Flusentrude 18. Oktober 2015 Teilen 18. Oktober 2015 Ich habe die Vermutung - muß ja nicht richtig sein - daß du deinem Sohn ,der ja nicht bei dir lebt,einen Anreiz bieten willst....wenn das so ist,würde ich darüber nachdenken,ob das nicht auch anders geht - zumal ja schon ein Hund "da" ist. Und überlegen,ob du es dann trotzdem auf einen Streit mit dem Vermieter ankommen lassen willst. 1 Link zu diesem Kommentar
gast 18. Oktober 2015 Teilen 18. Oktober 2015 Ich denke auch, dass ein Hund für ein 7-jähriges Kind nicht das passende Geschenk ist. Kinder in diesem Alter sind schnell zu begeistern, aber genauso schnell für andere Dinge. Und warum ein Chihuahua? Weil er klein ist und zu einem 7-jährigen Kind passt? Soll er etwa mit ihm alleine spazierengehen? Wir haben selber einen und jede Begegnung mit einem größeren Hund bei Spaziergängen ist ein Abenteuer, sehen ihn größere Hunde doch oft als "Beute" an. Ich würde niemals. AndreM, niemals einen Siebenjährigen mit einem Hund spazierengehen lassen. Das wirst Du aber nicht vermeiden können, es sei denn Du oder die Mutter überwachen ihn 24 Stunden. Ob der größere Hund sich mit ihm verträgt, ist das nächste Problem. Sind die beiden Hunde am Tage alleine? Wir haben eine seelensgute 27-kg-Hündin und unser Chi und sie verstehen sich blendend. Trotzdem würde es mir auch niemals einfallen, sie miteinander alleine zu lassen, genügt doch eine unbedachte Bewegung, um den Kleinen zu verletzen. Ganz ehrlich - hör auf Deine Hausverwaltung und vergiss es, man kann immer von einem Kauf zurücktreten. Wenn Dein Sohn 12 Jahre ist und immer noch einen Hund will, ist das wohl eine bessere Konstellation, zumal ja ein Hund schon in der Familie ist. 7 Link zu diesem Kommentar
segugiospinone 18. Oktober 2015 Teilen 18. Oktober 2015 Bevor ich den Anwalt damit beauftrage, für mich die Hundehaltung durchzusetzen, würde ich den Anwalt befragen, wie ich am besten vom Kaufvertrag zurücktreten kann.Ein Chihuahua (der schreibt sich nämlich so) wird 15-18 Jahre alt. Als Geschenk für ein 7jähriges Kind halte ich einen solch "zerbrechlichen" Hund für absolut ungeeignet.Und dass Dein Sohn dauerhaft kein Interesse haben könnte, davon gehst Du doch selbst aus, denn auf die Frage, was geschieht, wenn der Junge nach 2 Wochen keine Lust mehr auf den Hund hat, hast Du geantwortet: "Ja das habe ich mir nach hin ein schon überlegt. Daher wollte ich auch die Haltegenehmigung oder ein Daueraufenthalt haben."Wenn DU einen Hund willst, dann such Dir eine Wohnung, wo Hundehaltung erlaubt ist und mach Dich dann auf die Suche nach einem passenden Vierbeiner. Dann kann Dein Sohn ja jederzeit mit dem Tier spielen oder sonstwie Zeit verbringen. Aber DU trägst die jahrelange Verantwortung. Was auch bedeutet, dass Unternehmungen mit dem Sohn, wo der Hund nicht dabei sein kann, ggf. schwierig werden. 6 Link zu diesem Kommentar
gast 18. Oktober 2015 Teilen 18. Oktober 2015 Ich finde es mehr als traurig, daß man für eine verübergehende (wenn das so stimmt ) Haltung eines Kleinsthundes einen Rechtsanwalt bemühen will oder soll! Außerdem ist die ganze Idee eher unüberlegt, wie ja schon mehrfach geschreiben wurde. Einem 7-jährigen einen Hund zu schenken, noch dazu wenn in dem Haushalt schon ein großes Exemplar lebt. Ich finde, du solltest dieses Vorhaben abbrechen! 2 Link zu diesem Kommentar
gast 18. Oktober 2015 Teilen 18. Oktober 2015 Nun Doris, ich geb Dir in allem Recht, aber mich stört das Wort "zerbrechlich". Die kleinen Kerle sind erstaunlich robust und wenn Du einen Chi dran gewöhnst, marschiert er locker Wanderungen über 4 Stunden mit. Und Du müsstest mal sehen, wie er mit unserem Papillon um die Plüschtiere kämpft.... Zerbrechlich ist irgendwie anders. Aber ich weiss was Du meinst. 1 Link zu diesem Kommentar
Emanuela 18. Oktober 2015 Teilen 18. Oktober 2015 Ich kann den Anderen nur zustimmen. Ein 7 Jähriges Kind ein Hund schenken? geht gar nicht. Schenk dem Kind ein Plüschhund und wenn es mit 12 immer noch nen Chi will, kannst du darüber ja noch mal nachdenken. Vor allem Dingen beachte eins; in der Pubertät will das Kinchen vielleicht gar keinen Chi mehr sondern ne Dogge, kaufst du ihm das auch? Oder schlag dem Kind vor du kaufst ihm ein Pferd. Ich wette es wird dir täglich entgegen kommen mit ´und wo bleibt mein Pferd?´ Übermorgen will er vielleicht weder Pferd noch Hund sondern lieber nen Krokodil unterm Bett und dann? 1 Link zu diesem Kommentar
