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Anleinpflicht in Naturschutzgebieten


Delonix

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@Caronna, was soll deine Argumentation, die so haltlos ist?

Es ist nicht egal, wenn ich in einen Privaten Garten genau das mache, was man sich auf einem privaten Land erlaubt. Wenn man die Hundehalter darauf aufmerksam macht, daß es sich hier um Privatland handelt, haben sie sich schon alleine darum zu bemühen, dieses Stück zu meiden, von der Gesetzesvorgabe mal ganz zu schweigen.

Ich habe 23 Jahre Hunde gehabt, war Vereinsangehörig usw. So leid es mir tut aber es findet jeder einen Weg für sich und seinen Hund, frei und ohne Beschwerden, aber vorallem anderen nicht zur Last zu fallen, schöne Spaziergänge zu machen.

Außerdem ist es egal wie alt ein Gesetz ist, solange es noch gültig ist, hat man es auch zu befolgen.

Oder sind Gesetzesvorgaben nur den Hundehaltern fremd?

@all:

Wie ich hier lesen kann sind viele von euch doch eher sehr vernünftig, fühlen sich nicht gleich harsch und persönlich angegriffen und können auch meine Ausgangslage verstehen. Das macht Mut denn, es kann doch nicht sein, daß man nur weil man sich auf bestimmte, geregelte Dinge beruft der Buhmann der Nation (Hundehalternation) ist.

@Fly2Sunny, du bei uns sind nun die Kiebitze ganz ausgeblieben, das sind schon starke Auswirkungen.

Bodenbrüter brauchen eben doch mehr Ruhe und sind ungeschützt, die Brut hat keine Chance, weil sie auch nach eingien Wochen nicht fliegen kann.

Ich muss dazu aber auch erklären, es gab vor einem Jahr noch keinen Zugang zu dem Weg der an mein Pachtland grenzt. Erst im zuge einiger Bebauungen vor dem Naturschutzgebiet hat die Gemeinde sich einfallen lassen, den Weg zu eröffnen und einen Zugang zu schaffen. Seit dem, also vor einem Jahr fing der Ärger dort an und seit dem bleiben auch die Kiebitze weg.....das ist mehr als trurig.

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Zabaione
Originalbeitrag

Die Hundehalter wollen Auslaufsflchen (natürlich da, wo´s landschaftlich auch ansprechend ist). Natürlich wollen Fahrradfahrer ja auch Strecken, wo sie nicht ständig von Fußgängern ausgebremst werden. Und Muttis mit Kinderwagen wollen Gebiete, wo sie weder von Hunden noch von Radfahrern belästigt werden.......

Für all die Wünsche reicht nun mal die Fläche nicht, also muß man Rücksicht nehmen und in Naturschutzgebieten hauptsächlich auf´s Wild. Nicht nur als Hundehalter sondern auch als Radfahrer, Mutter.......

EBEN.

Für das Betreten und die Nutzung von Naturschutzgebieten oder Wäldern gibt es schlicht Regeln. Und nur, weil andere da auch irgendetwas tatsächlich- oder nach persönlichem Gefühl falsch machen, rechtfertigt das nicht, nun seinerseits - ob als Hundehalter, Spaziergänger o.ä. - Gesetzliches zu ignorieren, das auch noch an etlichen Stellen eines Geländes offiziell zu lesen ist - oder auf das man von befugten Personen hingewiesen wird.

"Die andern aber auch...!" kommt da als Argument eher kindisch und ziemlich unverantwortlich daher, den schützenswerten Lebewesen des Areals gegenüber, denn jeder, der klare Regeln solcher Areale ignoriert, ist noch einer zuviel.

Und Rechtfertigungen im Sinne von: "Ich hab`doch gar keine Wahl, als Gesetze zu übertreten, denn das ist ja nur zum Besten meines Hundes, der hat doch ein Recht, zu laufen!" sind schon fragwürdig

Hunde leben mit dem Menschen geschützt im Haus, werden dort nicht von fremden Wesen aufgeschreckt, nicht aus Spaß von Tutnixen gejagt, für hundlichen Nachwuchs gibt es Welpenkisten und Wärmelampen, statt Höhle oder Nest, wo die Körperwärme der Mutter ratzfatz und vielleicht für Stunden weg ist, wenn sie fliehen und Störenfriede von ihrer Brut ablenken muss.

Für tragende oder säugende Hündinnen gibt es Ruhe, besonderes Futter samt Betreuung;

Tiere des Waldes oder Feldes haben nichts als den Schutz, den das Gesetz ihnen zu geben versucht.

Wenn man am Wohnort gar keine Möglichkeit hat, seinen Hund ohne Leine laufen zu lassen und gar keine Möglichkeit sieht, genau die Gebiete dafür aufzusuchen, wo das erlaubt ist - dann ist ein Hund als Haustier wohl nicht der richtige Gefährte.

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Wenn ich dran denke was ich als Kind im Wald gemacht hab...Wir sind auf jeden Baum geklettert, haben Bäume abgesägt, sind kreischend durch gelaufen. Etc.

Und ja es war auch ein Naturschutzgebiet.

Wir waren ja neulich auch hier in den Dünen, es ist wohl ein Naturschutzgebiet und zusätzlich ist gerade Brut-und Setzzeit.

Da kam eine Frau mit einem Goldie an der 20 Meter Leine, der Hund am kläffen und überall hin am rennen und brüllt zu mir rüber es sei hier Anleinpflicht.

