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VOX, ab wann ist es ein gefährlicher Hund?


kaedschn

Empfohlene Beiträge

Es geht ja nicht darum wie du das empfindest sondern was eben geltendes Recht ist.

Und zum Thema Hund sind die Gesetze regelrecht lächerlich.

In jeder Hinsicht.

Ich bin mitlerweile wirklich am überlegen ob ich mir nach den Beiden noch mal ein Hund hole. Den die Gesetze werden wohl eher noch bekloppter als besser.

In NRW kann jeder Hund zum Beispiel eingeschläfert werden der gejagdt hat, da man so etwas nicht testen kann, liegt es im ermessen des Vetamts. So Oton von unserem Vetamt Chef.

Wer gibt denn so einen Unfug von sich?

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Ich habe jetzt mal jemanden gefragt, der beim Ordnungsamt in Niedersachsen arbeitet und sich auch mit Beissvorfällen beschäftigt. Er meint der Ablauf sei bei seiner Behörde wie folgt:

 

Hinweisen gehen sie nur nach, wenn sich Opfer/Zeugen mit Name und Adresse melden und auch den Täter konkret mit Namen und Adresse benennen können.

 

Danach werden Opfer/Täter/Zeugen befragt und ärztliche/tierärztliche Atteste über die Verletzungen angefordert.

 

Wenn alles da ist entscheidet ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes, ob die Sache an den Amtstierarzt weitergeleitet wird oder zu den Akten gelegt wird.

 

Der Amtstierarzt schaut sich dann auch noch mal alle Unterlagen an und entscheidet, ob er eine Prüfung des Hundes anordnet oder nicht.

 

 

So einen Fall wie der mit dem Bernhardiner der hier geschildert wurde kann es laut ihm also nicht geben, genauso wenig so einen Fall wie auf VOX, wenn nicht mindestens ein Mitarbeiter vom OA und der Amtstierarzt schlampig arbeiten.

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Ich habe jetzt mal jemanden gefragt, der beim Ordnungsamt in Niedersachsen arbeitet und sich auch mit Beissvorfällen beschäftigt. Er meint der Ablauf sei bei seiner Behörde wie folgt:

 

Hinweisen gehen sie nur nach, wenn sich Opfer/Zeugen mit Name und Adresse melden und auch den Täter konkret mit Namen und Adresse benennen können.

 

Danach werden Opfer/Täter/Zeugen befragt und ärztliche/tierärztliche Atteste über die Verletzungen angefordert.

 

Wenn alles da ist entscheidet ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes, ob die Sache an den Amtstierarzt weitergeleitet wird oder zu den Akten gelegt wird.

 

Der Amtstierarzt schaut sich dann auch noch mal alle Unterlagen an und entscheidet, ob er eine Prüfung des Hundes anordnet oder nicht.

 

 

So einen Fall wie der mit dem Bernhardiner der hier geschildert wurde kann es laut ihm also nicht geben, genauso wenig so einen Fall wie auf VOX, wenn nicht mindestens ein Mitarbeiter vom OA und der Amtstierarzt schlampig arbeiten.

Da jeder/jedes Bundesland das anders handhabt...heißt es ja nicht das das alles gelogen/übertrieben ist.

Wir kommen ursprünglich auch aus Niedersachsen..für uns war es das beste Bundesland in Bezug auf Hunde....selbst Behörden, Polizei und so alle waren immer Freundlich und hilfsbereit...aber hier in NRW, drehen sich die Uhren irgendwie anders...hier scheint es die Spinner die sonst nichts geworden sind sitzen bei den Behörden...

Der Typ vom Ordnungsamt Burbach...für den sind nur Schäferhunde richtige Hunde :P "35 jahre habe ich welche...bla blub..." :unsure: "Tiere die sich erschrecken, sind doch nicht normal", etc....

