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Vorweihnachtliche Melancholie - Die lieben Schwiegereltern..


gast

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Noire

Eins verstehe ich dann doch nicht ganz, wenn ihr wisst und auch die Gläubiger wissen das er der Falsche >Schuldner ist, warum in Gottes Namen zahlt ihr dann????

Ich würde bei sowas die Zahlung erstmal strickt verweigern, natürlich mit den Gläubigern reden, aber auch sagen das man nicht für jemand anderen Grade steht, na gut das ist nun eh zu spät.....

Und wenn es jetzt schon soweit ist das ihr eine Eidelstaatliche Ablegen könnt, warum macht ihr das nicht?

Dann ist ruhe und ihr müsst gar nix zahlen wenn der Gerichtsvollzieher bestätigt das ihr nix habt was pfändbar wäre (und da du schreibst ihr bekommt fast nur so viel Lohn wie der Hartz4Satz hoch ist dürften die den euch nicht pfänden können)

Dann habt ihr 3 Jahre Ruhe, und könnt das alles klären , und in der Zeit schafft ihr es vieleicht auch das die Schulden auf die eigentlichen Schulner zurückfällt.

Ich schieb auch mal ganz viel Kraft und nerven rüber, sowas ist wirklich hart, aber lasst euch nicht alles gefallen und zahlt einfach, weil wie du selber schreibst ist es den Gläubigern egal, aber ihr müsst das nicht zahlen vorallem wenn ihr selber nicht sooo viel Geld habt.

Und zu den Haftbefahl, ein Haftbefehl wird doch eigtl nur gestellt wenn man Schulden bei Ämtern (Finanzamt usw) hat aber das ist doch bei euch gar nicht derFall oder habe ich das überlesen???

Bei Handyverträgen usw eigtl nicht

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Wir müssen zahlen.

Ich versuchs nochmal vereinfacht zu erklären.

Man macht Schulden.

Es kommen Mahnungen. Niemand Reagiert.

Das ganze geht zu einem Inkassounternehmen. Das schreibt wieder Mahnungen. Niemand reagiert.

Bie hierhin kann man Widerspruch einlegen, der noch gute Chancen hat.

Dann geht es weiter zu einem Anwalt, der gibt das zum Gericht.

Der Gerichtsvollzieher wird mit der Vollstreckung beauftragt.

Die ganze Sache ist jetzt "amtlich" und rechtmäßig. Man ist schuldig. (Eine Art Verurteilung - nett sich "rechtkräftiger Titel")

Um die Vollstreckung durchzusetzen, besitzt der Gerichtsvollzieher einen Haftbefehl, der ihn befugt dich mitzunehmen und so lange festzuhalten bis du entweder gezahlt hast - oder eine eidesstattliche Versicherung abgelegt hast.

Einen Haftbefehl hat der Gerichtsvollzieher zu diesem Zeitpunkt immer, unabhängig davon wer der Gläubiger ist.

Ich sag es nochmal deutlich:

Wir müssen zahlen.

Eine eidesstattliche Versicherung ist kein Spaziergang. Jedes Unternehmen das Lust hat, kann dann unsere Finanzen einsehen. Man macht sich komplett nackig, da ist der Eintrag bei der Schufa ein Witz gegen.

Wir werden die Schulden nicht mehr los. Der name meines Mannes steht drin, das ganze ist rechtskräftig und nur die Gläubiger könnten den Namen ändern. Das tun sie aber nicht.

Ich würde auch das Konto von Deinem Mann platt machen oder wechseln,

nicht das die da doch noch was mit anfangen können.

Alles bereits passiert.

Was an Altlasten noch rumfliegt kann leider keiner sagen...

Danke für dein beistand :kuss:

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Noire

Ja ich kenne das prozedere, und kenne auch genug Leute die eine Eidesstaatliche abgelegt haben weil sie nicht zahlen können von dem wenigen Geld was sie haben.

Und so kommt alle 3 Jahre der Gerichtsvollzieher vorbei (sobald die eidesstaatliche Versicherung abgelaufen ist)

und schaut ob ihr nun zahlungsfäähig seit wenn nicht wird eine neue eidestattliche Versicherung abgelegt)

Ja ihr macht euch "nackig" aber was ist daran so schlimm?, und es kann nicht jedes Unternehmen das dann sehen sondern nur eure Gläubiger, die sehen damit nämlich das ihr kein Geld habt.

Und somit hättet ihr doch 3 Jahre zeit es durchzusetzen vor Gericht das die Schulden auf die richtigen Fallen.

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Da kann nichts umgelegt werden.

Das einzige was wir tun können ist die Schwiegereltern zu verklagen, die aber so oder so Zahlungsunfähig sind.

Wir werden ganz sicher nicht unsere Finanzen für jeden einsehbar offenlegen, für etwas das wir nicht getan haben.

Das ist für mich viel schlimmer, als zu zahlen und nachher zumindest zu versuchen es zurück zu holen.

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Noire

Na ok das muss jeder selber wissen, ich finde nichts schlimmes dran finanzen offen zu legen.

War ja auch nur ein gut gemeinter Ratschlag.

Dann müsst hr es auf diesen weg probieren, Ich hoffe für euch das das klappen wird, alles gute für euch:)

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Nochmal zum Verständnis: Haben die Eltern Verträge mit dem Namen ihres Sohnes unterschrieben; ohne sein Wissen und dann die Leistungen daraus für sich selbst genutzt?

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Nein.

Es war ein Fehler des Gläubigers, den er auch eingestanden hat.

Der Name meines mannes wurde einfach eingesetzt, da er als Kontoinhaber auftauchte.

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Ah, danke!

Verklagt den Gläubiger im Gegenzug. Immerhin war es sein Fehler (hoffentlich gibt's das irgendwo schriftlich) und der treibt euch in den Ruin.

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Das ist doch mehr als unglaublich......mir fehlen echt die Worte! :knuddel

Aber dann könnte doch ein Unternehmen einfach irgendwelche Namen einsetzen und dann sagen, klar, der ist hier nicht Kunde, aber nun......Hauptsache, einer zahlt! :(

Aber der "Ur"vertrag ist doch von irgendwem unterschreiben worden....und wenn das nicht mit der Unterschrift Deines Mannes übereinstimmt.....kommt man denn so auch nicht weiter? Boah, da könnte ich jetzt echt die Wand hochlaufen - so viel Ungerechtigkeit, das gibt es nicht! :wall:

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Im Vertrag stand anfangs nur "Herr K.", was auch schon nicht rechtens ist. Es hätte ja auch die Brüder meines Mannes treffen können.

Die Post ging zum größten Teil noch nach Bayern. Auch Einschreiben wurden angenommen und sind dann "verschwunden".

Problem: Sie wurden angenommen. Damit also zugestellt. Wir hätten also ganz viel Zeit für Widerspruch gehabt..... wenn wir die Post bekommen hätten...

Das meinem Mann niemand bescheid gesagt hat, ist also wieder "Privatsache", also zu klären zwischen den Eltern und ihm.

Es ist wirklich bescheuert. :Oo

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