Was für einen Unterschied macht es ob der Hund an einer 20 Meter Leine hängt oder im Umkreis des Herrchen/Frauchens ist und mit diesen (ohne Leine) spielt und tobt?

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Achso und das letzte 'Bitte den Hund an der Leine halten' Schild stand im Städtichen Park, der war 3-4 Km davor...

Achso und die Bahn fährt durch einen Teil des Waldes - aber Hunde dürfen nicht abgeleint werden. :kaffee:

Gratulation für diese Logik.

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Hansini

Hunde leben mit dem Menschen geschützt im Haus, werden dort nicht von fremden Wesen aufgeschreckt, nicht aus Spaß von Tutnixen gejagt, für hundlichen Nachwuchs gibt es Welpenkisten und Wärmelampen, statt Höhle oder Nest, wo die Körperwärme der Mutter ratzfatz und vielleicht für Stunden weg ist, wenn sie fliehen und Störenfriede von ihrer Brut ablenken muss.

Für tragende oder säugende Hündinnen gibt es Ruhe, besonderes Futter samt Betreuung;

Tiere des Waldes oder Feldes haben nichts als den Schutz, den das Gesetz ihnen zu geben versucht.

Danke für diesen Beitrag. :party:

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Der Unterschied, ob Schleppleinen erlaubt sind oder nicht, sowie das Freilaufen lassen der Hunde liegt im jeweiligem Revier und wird da auch so ausgeschrieben.

Es teht zb bei mir direkt dran: Hunde an die kurze Leine und Felder/Weidenn sind weder von Hunden noch Passanten zu betreten.

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Originalbeitrag

Hunde leben mit dem Menschen geschützt im Haus, werden dort nicht von fremden Wesen aufgeschreckt, nicht aus Spaß von Tutnixen gejagt, für hundlichen Nachwuchs gibt es Welpenkisten und Wärmelampen, statt Höhle oder Nest, wo die Körperwärme der Mutter ratzfatz und vielleicht für Stunden weg ist, wenn sie fliehen und Störenfriede von ihrer Brut ablenken muss.

Für tragende oder säugende Hündinnen gibt es Ruhe, besonderes Futter samt Betreuung;

Tiere des Waldes oder Feldes haben nichts als den Schutz, den das Gesetz ihnen zu geben versucht.

Danke für diesen Beitrag. :party:

Es müsste hier einen Zustimm oder Hilfreich-Button geben, auch ich danke! Aber ich danke eh allen vernünftigen Hundebesitzern.

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@ Ebby: Du hast sicherlich die Leine des Goldies ausgemessen, nicht wahr?

Und ja, für mich ist es schon ein Unterschied, ob Hunde , oder irgendwelche Quergänger durch den Wald laufen, oder ob eine fest installierte Bahn durch den Wald geht.

Letztere wird irgendwann zur Gewohnheit und von der geht keine Gefahr aus. Zumindest können Tiere sie im engsten Umfeld meiden.

Sind wir doch ehrlich - die meisten Hundebesitzer benutzen den Wald zum Freilauf und scheren sich einen Dreck.

Wenn am Parkplatz, oder Zugang zur geschlossenen Waldfläche ein Verbotsschild steht, so müsste es doch reichen. 100 Schilder mehr, würden doch auch nichts ändern!

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caronna
Originalbeitrag

@Caronna, was soll deine Argumentation, die so haltlos ist?

haltlos? es besteht sehr wohl ein Unterschied: ich kann verbieten mein Privatgrunstück (am haus) zu betreten, nicht aber das Waldsstück was auch mir gehört, nicht mal pilzsammlern kann ich das verbieten. Auch das betreten "deiner " WIesen kannst du nicht verbieten wenn eine Jagd stattfindet (oä)

Ich habe 23 Jahre Hunde gehabt, war Vereinsangehörig usw. So leid es mir tut aber es findet jeder einen Weg für sich und seinen Hund, frei und ohne Beschwerden, aber vorallem anderen nicht zur Last zu fallen, schöne Spaziergänge zu machen.

aber bei dir nicht unangeleint... siehe Brut und Setzzeit nicht mal du darfst deinen Hund laufen lassen, wenn du deinen Hof verläßt.

@Fly2Sunny, du bei uns sind nun die Kiebitze ganz ausgeblieben, das sind schon starke Auswirkungen.

Bodenbrüter brauchen eben doch mehr Ruhe und sind ungeschützt, die Brut hat keine Chance, weil sie auch nach eingien Wochen nicht fliegen kann.

wens nur so einfach wäre. Es kann viele gründe haben:

Der Kiebitz ist grundsätzlich eine Art, deren Bestand auf Grund von Witterungseinflüssen stark schwankt. Negativ auf die Bestände wirken sich unter anderem kalte Winter und Frühjahre mit hohe Niederschlägen aus. Seit dem 19. Jahrhundert kommt es außerdem durch Habitatveränderungen zu deutlichen Bestandsänderungen(...)eine zunehmende Mechanisierung der Landwirtschaft, Flurbereinigungen und eine hohe Verwendung von Umweltchemikalien und damit Rückgang der als Nahrung verfügbaren Insekten, eine Vorverlegung der Mahd, ein Rückgang extensiver Weidewirtschaft und fehlende Frühjahrsüberschwemmungen eine Rolle. Wegen dieser fortschreitenden Zerstörung seiner Lebensräume haben die Bestände beispielsweise in Deutschland stark abgenommen

(Wikipedia)

hie am ort wechselt der bestand stark, zur Zeit sinds wenige - die "Störung" hat eher was abgenommen

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