Bigdog 8. November 2009 Teilen 8. November 2009 Ein Hund darf Dich beschützen! Du hast das Recht der Selbstverteidigung. Und wie ich schon im anderen Beitrag geschrieben habe: Der Hund gilt als Sache. Du kannst Dich bei einem Angreifer mit "körperlicher Gewalt" wehren. bei einem überlegenerem Gegner auch mit "Hilfsmittel körperlicher Gewalt". Du darfst auch den Hund einsetzen, den Gegner solange festzuhalten (§127 "Jedermann-Paragraph) bis die Polizei vor Ort ist. Wichtig ist aber hier die "Verhältnissmäßigkeit der Mittel", also nicht mit Kanonen auf Spatzen schiessen. Und nochwas: wer so doof ist, jemanden anzugreifen, der einen Hund bei sich hat, ist selbst schuld. Gruß, Bigdog Link zu diesem Kommentar
Feeleweele 8. November 2009 Teilen 8. November 2009 ...lach...demnächst sagen wir zu einem Angreifer: Warten Sie bitte mal kurz, ich muß erst meinen Hund festbinden damit Ihnen nichts passiert! Link zu diesem Kommentar
meiwa 8. November 2009 Autor Teilen 8. November 2009 Für mich war ja nicht die Frage, ob ich den Hund auf den Angreifer schicken darf; ihn also sozusagen als "Hilfsmittel" benutze. Es wäre vielmehr so, dass mein Hund unaufgefordert das tun würde, was ihm in einer solchen Situation als richtig erscheint. Und wenn ich grad damit beschäftigt bin, einen Angreifer abzuwehren, kann ich ja nicht nebenbei meinem Hund noch erzählen, dass er mir nicht helfen darf. Wahrscheinlich ist man ja zu sowas in so einer Situation auch gar nicht fähig. Aber es ist gut zu wissen, dass der Hund im Zweifelsfall "randarf". Link zu diesem Kommentar
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