gast 18. Oktober 2015 Teilen 18. Oktober 2015 Also ich hätte viel zuviel Angst, daß ich so einem Winzling mal versehentlich wo draufsteige und ihn verletze. Und auch die Haltung zusammen mit einem großen Hund - ob jeder große Hund weiß, daß er da ein bißchen Rücksicht nehmen muß? Aber vielleicht bin ich auch voreingenommen - ich kann mit diesen kleinen Hunden nichts anfangen und kenne nur ewig kläffende. 1 Link zu diesem Kommentar
Emanuela 18. Oktober 2015 Teilen 18. Oktober 2015 Also ich hätte viel zuviel Angst, daß ich so einem Winzling mal versehentlich wo draufsteige und ihn verletze. Und auch die Haltung zusammen mit einem großen Hund - ob jeder große Hund weiß, daß er da ein bißchen Rücksicht nehmen muß? Aber vielleicht bin ich auch voreingenommen - ich kann mit diesen kleinen Hunden nichts anfangen und kenne nur ewig kläffende. Ich mache mir da weniger Sorgen um Erwachsene. Ein 7 Jähriges Kind was Hundi mit Vollspeed knuddeln will und zu feste zuquetscht wöre meine Sorge. Auf die Weise sind schon Meerschweinchen und Kaninchen zu Tode gekommen und da die im Regelfall auch nicht viel weniger wiegen wie nen Chi... 1 Link zu diesem Kommentar
AndreM 18. Oktober 2015 Autor Teilen 18. Oktober 2015 Hallo zusammen, geht es jetzt um meinen Sohn oder er um die Rechtliche Frage zu diesem Thema. Macht euch mal bitte keine Sorgen um mein Sohn und ob es dem Tier gut gehen wird. Die Haltung für das Tier wollte ich ja auch nur zur Sicherheit haben, wenn eben was schief läuft. Aber diese wurde ja schon im Vorfeld untersagt. Bevor ich das Tier überhaupt schon hier habe. Ich habe es für meiner Plicht gehalten die HV darüber zu informieren das ich meinen Sohn sein Hund hier habe. Darauf hin kam die Antwort, wenn der Hund dauerhaft hier ist wird das nicht geduldet. Da ich nicht weiß was bei der HV dauerhaft heißt, wollte ich wie schon geschrieben die dauerhafte Haltung für das Tier. Selbs wenn es bei meinen Sohn lebt. Die HV Antwortete eine Haltung gibt es nicht, weil ich nicht den Vermieter gefragt habe bevor der Hund da ist. Diese habe ich ja in Prinzip getan, die HV vertritt in allen belangen den Eigentümer und so habe ich doch nichts falsch gemacht. Der Hund ist noch gar nicht hier und das Nachweislich da. Aber es wird gedacht, das der Hund hier ist. Und die HV hat mir auch netter weise geschrieben, der Hund ist nicht gestattet. Eigentlich ist es egal was ich machen würde. Im letzten Satz heißt es Wörtlich Es ist nun letztmalig die Endscheidung der Eigentümers, keine Hundehaltung. Bitte danach handeln, ansonsten Mietrechtliche Maßnahmen. Mit dieser Aussage widerspricht die HV sich doch. Es heißt erst den Vermieter fragen. Wobei gleich dargestellt wird es werden sowieso keine Hunde zugelassen. Nur gut das ich dieses Schriftlich habe. Und mein Sohn sein Hund ist ja auch nicht gestatte. Egal ob er schon hier ist oder nicht und ich den schon gekauft habe. Ich bin ja kein Jurist aber das alles würde mich schon zu denken geben. Hund hier sieht man es wieder. Es werden ihrere eigenen Gesetze gemacht. Was bedeutet das jetzt für mich. Eine Haltung wird nicht geduldet dagegen wird etwas vom RA bestimmt unternommen. Wenn ich Glück habe bekomme ich die Endscheidung schon vor Ablauf des Monates. Wenn nicht, und der Hund ist hier werde ich von der HV bestimmt die Fristlose Kündigung bekommen. Aber auf was sollte diese sein. Auf das ich ein Hund hier habe es ist ja keine Haltung. Auf dem Verbot einer Haltung wäre ja ein Widerspruch also steht das nicht im Raum weil noch keiner recht habe. Und glaubt mir die HV ist das letzte. MFG AndreM Link zu diesem Kommentar
segugiospinone 18. Oktober 2015 Teilen 18. Oktober 2015 Nun Doris, ich geb Dir in allem Recht, aber mich stört das Wort "zerbrechlich". Die kleinen Kerle sind erstaunlich robust und wenn Du einen Chi dran gewöhnst, marschiert er locker Wanderungen über 4 Stunden mit. Und Du müsstest mal sehen, wie er mit unserem Papillon um die Plüschtiere kämpft.... Zerbrechlich ist irgendwie anders. Aber ich weiss was Du meinst. Ich weiß schon, dass der Ausdruck nicht so ganz richtig ist. Aber mir fällt der richtige nicht ein. Eine Freundin von mir hat einen Chi. Eine alte Hündin. Wenn die von der Couch oder vom Bett fallen würde, könnte das einfach böse enden. Auch übersieht man das kleine Teilchen <3 einfach schneller. Für ein Kind halte ich einen Chi für wirklich nicht geeignet. Link zu diesem Kommentar
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