Da denkt man dann auch nur noch (fire in the hole) B)

 

und wie schon geschrieben:

 

So in etwa war es bei uns auch, nur konnte die nicht sagen welcher Hund es war...einer von den Podencos oder von den Cavalier King Charles Spaniel....ja schon klar die sind sich auch SO ähnlich alleine schon von der Größe :P

Erst hieß es für alle 4 Maulkorbpflicht, Leinenzwang und Wesenstest, aber wir konnten dem vom Ordnungsamt überzeugen das das doch wohl Schwachsinn wäre, zumal auch keiner sich mit Bisswunde gemeldet hatte...aber er wollte trotzdem wenigstens für die Podencos das alles haben...versucht mal mit 2 Angsthunden mit Maulkorb Gassi zu gehen...wir waren dann immer zu unserem eingezäunten Hundeplatz gefahren, weil es anders nicht machbar war...nur weil eine gelogen hatte...aber das war das Problem vom Ort, die mochten keine zugezogenen Leute und schon garnicht mit Tieren...das war da eh schon immer in Spießrutenlauf...und dann sowas...

Vorallem beim Wesenstest hatten wir der Ärztin gleich gesagt das wir die Hunde nicht ableinen, da es ja Angsthunde sind, dann unbekanntes Gebiet und Straße in der Nähe, aber wir mussten, sonst wäre unsere Hunde als gefährlich eingestuft wurden, weil wir sozusagen den Wesenstest verweigert hätten :P Oder genauso mit dem Anbinden...wir haben gesagt wir binden unsere Hunde aber nie irgendwo an und gehen weg...weil unsere dann die Leine durchbeissen und hinterher laufen...zählte nicht wir mussten es machen...

ABER an dem Tag hatte es alles super geklappt....*puh*

Nach ca.6 Wochen hatten wir dann das schreiben das unsere wieder befreit sind...und wir sind auch aus dem Ort weggezogen...

Aber ja es kann so schnell gehen wenn einem die Nase nicht passt :(

Naja, was will man von einem Ort/den Menschen dort verlangen, welcher die Nazi-/Kriegszeit als die Beste Zeit in ihrem Leben ansehen ? :ph34r:

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kaedschn schrieb am 05 März 2016 - 19:29:

snapback.png

Ist es denn tatsächlich so einfach?

 

Hier in SL-H war das bis zur Änderung des Hundegesetzes tatsächlich so.

Naja, es musste schon der Hund gebissen haben - Biss mit zwei deutlichen Reihen Zahnabdrücken, nicht nur eine Schramme - UND eine Anzeige vorliegen. Aber wenn dies vorlag, ist es egal ob der Hund einen Grund hatte (Schmerzen, in einer Beißerei mit einem anderen Hund gewesen, jemand hat ihn geärgert etc) - Biss = Biss = MK-Auflagen (und scheiß viel Hundesteuer)

Ich weiß nicht, ob ein Gutachten vom Arzt nötig ist, das steht nicht im Gesetz, wird aber in den Anweisungen für die OA-Beamten stehen. Vielleicht gibt es da auch Auslegungsspielraum, weiß ich nicht 100%

 

Bis vor kurzem konnte man auch diese Auflagen nicht wieder loswerden, also zB einen Wesentest machen oder ähnliches, damit man wieder einen "Normalen" Hund an der Leine hatte. Immerhin, dies geht inzwischen. Ein Glück.

 

Was die Miete betrifft, das ist natürlich immer vom Vermieter abhängig. Generell kann er aber natürlich die Hundehaltung auf nicht-gefährliche Hunde einschränken, und somit kann es sein dass man ausziehen muss (oder eben den Hund abgibt...)

 

Hallo Zusammen,

 

wer meint so einfach ist das nicht, der irrt sich gewaltig. Leider ist es so einfach.

Im aktuellen Schleswig Holstein Gesetz seht: Wenn ein Hund ein anderes Tier verletzt, ist er als gefährlich einzustufen. Es ist weder das Tier. noch die Verletzung definiert.

Eine aus unserem Verein macht mit dieser Rechtsprechung gerade Bekanntschaft, wegen eines Blutergusses bei dem anderen Hund.

Die Hunde von Ihr wurden Beide als gefährlich eingestuft, ab sofort. Kein Mensch hat sich die Hunde angeguckt. Das liegt leider im ermessen des Ordnungsamtes, eine Gemeinde weiter, wäre nichts passiert.

