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Tiere können gepfändet werden


manabe

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Hallo Leute,

also hier bei uns in Österreich ist es so wie bereits oben gesagt wurde: wo kein Markt da keine Pfändung!! Wer soll denn die gepfändeten Tiere kaufen??? Das macht niemand weil es sich "nicht rechnet", so wie mit nem Auto dass unter 1000 EUR Wert ist. Der Aufwand wäre zu gross und stünde in keiner vernünftigen Relation zu dem zu erwartenden Verkaufserlös. Aber rein rechtlich stimmt es leider schon, Hunde und auch andere "wertvolle" Tiere könnten gepfändet werden.

Aber man kann ja notfalls immer noch sagen "Mein Hund hat leider die Papiere gefressen!", hehehe.

Noch nen gerichtsvollzieherfreien Vormittag!;-)

Joachim

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caronna
Hallo zusammen,

wusstet Ihr, dass wertvolle (in Sinn von Euro) Tiere gepfändet werden können? :???

Nicht nur Pferde, sondern auch Hunde?


http://www.polar-chat.de/topic.php?id=41779&goto=786413

so ist das falsch! Familienhunde können nicht gepfändet werden, was anderes sind Zuchttiere aus einer Zucht, ALso welche die verkauft werden können/sollen. weiterhin Hunde die aus Beruflichen Gründen gehalten werden und nicht Familienhunde (zusaätzlich) sind. z.b. Jagdhunde, Schlittenhunde usw.

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caronna
@ Milka.

Wenn sein Hund 500 EURO wert gewesen wäre, hätte als Vermögen gegolten. Genau wie ein Auto. Hätte verkauft werden müssen.


http://www.polar-chat.de/topic.php?id=41779&goto=786428

stimmt beides nicht! wer verbreitet solchen Blödsinn? es gibt ein sogenanntes Schutzvermögen, das liegt einiges höher

Zitat wikipedia

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie ↑

Das Schonvermögen ist im deutschen Sozialrecht derjenige Vermögensanteil, den der Berechtigte vor dem Bezug einer Sozialleistung nicht verwerten muss, um seinen Lebensunterhalt zu sichern.

Beispiele von Schonvermögen sind Freibeträge bei Geldvermögen, ein angemessenes Fahrzeug oder eine angemessene selbstgenutzte Immobilie.

Angemessen sind im deutschen Sozialrecht im Rahmen selbstbewohnten Wohnraums Eigentumswohnungen bis 120 m² und Häuser bis 130 m² Wohnfläche.

Die Vermögensfreigrenzen unterscheiden sich bei den Sozialleistungen: Bei der Sozialhilfe ist das Schonvermögen in § 90

SGB XII (und der Verordnung dazu) geregelt, die Freigrenze beträgt je nach Hilfeart 1.600 bzw. 2.600 Euro. Der niedrigere Betrag gilt bei der Hilfe zum Lebensunterhalt, der höhere Betrag gilt bei der Grundsicherung für erwerbsgeminderte Menschen und bei den Hilfen nach Kapitel 5 bis 9 des SGB XII, den früheren Hilfen in besonderen Lebenslagen.

Die Freigrenze von 2.600 Euro gilt über § 1836c BGB auch bei der Vergütung und dem Aufwendungsersatz für rechtliche Betreuer, Vormünder und Pfleger.

Beim Arbeitslosengeld II liegt die Freigrenze nach dem SGB II deutlich höher (zwischen 4.100 und 13.000 Euro, je nach Alter). Über der Schongrenze liegendes Vermögen muss grundsätzlich eingesetzt werden, bevor die Sozialleistung in Anspruch genommen werden kann. Hier bestehen Ausnahmeregelungen zur Vermeidung unbilliger Härten. Angespartes Schmerzensgeld z.B. gehört nicht zum verwertbaren Vermögen (§ 90 SGB XII in Verbindung mit § 253

BGB).

Schonvermögen bei der Berechnung des Elternunterhalt können in begrenzter Höhe auch Beträge zur Altersvorsorge enthalten.

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sans_douleur
Hallo zusammen'

wusstet Ihr, dass wertvolle (in Sinn von Euro) Tiere gepfändet werden können? :???

Nicht nur Pferde, sondern auch Hunde?


http://www.polar-chat.de/topic.php?id=41779&goto=786413"

so ist das falsch! Familienhunde können nicht gepfändet werden, was anderes sind Zuchttiere aus einer Zucht, ALso welche die verkauft werden können/sollen. weiterhin Hunde die aus Beruflichen Gründen gehalten werden und nicht Familienhunde (zusaätzlich) sind. z.b. Jagdhunde, Schlittenhunde usw.
http://www.polar-chat.de/topic.php?id=41779&goto=786705

RICHTIG! So habe ich es in meiner Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten Ausbildung i. S. Zwangsvollstreckung auch gelernt! Und das ja erst paar Monate her;)

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