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Wem gehört der Hund?


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Es würde ja dann nur um eine begrenzte zeit gehen, aber wie gesagt, das Problem wird nicht Aufkommen, da mache ich mir auch keine Gedanken drüber :)

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McChappi

@ Sylke sehe ich ja auch so aber es geht eben auch mit weniger Geld.

Zur Zeit fütter ich ein Premium Futter das 82euro Kostet + roh

Dann Kauf ich wirklich Unmengen an schnick schnack und Renn mit jedem Pubs zum Arzt.

Dazu noch Hundeschule im Monat 75Euro

Futter könnte man auf ca 5-20euro reduzieren je nach Hundegröße.

Schick Schnack einfach komplett weg lassen.

AXA versucherung kostet im Jahr 60Euro

Und hundeschule fiel eben auch flach.

Das wären mit steuern und impfen ca 40euro im Monat (kenn die steuern nicht) und wenn mal auser der reihe was beim Tierarzt ist könnte man entweder den Tierarzt um raten Zahlung bitten oder 15euro für op Versicherung

Es wäre ja nicht für die Ewigkeit gedacht sondern für den äußersten Notfall.

Und kommt es ganz hart auf hart gibt es oft Tiertafeln, ehrenamtliche Tierarzt und auch TH und TS die einem zu mindestens Geld leihen.

Es gibt immer einen weg wenn man will.

Edith: entschuldigt die Euro wörter aber wenn man edithiert hat sind alle eurozeichen weg und man kann sie auch nicht mehr einsetzen

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Ich wollte Eure Einstellung auch nicht abwerten ;)

Ich freue mich immer, wenn sich Leute ihrer Verantwortung bewusst sind, und auch alles dafür tun.... ;););)

Ich bin auch schon paar Tage älter ;)

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Pöbelprinzessin

Moro gehört meinen Eltern! (Ich erwähne das seid 15 Jahren immer mal wieder wenn eine höhere Rechnung ansteht :)..... manchmal funktionierts und es gibt was dazu .....))

Alice gehört meinem Mann!

ICH HABE GAR KEINEN HUND STELLE ICH SOEBEN FEST!

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Pöbelprinzessin

Was würde denn passieren wenn du jetzt ausziehst und Diaz mitnehmen würdest? Die würden den ja kaum mit der Polizei bei dir einholen, oder?

Rede doch nochmal ganz vernünftig mit ihnen! Manchmal hilft das mehr! Erkläre ihnen wie sehr du ihn brauchst und du an ihm hängst! Oder finde einen Kompromiss! Vielleicht kannst du ihn ja mal am Wochenende zu ihnen bringen und euch ist beiden geholfen?

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Ich lasse jetzt mal emotionale Gedanken moralische Argumente weg und sehe es mal rein von der rechtlichen Seite.

Hunde sind lt. BGB gleichgesetzt mit Sachen. Damit sind alle Rechte auf denjenigen übertragen, in dessen Eigentum der Hund steht. In der Regel also die Person, die den Hund gekauft oder anderweitig zum Eigentum überlassen bekommen hat ( Schenkung z.B.). Wenn der Hund dir nicht explizit geschenkt wurde ( und da bist du in der Beweispflicht ), gehe ich davon aus, dass deine Eltern den Hund angeschafft hatten. Entweder gemeinsam oder einer alleine. Waren sie zu dem Zeitpunkt noch in Gütergemeinschaft, fällt der Hund in den Zugewinn. Er gehört dann beiden zu gleichen Teilen, egal wer das Portemonai aufgemacht hat.

Ein weiterer Aspekt ist die Anmeldung bei der Kommune. Hunde werden nicht auf Personen gemeldet sondern auf Haushalte. Damit ist der sgnt. Haushaltsvorstand der anmeldepflichtige. Das sind in der Regel die Ehepartner gemeinsam, nicht die Kinder.

Das sind alles Dinge die du erstmal klären müsstest.

1. Wer hat den Hund damals angeschafft? Ein Elternteil oder beide und haben die Eltern zu dem Zeitpunkt noch einen gemeinsamen Haushalt geführt. Dann fällt der Hund, genau wie der Hausrat unter Zugewinn und müsste geteilt werden. Da das logischerweise nicht geht, müssten die Partner im Rahmen des Ausgleiches eine Absprache treffen, wer den Hund behält ( Eigentum ).

2. Andere Möglichkeit: ist der Hund zum Anschaffungszeitpunkt explizit für dich angeschafft worden, oder besser: war es ein Geschenk an dich. Dann bist du der alleinige Eigentümer. Das gilt auch unabhängig davon, wer die Kosten trägt und hat auch mit der steuerlichen Meldung nichts zu tun, da wie gesagt, die Hundesteuer auf den Haushalt bezogen ist.

3. Wovon ich eigentlich nicht ausgehe: der Hund wurde von deinen Eltern ( oder einem davon ) angeschafft ( Eigentümer ) und dir explizit zur uneingeschränkten Nutzung auf Dauer überlassen ( Besitzrecht ). Dann gehört der Hund rechtlich dem Eigentümer ( auch u.a. das Veräusserungsrecht ), aber die Nutzungsrechte sind dir ( was du aber auch beweisen müsstest z.B. durch einen Nutzungsvertrag ).

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Gibt es keinen expliziten Kaufvertrag, ist immer derjenige, der als Halter bei der Stadt (also Steuerzahler) eingetragen ist, der Besitzer des Hundes.

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Der Hund wurde von uns allen abgeholt, bezahlt von mir und meinem Vater, der Hund war aber von vorne rein für mich gedacht, ich habe mich um alles gekümmert, Stubenreinheit usw, also kann man es als "Geschenk" sehen.

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Wenn dem so ist und du das glaubwürdig nachweisen kannst ( z.B. durch Zeugen ), dann brauchst du dir keine Gedanken machen.

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