Nun versucht man zwar mit einem Anwalt dagegen an zu gehen, aber selbst der sagt, bei dieser Gemeinde sieht es schlecht aus.

Selbst wenn Sie jetzt einen Wesenstest mit den Hunden machen würde, egal. Laut dem neuen Gesetz: Nach 2 Jahren und einem Bestandenen Wesenstest der älter als ein Jahr sein muss, KANN die Behörde die Gefährlichkeit zurück nehmen. Es liegt alles im ermessen.

Wir suchen jetzt schon seit Wochen zusammen im Internet und glaubt mir da wir einem schlecht. Ich weiß nur eins, mein Hund hat keinen Kontakt mehr zu Hunden, wo ich den Halter nicht kenne. Hier sind ein paar skuriele Fälle die es zumindest mal in die Presse geschafft haben.

 

http://www.shz.de/lokales/stormarner-tageblatt/ein-biss-reicht-jacky-gilt-jetzt-als-gefahrhund-id5990091.html

http://www.mz-web.de/merseburg/vorsicht--kampfhund--rassehund-aus-merseburg-als-gefaehrlich-eingestuft-1626216

http://www.gelsenclan.de/index.php/die-bestie-aus-bismarck/

http://www.mittelhessen.de/lokales/region-marburg-biedenkopf_artikel,-Dackeldame-Alexa-bleibt-ein-gefaehrlicher-Hund-_arid,253682.html

http://www.nwzonline.de/friesland/einmal-boeser-hund-immer-boeser-hund-ritchie-versteht-die-welt-nicht-mehr_a_21,0,226700016.html

http://www.nwzonline.de/friesland/politik/auch-aslan-muss-an-der-leine-bleiben_a_22,0,1221281938.html

 

Die Behörden können diese Gesetzte leider auslegen wie Sie wollen. Und nach diesem Gesetzt dürfen Hunde überhaupt nichts mehr. Anspringen in Gefahrdrohender Weise, ist genauso schwammig.

Anderer Fall, 2 Hunde spielen auf der Wiese, rennen ins Gebüsch, kommen wieder raus. Einer hat einen tiefen Ratscher, Besitzerin leint Ihren Hund an und sagt er wäre gebissen worden,

Anzeige beim OA, das ganze Verwaltungsgeraffel losgetreten. Liegt auch beim Anwalt. Man kommt ja aus dieser Nummer nicht wieder raus und die Behörden haben Zeit. Sowas zieht sich Jahre hin  :(

 

Ich denke in weiteren 5 Jahren haben wir dann Maulkorb und Leinenzwang für Alle. 

 

Grüßchen Davy

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Doch Verletzungen sind definiert, nämlich als Wunde oder Schädigung durch Gewalteinwirkung. Und wenn es kein Opfer gibt gibt es eh keine Verletzung. Ein Bluterguss hingegen ist eine Verletzung.

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McChappi

Bei uns nicht. Da reicht schon ne vermutung/Behauptung und der Hund bekommt bis zum Wesenstest Maulkorb und Leinenpflicht.

Oder man muss dann selbst beweisen was war oder nicht.

Dann geht das auch vor dem Wesentest.

Aber so geht erstmal perse ein Scheiben an den Halter.

Nichts mit Zeugen Attest und so ein kram.

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Doch Verletzungen sind definiert, nämlich als Wunde oder Schädigung durch Gewalteinwirkung. Und wenn es kein Opfer gibt gibt es eh keine Verletzung. Ein Bluterguss hingegen ist eine Verletzung.

 

 In dem Fall ja, aber das gruselige ist...heute reichen Behauptungen, es reicht wenn ich zum OA gehe und sage der Hund ist auf mich zugestürzt und ich hatte Angst, es muss überhaupt nicht zu Köperkontakt kommen. Die Behörden müssen, dem nachgehen. Haben 0 Spielraum, weil es im Gesetz so definiert ist. Wen diese Aussage gemacht worden ist, muss auch nicht das OA beweisen das der Hund Gefährlich ist, das ist mit der Anschuldigung schon  bewiesen, sondern Du bist in der Beweispflicht das er es nicht ist. Du kannst es aber nicht beweisen, weil die Einstufung für die nächsten 2 Jahre Ihre Gültigkeit hat. Erst dann kann man dagegen tun.

