbeit als ich auf nem Lehrgang war. Sie hatte aber dasganze Auto plus 1 20min gassi und 1mal 40min. Sonst ist das doch nix. Selbst in meinem Büro damals waren sowohl vivo als auch Sunny schnell genervt. Link zu diesem Kommentar
Miralinde 13. März 2015 Teilen 13. März 2015 Na... wer sperrt denn alles seine Hunde nachts in eine Box und findet es völlig in Ordnung... das ist Meiner Meinung genau das selbe! 3 Link zu diesem Kommentar
MissWuff 14. März 2015 Teilen 14. März 2015 Na... wer sperrt denn alles seine Hunde nachts in eine Box und findet es völlig in Ordnung... das ist Meiner Meinung genau das selbe! Seh ich anders. Nachts schläft meine Kleine, würde sie oder so machen - nur ohne Box würde sie an Möbel gehen, die ihr gefährlich werden könnten. Ein paar Stunden tagsüber find ich auch okay, aber bei den meisten Hunden kann ich mir nicht vorstellen, dass da mehr als sagen wir mal 4h einfach so an ihnen "vorbeiziehen", grade im Auto. Ich weiß von einer Person (allerdings in einem englischsprachigen Land), die ihren Hund während der Arbeit zuhause recht lange in der Box lässt. In dem Fall finde ich es okay, denn der Hund kommt damit gut klar, hat sich bei ihr sehr gut entwickelt, sie macht alles für den Hund, das meiste Geld geht für's Futter etc. drauf und so wie ich es verstehe ist sie samt Hund einfach mal so als sie 18 wurde zuhause rausgeflogen... für so was kann man nicht planen, und ich glaube nicht, dass es dem Hund woanders so gut gehen würde wie bei ihr, sie macht den ganzen restlichen Tag quasi was mit ihm. Zumal TH-Hunde in den USA etc. ja noch mal extra schlechte Karten haben, abgeben ist da schwierig, ihren anderen Hund musste sie aber wohl verantwortlicherweise hergeben und hat es geschafft, ein neues Zuhause zu organisieren.A Also es gibt "Ausnahmen", wo ich echt nix sage. Aber generell find ich's auch nicht okay und zudem unnötig. Link zu diesem Kommentar
Angie84 14. März 2015 Teilen 14. März 2015 Tut mir leid, was das angeht gibt es für mich keine Ausnahmen. Ich sehe keinen Grund, warum ein Hund stundenlang in eine Box gesperrt gehört. Dann soll man sich Nagetiere holen. Entweder das Tier kann allein bleiben oder man muss nach Alternativen suchen. Eine Box ist für mich keine Alternative 7 Link zu diesem Kommentar
dieDanij 14. März 2015 Teilen 14. März 2015 Ich zitiere mal die schönsten Stellen aus dem Artikel: Die Behörde verwies bei dem Verbot auf das Tierschutzrecht. Ein Aufenthalt über Stunden hinweg auf weniger als zwei Quadratmetern an regelmäßig vier Werktagen verstoße gegen das Gesetz. Richter Bartels sagte, in dem Fall gehe es nicht um die individuelle Situation des Tieres. Völlig simpel. Es geht nicht darum, wo die Box ist - ob Auto, im Büro, in der Wohnung. Und es geht auch nicht darum, ob das Tier offensichtlich leidet, ob man nicht im Stande ist, für eine andere Lösung zu suchen oder ähnliches. Regelmäßige, stundenlange Boxenhaltung ist nach Tierschutzgesetz für Hunde verboten. 7 Link zu diesem Kommentar
gast 14. März 2015 Autor Teilen 14. März 2015 Pfff...Box. Das ist doch ne Höhle. :-/ Link zu diesem Kommentar
dieDanij 14. März 2015 Teilen 14. März 2015 Regelmäßige, stundenlange Höhlenhaltung ist nach TSchG verboten, wenn die Höhle nicht die erforderlichen Mindestmaße (siehe Zwinger) aufweist. 3 Link zu diesem Kommentar
Charlien 14. März 2015 Teilen 14. März 2015 Nachts schläft meine Kleine, würde sie oder so machen - nur ohne Box würde sie an Möbel .... Ein paar Stunden tagsüber find ich auch okay, Nachts 8 Stunden 10? Stunden Tags 4 ist ein Verstoss gegen das Gesetz und ist Tierquälerei 1 Link zu diesem Kommentar
Gast 14. März 2015 Teilen 14. März 2015 Und was ist mit Diensthunden während der Arbeit? Die sind auch in Fahrzeugboxen? Haben Behörden andere Gesetze? Davon abgesehen finde ich im TSchG nichts über diese zwei qm. Link zu diesem Kommentar
Tina+Sammy 14. März 2015 Teilen 14. März 2015 Im Tierschutzgesetz findest Du aber was über 6qm. Das ist die vorgeschriebene Größe für einen Zwinger. Und ein Zwinger ist ein Zwinger- ob er im Garten steht oder im Wohn-/Schlafzimmer. 1 Link zu diesem Kommentar
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