McChappi 22. März 2016 Teilen 22. März 2016 Ja aber auch wenn sie garnicht frei folgen, werden sie nicht als gefährlich eingestuft. Aller höchsten leinen zwang, aber auch da spielen noch andere Faktoren mit Link zu diesem Kommentar
Tina+Sammy 22. März 2016 Teilen 22. März 2016 Weiß ich doch. Hab schließlich oft genug daneben gestanden Link zu diesem Kommentar
schnauzis 22. März 2016 Teilen 22. März 2016 @schnauzis: Du zitierst da aber bloß ein Gesetz. Wo steht da drinnen, dass auch ein Hund als gefährlich gilt, der jemanden angegriffen haben soll, ohne dass es Beweise oder ein Opfer gibt? Ich kann dir jetzt auch einen Gesetzestext vorlegen, dass Mord in Deutschland verboten ist, doch ohne Leiche oder Zeugen kann ich so viele Leute anzeigen wie ich will, da kommt trotzdem niemand hinter Gittern. Da handelt es sich um ganz verschiedene Rechtsgrundlagen ... Das eine ist Ordnungsrecht und da gilt im Zweifelsfall eher der Schutz der Allgemeinheit - das andere ist Strafrecht und da sollte zumindest das Prinzip "im Zweifel für den Angeklagten" gelten ... Für einen tatsächlich begangenen Mord, der aber nicht eindeutig bewiesen werden kann, kann in Deutschland keiner bestraft werden. Da passiert es eben das Mörder frei rumlaufen. Anders im Ordnungsrecht ... Da fragt keiner ob man mit abgefahrenen Reifen so angepasst fährt dass kein höheres Risiko besteht als der durchschnittliche Kraftfahrer auch mit nagelneuen, aber bei anderem Fahrstil ... Abgefahrene Reifen sind eine Gefährdung. Gefährliche Hunde sind eine Gefährdung. Und da ist es eben Sache des Halters die Gefährlichkeit zu widerlegen. LG Heike Link zu diesem Kommentar
Kania 22. März 2016 Teilen 22. März 2016 Ok, wenn ich behaupte Herr X hat sein Auto im Parkverbot abgestellt oder Frau Y ihren Müll im Wald entsorgt ist das auch Ordnungsrecht. Trotzdem kann man Herrn X und Frau Y dafür nicht zur Rechenschaft ziehen, wenn das Auto überhaupt nicht im Parkverbot stand und im Wald nirgends Müll liegt. Sonst könnte ja jeder kommen. Wir leben immer noch in einer Demokratie und einem Rechtsstaat. Genauso wenig kann ich ein Bußgeld für abgefahrene Reifen auferlegt bekommen, wenn meine Reifen nicht abgefahren sind. Und da ist es eben Sache des Halters die Gefährlichkeit zu widerlegen. Aus welchem Paragraphen liest du das? In Deutschland muss nicht der Beklagte seine Unschuld beweisen, sondern der Kläger dessen Schuld. Oder wie willst du beweisen, dass dein Hund niemanden gebissen hat, dein Auto nicht im Parkverbot stand oder du keinen Müll im Wald abgeladen hast? Link zu diesem Kommentar
Gast 22. März 2016 Teilen 22. März 2016 Du vergisst dabei das von jedem Hund eine latente Gefahr ausgeht. Du gehst mit deinem angeleinten Hund auf dem Gehweg. Ein Fahrradfahrer kommt vorbei gefahren. Dein Hund schaut und macht einen Schritt in Richtung Fahrradfahrer. Der erschrickt sich und kommt zum Sturz. Du haftest für deinen Hund der nichts gemacht hat. Das ist deutsches Recht. Link zu diesem Kommentar
Kania 22. März 2016 Teilen 22. März 2016 Naja wenn du so argumentierst: Es geht auch von jedem Menschen, Auto und sogar Haushaltsgerät (die Dinger geraten manchmal in Brand) eine latente Gefahr aus. Deswegen muss ich nicht nachweisen, dass mein Handrührgerät keine Gefahr darstellt. Link zu diesem Kommentar
Gast 22. März 2016 Teilen 22. März 2016 Nein ich argumentiere nicht so. Das ist geltende Rechtsprechung wenn sich das in den letzten 5 Jahren nicht verändert hat. Ich denke aber dazu kann Mark besser Auskunft geben. Link zu diesem Kommentar
Gthviola 22. März 2016 Teilen 22. März 2016 Also unsere kleine Bestie würde bei uns im Viertel durchfallen. Hunde sind kein Problem, aber Menschen. Außerhalb der "eigenen" Zone ist er leer Liebste. Der Liebste natürlich. Link zu diesem Kommentar
McChappi 22. März 2016 Teilen 22. März 2016 Es geht ja nicht darum wie du das empfindest sondern was eben geltendes Recht ist. Und zum Thema Hund sind die Gesetze regelrecht lächerlich. In jeder Hinsicht. Ich bin mitlerweile wirklich am überlegen ob ich mir nach den Beiden noch mal ein Hund hole. Den die Gesetze werden wohl eher noch bekloppter als besser. In NRW kann jeder Hund zum Beispiel eingeschläfert werden der gejagdt hat, da man so etwas nicht testen kann, liegt es im ermessen des Vetamts. So Oton von unserem Vetamt Chef. Link zu diesem Kommentar
Tina+Sammy 23. März 2016 Teilen 23. März 2016 Kein Hund kann einfach so eingeschläfert werden. Auch in NRW nicht. Was der VetAmt Chef da erzählt hat, ist purer Quatsch. 3 Link zu diesem Kommentar
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