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Schwerer Unfall beim Hundespaziergang


puzzle65

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kikixxl
Hallo Kikixxl, nein Montag war ich nicht da. Dienstag war ich in Langst-Kierst, aber nicht mit 2 Hunden (ich habe ja nur einen). Ist ganz schön da, danke für den Tipp!
http://www.polar-chat.de/topic.php?id=68627&goto=1455314

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LG Kiki

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Also ich weiß nicht zu welchem Urteil ihr gekommen seid, aber meine Rechtliche Erfahrung ist, das ihr trotdem schuld seid. Sowas steht auch immer in den Beispielen der Tierhalterhaftpflicht, weil genau das eben der dümmste anzunehmende Unfall ist. Wegen sowas müssen Halte eben Hunde versichern.

Das Gericht geht nach der Frage: Habt ihr alles getan um die Situation zu verhindern?

Und die Antwort ist leider nein. Keine Leine, der Hund lief in der Näher einer fremden Frau. Ergo MÜSST ihr damit rechnen die volle Schuld zu bekommen.

Es ist absolut leichtsinnig jetzt keinen Anwalt zu nehmen.

Ich drücke die Daumen das ihr einen Richter habt der Hunde mag, sonst ist da nix groß zu reißen.

Und wegen der Flugblätter würde ich Anzeige erstatten wegen verläumdung und übler Nachrede. Wenn ihr das nicht tut, sieht das aus als würde es stimmen, das würde ich mit dem Anwalt auch beraten. Das kann helfen die Situation anders aussehen zu lassen, muss aber nicht.

Leider wird es aber immer auf die Frage rauslaufen: Wurde alles getan um die Situation zu verhindern?

Deswegen bin ich ja auch Haftbar, wenn ein Kind den Arm durch meinen Zaun steckt und der Hund schnappt.

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puzzle65
Das Gericht geht nach der Frage: Habt ihr alles getan um die Situation zu verhindern?

Ja, so ist die deutsche Un-Rechtsprechung... Der Hundehalter ist immer der A.... Mein Hund hat dieser Dame nichts getan. Möglicherweise werden wir dafür verurteilt, dass wir zur falschen Zeit am falschen Ort waren.

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wildwolf

Ich denke hier muss ganz klar unterschieden werden, zwischen der Haftungsfrage und der Straftat.

Das sind zwei paar Schuhe.

Haften wirst du wahrscheinlich trotzdem müssen, aber das klärt die Versicherung.

Interessanter finde ich die Körperverletzung, da würde ich auf jeden Fall was tun

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puzzle65

Ja, Wildwolf, das sehe ich genauso! Wir werden uns einen Anwalt nehmen.

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  • 3 Wochen später...
puzzle65

...seit 3 Wochen nichts mehr gehört! Weder vom Anwalt, noch von der Polizei oder der Versicherung. Die Frage ist nur: ist das ein gutes oder ein schlechtes Zeichen? Ich finde, dass die Warterei nervt!

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Hmmm .... ist schwer zu sagen.

Smilla hat Mitte November "ein Kind erschreckt" und der brief vom Amt lag am 22.12. im Briefkasten.

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[§ 833 BGB statuiert eine Gefährdungshaftung. Das bedeutet' date= dass es nicht darauf ankommt, ob den Halter tatsächlich ein Verschulden (wie etwas eine Aufsichtspflichtverletzung) trifft. Grund für die Gefährdungshaftung ist die gesetzgeberische Annahme, dass aufgrund der Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens mit der Tierhaltung stets eine Gefahr von Leben, Gesundheit und Eigentum Dritter verbunden ist. Ist ein Schadensereignis jedoch nicht durch eine typische Tiergefahr verwirklich worden, dann muss der Tierhalter auch nicht haften. Eine typische Tiergefahr ist zum Beispiel das Anspringen oder Beißen und Umrennen durch Hunde.]

Ich finde eine typische Tiergefahr lag nicht vor! Wie seht ihr das?

So leid es mit tut und ich dir gerne eine andere Antwort geben würde und ich es auch anders sehen würde, aber alleine dadurch, dass wir einen Hund halten, stehen wir in dieser Gefährdungshaftung auch wenn der Hund ursächlich nicht dran schuld ist.

Beispiel.

Meine Smilla - 2 jahre alt - rannte ohne Leine Richtung Hundewiese. Für mcih nicht sichtbar, da eine rieisige Hecke,kam aus der anderen Richtung ein spielendes Kind. Die beiden stießen an der Kreuzung zusammen.

Geschrei - Hundegeheul - beide rannten in die entgegengesetzte Richtung. Das Kind zu seiner Mama, Smilla zu mir.

Ich wurde von der Mutter angezeigt. Anzeigegrund: Hund hat Kind erschreckt.

Seit dem ist Smilla aktenkundig und hat Leinenpflicht.


http://www.polar-chat.de/topic.php?id=68627&goto=1440221

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