 

Soviel zu unserem Deutschen Rechtsstaat....ohne Worte

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Eine Verletzung ist nicht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Und aufgrund einer Vermutung oder Behauptung kann in Deutschland eigentlich niemand verurteilt werden, es sei denn Opfer und Zeugen lügen wirklich überzeugend vor Gericht. Aber wer macht das schon bei sowas? Das ist ja nun auch kein Kavaliersdelikt jemanden fälschlicherweise der fahrlässigen Körperverletzung zu beschuldigen.

 

 

Nichts mit Zeugen Attest und so ein kram.          

 

Das ist Unfug. Kein Richter wird dich in Deutschland schuldig sprechen ohne Zeugen oder handfeste Nachweise über die Verletzungen.

 

@Davy:

Und wer soll dann Anzeige erstatten und Anklage erheben, wenn es kein Opfer gibt??

 

 

 es reicht wenn ich zum OA gehe und sage der Hund ist auf mich zugestürzt und ich hatte Angst, es muss überhaupt nicht zu Köperkontakt kommen.

 

Da hatten wir erst neulich einen Bericht in der Zeitung über gefährliche Hunde. Auf Platz 1 der gefährlichsten Rassen stehen Mütter. Die rennen nämlich tatsächlich zum Ordnungsamt, wenn ihre Kinder von einem Hund doof angeschaut werden und rasten vollkommen aus, wenn das Ordnungsamt nichts unternimmt.

 

Alles andere was du schreibst ist auch Blödsinn. Vor 60 Jahren ging das mal in Deutschland. Da war es dann der Jude vor dem man Angst hatte, was für eine Euthanasie ein ausreichender Grund war. Aber heute kannst du niemanden mehr anklagen, nur weil du Angst hast. Sonst säßen vermutlich schon alle Flüchtlinge in U-Haft. Das ist dein persönliches Problem.

 

Da ist auch im Gesetz so nichts definiert.

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Wer ist die zuständige Ordnungsbehörde?

Zuständig für den Vollzug des Gefahrhundegesetzes ist die örtliche Ordnungsbehörde, d. h. die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden bzw. die Amtsvorsteherinnen und Amtsvorsteher, in deren Bezirk der Hund gehalten wird (vgl. § 16 GefHG).

Das entscheidet ja ALLES das OA, das geht ohne Klage, das meine ich doch damit. Und Du musst dann als Hundehalter dagegen Widerspruch einlegen, dem kann stattgegeben werden, muss es aber nicht. Und dann bleibt nur noch der Klageweg über Gerichte.

Der Tierschutzbund S-H hatte bei der Auslegung des Gesetztes, genau hiervor gewarnt: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/umdrucke/4300/umdruck-18-4311.pdf

§ 7 gefährliche Hunde Die Einstufung von Hunden als gefährlich darf nicht allein auf Grundlage von Sachverhaltsdarstellungen vorgenommen werden. Die Sachverhaltsdarstellungen (z.B. bei Beißvorfällen zwischen zwei Hunden) sind erfahrungsgemäß subjektiv. Als Konsequenz wird durch die Behörden unter Umständen eine Gefährlichkeit eines Hundes festgestellt. Auch werden oftmals Hunde zu gefährlichen Hunden erklärt, obwohl sie ausschließlich arttypisches Verhalten gezeigt haben. Wichtig ist deshalb, dass den zuständigen Behörden Ermessensspielräume eingeräumt werden, die bei Bedarf eine objektive Beurteilung des betreffenden Hundes zulassen. Begriffe wie „in gefahrdrohender Weise angesprungen“ sind subjektiv und nicht überprüfbar.

Tut mir leid aber es steht so im Gesetz, es ist so

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Peterchen

Servus

 

Ich habe es leider nicht gesehen. Finde es aber so wie du erschreckend wie schnell es geht, dass man ob Mensch oder in diesem Fall Hund verurteilt wird. Ist unsere Gesellschaft nicht Klasse? Da sind se schnell dabei. :angry:

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