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Tiere können gepfändet werden


manabe

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Feuerseele

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:

§ 811c ZPO

(1) Tiere, die im häuslichen Bereich und nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden, sind der Pfändung nicht unterworfen.

(2) Auf Antrag des Gläubigers lässt das Vollstreckungsgericht eine Pfändung wegen des hohen Wertes des Tieres zu, wenn die Unpfändbarkeit für den Gläubiger eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der Belange des Tierschutzes und der berechtigten Interessen des Schuldners nicht zu rechtfertigen ist.

Alles klärchen?

Und: Mich würde interessieren, in welcher Stadt nach Haustieren und deren Wert im Zusammenhang mit ALGII gefragt wird. Das ist rechtlich nämlich so nicht haltbar. In dem bundesweit gültigen ALGII-Antrag wird nicht nach Haustieren gefragt.

Anders sieht das sicherlich aus, wenn ein selbständiger Züchter ALGII beantragen muss. Hierbei würde es sich bei den Tieren um "Betriebsvermögen" handeln, welches dann natürlich angegeben werden muss.

Private Haustierhaltung ist nicht subventionierbar (soll heißen: Keine Zuschüsse für Futter, Versicherung und Tierarztkosten), wird aber auch nicht sanktioniert.

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zwergili
Also wie wir grade lesen konnten,in Budenheim wird da nicht nach gefragt ;)
http://www.polar-chat.de/topic.php?id=41779&goto=786450

:kuss:

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bibidogs
Mein Mann ist in Insolvenz u. bekommt Hartz4 weder bei Hartz4 noch bei der Insolvenz wurden nach Tieren gefragt.....
http://www.polar-chat.de/topic.php?id=41779&goto=786440

Bei mir damals schon :(

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Feuerseele
Also muß es ja dann doch Unterschiede in den Städten (Bundesländern) geben???
http://www.polar-chat.de/topic.php?id=41779&goto=786505

Faktisch offensichtlich schon, rechtlich dürfte dies nicht so sein, wenn es sich um rein privat gehaltene Haustiere handelt. Beim SGBII handelt es sich um ein Bundesgesetz, welches somit auch bundeseinheitlich umzusetzen ist.
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Hier mal noch so ein Leckerbissen der deutschen Justiz:

Als mein Schnuffi im Winter halb totgebissen wurde, blieb ich ja mangels Zeugen (die es zwar gab, aber nicht ausfindig zu machen waren, bzw. sich einfach nicht gemeldet haben) selber auf den Tierarztkosten sitzen, während das Verfahren gegen den A**** mit dem bissigen Mistvieh eingestellt wurde. :(

Mein Anwalt meinte dann, dass er mir sehr wenig Hoffnung machen kann, wenn wir vor Gericht gehen und das einklagen, da mein Hund ja nicht "unwiederbringlich beschädigt" wäre und somit keine Wertminderung stattgefunden hätte. - So sieht das die deutsche Rechtsprechung.

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Fusselnase

Ich meine mal gehört zu haben, dass das allerhöchstens bei wertvollen Zuchttieren gemacht wird, die augenscheinlich nicht zur Familie gehören, sondern eher als "Nutztiere" gehalten werden. :???

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